Download (124 Seiten) - ZKS-Verlag
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informieren. Im Fall des Verdachts auf sexuellen Missbrauch kann diese Phase<br />
länger dauern, in der Zwischenzeit muss jedoch die Sicherheit des Kindes vor<br />
weiteren sexuellen Übergriffen sicher gestellt sein. Nach der Abklärung, bei<br />
Feststellen einer Gefährdung gilt es, Verständnis für die Notwendigkeit von<br />
Veränderungen bei den verantwortlichen Obsorgeberechtigten zu wecken und<br />
sie in Kooperation zu bringen. Grundsätzlich gilt in der Jugendwohlfahrt immer<br />
die Wahl des gelindesten Mittels „Hilfen zur Erziehung sind im Einzelfall als<br />
Unterstützung der Erziehung oder als volle Erziehung, als freiwillige<br />
Erziehungshilfe oder als Erziehungshilfe gegen den Willen der<br />
Erziehungsberechtigen zu gewähren. Es ist jeweils die gelindeste, noch zum<br />
Ziel führende, Maßnahme zu treffen.“ (Jugendwohlfahrtsgesetz 1989, § 26)<br />
Sollte jedoch keine oder eine nicht ausreichende Kooperation zustande<br />
kommen, wird je nach Gefährdungsgrad des Kindes sehr schnell oder nach<br />
einem längeren Zeitraum eine Maßnahme gesetzt. Sollte eine Gefährdung<br />
eines Kindes festgestellt werden und eine Unterstützung der Erziehung<br />
notwendig sein, kann diese auch vom Pflegschaftsgericht angeordnet werden<br />
oder auch unter Androhung stärker in die Autonomie einer Familie eingreifender<br />
Maßnahmen (wie z.B.: Fremdunterbringung) eine Vereinbarung zur<br />
Unterstützung der Erziehung zustande kommen. Das Pflegschaftsgericht als<br />
rechtliche Instanz spielt hier eine wesentliche Rolle und Obsorgeberechtigte<br />
haben die Möglichkeiten, Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Gerichtes<br />
zu ergreifen. Das Gericht kann Sachverständige einschalten oder aber auch die<br />
Jugendgerichtshilfe zu Rate ziehen (vgl. Qualitätshandbuch der MAGELF).<br />
2 Jugendwohlfahrt als Feld Klinischer Sozialarbeit<br />
Die Klinische Sozialarbeit als Vertiefungsrichtung der Sozialarbeit wird dem<br />
Handlungsfeld Gesundheit zugeordnet, nicht wegen der Bezeichnung „klinisch“,<br />
sondern durch ihren methodischen Zugang (vgl. Bosshard, 2008:153). Die<br />
Wiederentdeckung der sozialen Aspekte und ihrer Bedeutung für den<br />
Menschen als biopsychosoziales Wesen Anfang des 20. Jahrhunderts wirkte<br />
sich auch auf das Verständnis und den methodischen Zugang in der<br />
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