WEGLEITUNG Grundwasserschutz - Kanton Basel-Landschaft
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Fliessgewässer-Revitalisierung<br />
Die Revitalisierung von Fliessgewässern mit naturnaher Wasserqualität ist in der<br />
Regel vorteilhaft für das Grundwasser. In der Nähe von Trinkwasserfassungen ist<br />
allerdings bei solchen Massnahmen besondere Vorsicht geboten, denn mit dem<br />
versickernden Flusswasser gelangen auch Keime und Schadstoffe ins Grundwasser,<br />
was zu einer Beeinträchtigung des gefassten Wassers führen kann. Dies gilt insbesondere<br />
bei baulichen Eingriffen und bei Hochwasser, wenn kolmatierende (abdichtende)<br />
Schichten verletzt oder zerstört werden. Zudem besteht eine erhöhte Gefahr<br />
der Remobilisierung von Schadstoffen aus dem Sediment.<br />
Referenztabelle<br />
Fliessgewässer-<br />
Revitalisierung<br />
Fliessgewässer-Revitalisierung inkl. Uferanrisse und<br />
andere Rückbaumassnahmen, Unterlassung von Unterhaltsarbeiten<br />
sowie Erstellung von Giessen und anderen<br />
aquatischen Habitaten; Umgestaltung von stillgelegten<br />
Kiesgruben zu Biotopen<br />
üB AU ZU 1 Areal S3 3 S2 S1<br />
+ b - 2 b - -<br />
Wasserbauliche Massnahmen in <strong>Grundwasserschutz</strong>zonen setzen besonders sorgfältige<br />
und umfassende hydrogeologische Abklärungen zur Ermittlung der möglichen Auswirkungen<br />
auf die Fassung voraus. Um jede nachteilige Beeinflussung bestehender Trinkwassergewinnungsanlagen<br />
auszuschliessen, müssen die Massnahmen auf die spezifischen Gegebenheiten<br />
der Schutzzone und deren Schutzziele abgestimmt und ab Beginn der Planungsphase<br />
mit den für den <strong>Grundwasserschutz</strong> zuständigen Stellen koordiniert werden.<br />
84 Wegleitung <strong>Grundwasserschutz</strong> – 2004