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Alleinerzieherinnen, die vielfach auf Transferleistungen angewiesen, in Armut<br />

und am Rande der Gesellschaft leben, sieht Conen (vgl. 2009:19) die<br />

Konfrontation mit besonderen moralischen Ansprüchen gerichtet. Unklarheiten<br />

darüber, woran die Norm und davon abgeleitet die Abweichungen gemessen<br />

werden, bringen die einzelnen HelferInnen dazu eigene „Messlatten“ zu<br />

entwickeln. „Die Hilfsbedürftigkeit selbst, deren gesellschaftliche Bedingtheit<br />

hierbei meist nicht mehr gesehen wird, gilt dann schon als Normabweichung.“<br />

(Conen 2009:19)<br />

3.2 Das Spannungsverhältnis zwischen Hilfe und Risikomanagement<br />

„Der Auftrag der Gesellschaft, soziale Probleme zu lösen und der Auftrag der<br />

Klienten an die Sozialarbeiter sind in der Praxis ein dynamisches Spannungsverhältnis“.<br />

(Lüssi 2001:52) Dieses „in der Mitte stehen“ zwischen Gesellschaft<br />

und den problembeteiligten Personen ist laut Lüssi ein Charakteristikum für den<br />

Beruf der SozialarbeiterIn. „Es geht also bei der Problemlösung darum, in zwei<br />

Richtungen zu blicken und den richtigen Weg zwischen den Interessen der<br />

Klienten und der Gesellschaft zu finden.“ (Lüssi 2001:52 zit. In Kähler 2005)<br />

Soziale Arbeit kommt in vielen Arbeitsfeldern nicht ohne Zwang und Kontrolle<br />

aus. AuftraggeberInnen sind oft staatliche Institutionen oder Institutionen mit<br />

staatlichem Auftrag, die Grundlage für die Tätigkeit sind gesetzliche Vorgaben.<br />

Die Notwendigkeiten für Soziale Arbeit im Zwangskontext ergeben sich aus<br />

dem Verhalten der KlientInnen, wie z.B. Straffälligkeit, Gewaltausübung gegenüber<br />

Familienmitgliedern (inkludiert Vernachlässigung von Kindern durch<br />

obsorgeberechtigte Eltern), selbstgefährdendem Verhalten oder aus der<br />

Absicht, die Anspruchsberechtigungen von Transferleistungen zu überprüfen.<br />

Für die AuftraggeberInnen Sozialer Arbeit geht es um rechtliche Fragen, denn<br />

sie schützen die Rechte von BürgerInnen und beschränken gleichzeitig dadurch<br />

die persönlichen Grundrechte anderer BürgerInnen durch Rechtsvorschriften.<br />

Bei der Sozialarbeit im Zwangskontext geht es nie um individuelle Rechte und<br />

Lebenszusammenhänge allein, sondern immer um die Verantwortung für das<br />

Ganze, die gesellschaftlichen Regeln, die das Miteinander in einem<br />

demokratischen Staat bestimmen. In nicht demokratischen, also diktatorischen<br />

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