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empfohlen. Das Abklärungsverfahren ist in allen Schritten schriftlich zu<br />

dokumentieren, das Ergebnis muss begründet und nachvollziehbar sein. Das<br />

Abklärungsverfahren endet mit der Einleitung der angemessenen Hilfen zur<br />

Erziehung oder mit dem Abschluss des Verfahrens ohne weitere Maßnahmen.<br />

1.2.1.2 Stationäres Abklärungsverfahren - Krisenunterbringung<br />

Eine Krisenunterbringung eines Kindes/ Jugendlichen kann in einem<br />

Krisenzentrum oder bei Krisenpflegeeltern erfolgen. Sie dient dem Schutz des<br />

Kindes / Jugendlichen vor einer vermuteten Gefährdung und der Unterstützung<br />

der Sozialarbeiterin im Abklärungsverfahren. Mit den Obsorgeberechtigten wird<br />

über die Unterbringung und die Dauer eine schriftliche Vereinbarung getroffen<br />

und das betroffene Kind dabei in geeigneter Form mit einbezogen. Kann die<br />

Zustimmung der Obsorgeberechtigten nicht eingeholt werden und ist die<br />

Krisenunterbringung aber notwendig, um eine weitere Gefährdung des Kindes<br />

zu vermeiden, muss innerhalb von acht Tagen an das Bezirksgericht ein Antrag<br />

zur Übertragung der Obsorge an den Jugendwohlfahrtsträger (§215 ABGB in<br />

Verbindung mit §176 ABGB wegen Gefährdung des Kindeswohls) gestellt<br />

werden. Eine Krisenunterbringung dauert max. sechs Wochen (bei<br />

Krisenpflegeeltern acht Wochen) und endet mit Entlassung zu den<br />

Obsorgeberechtigten oder einer institutionellen Unterbringung (vgl.<br />

Qualitätshandbuch der MAGELF).<br />

1.2.2 Jugendwohlfahrtsmaßnahmen<br />

1.2.2.1 Unterstützung der Erziehung<br />

Die Maßnahme zur Unterstützung der Erziehung wird entweder durch eine<br />

Vereinbarung mit den Obsorgeberechtigten getroffen oder durch einen Antrag<br />

beim Pflegschaftsgericht auf Entziehung der Obsorge in Teilbereichen<br />

eingeleitet. Ziel der Unterstützung der Erziehung ist es, den Schutz und das<br />

Wohl des Kindes / Jugendlichen zu gewährleisten, insbesondere den Schutz<br />

des Kindes /Jugendlichen vor physischer und psychischer Gewalt und/oder<br />

Vernachlässigung.<br />

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