Download (124 Seiten) - ZKS-Verlag
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empfohlen. Das Abklärungsverfahren ist in allen Schritten schriftlich zu<br />
dokumentieren, das Ergebnis muss begründet und nachvollziehbar sein. Das<br />
Abklärungsverfahren endet mit der Einleitung der angemessenen Hilfen zur<br />
Erziehung oder mit dem Abschluss des Verfahrens ohne weitere Maßnahmen.<br />
1.2.1.2 Stationäres Abklärungsverfahren - Krisenunterbringung<br />
Eine Krisenunterbringung eines Kindes/ Jugendlichen kann in einem<br />
Krisenzentrum oder bei Krisenpflegeeltern erfolgen. Sie dient dem Schutz des<br />
Kindes / Jugendlichen vor einer vermuteten Gefährdung und der Unterstützung<br />
der Sozialarbeiterin im Abklärungsverfahren. Mit den Obsorgeberechtigten wird<br />
über die Unterbringung und die Dauer eine schriftliche Vereinbarung getroffen<br />
und das betroffene Kind dabei in geeigneter Form mit einbezogen. Kann die<br />
Zustimmung der Obsorgeberechtigten nicht eingeholt werden und ist die<br />
Krisenunterbringung aber notwendig, um eine weitere Gefährdung des Kindes<br />
zu vermeiden, muss innerhalb von acht Tagen an das Bezirksgericht ein Antrag<br />
zur Übertragung der Obsorge an den Jugendwohlfahrtsträger (§215 ABGB in<br />
Verbindung mit §176 ABGB wegen Gefährdung des Kindeswohls) gestellt<br />
werden. Eine Krisenunterbringung dauert max. sechs Wochen (bei<br />
Krisenpflegeeltern acht Wochen) und endet mit Entlassung zu den<br />
Obsorgeberechtigten oder einer institutionellen Unterbringung (vgl.<br />
Qualitätshandbuch der MAGELF).<br />
1.2.2 Jugendwohlfahrtsmaßnahmen<br />
1.2.2.1 Unterstützung der Erziehung<br />
Die Maßnahme zur Unterstützung der Erziehung wird entweder durch eine<br />
Vereinbarung mit den Obsorgeberechtigten getroffen oder durch einen Antrag<br />
beim Pflegschaftsgericht auf Entziehung der Obsorge in Teilbereichen<br />
eingeleitet. Ziel der Unterstützung der Erziehung ist es, den Schutz und das<br />
Wohl des Kindes / Jugendlichen zu gewährleisten, insbesondere den Schutz<br />
des Kindes /Jugendlichen vor physischer und psychischer Gewalt und/oder<br />
Vernachlässigung.<br />
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