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Elternbrief für Eltern von Kindern mit Behinderung - Familienberatung

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Wichtige Informationen zum Thema Schule<br />

Allgemeine Unterrichtspflicht<br />

Die Unterrichtspflicht besteht <strong>für</strong> alle Kinder, die sich in Österreich dauerhaft aufhalten. Sie beginnt <strong>mit</strong> dem auf die<br />

Vollendung des sechsten Lebensjahres folgenden September und dauert neun Schuljahre. Die Schuleinschreibung erfolgt<br />

an der zuständigen Volks- oder Sonderschule durch die Schulleitung. Am besten bringen Sie vorhandene Gutachten schon<br />

bei der Schuleinschreibung <strong>mit</strong>. Der Unterricht <strong>von</strong> <strong>Kindern</strong> und Jugendlichen <strong>mit</strong> sonderpädagogischem Förderbedarf<br />

kann auf Wunsch der <strong>Eltern</strong> bzw. Erziehungsberechtigten entweder in integrativer/inklusiver Form in der Regelschule oder<br />

in einer der <strong>Behinderung</strong>sart entsprechenden Sonderschule erfolgen. Die Suche nach individuellen Lösungen steht im<br />

Vordergrund.<br />

Sonderpädagogischer Förderbedarf (SPF)<br />

Der Bezirksschulrat ist zuständig <strong>für</strong> die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs. Dieser SPF ist die Grundlage<br />

<strong>für</strong> zusätzliche Fördermaßnahmen der Kinder in der Schule. Der Bezirksschulrat orientiert sich an sonderpädagogischen,<br />

schul- oder amtsärztlichen Gutachten und <strong>mit</strong> Zustimmung der <strong>Eltern</strong> des Kindes an schulpsychologischen Gutachten.<br />

<strong>Eltern</strong> können auch Gutachten <strong>von</strong> Personen, welche das Kind bisher pädagogisch, therapeutisch oder ärztlich<br />

betreut haben, vorlegen. Auch <strong>für</strong> eine etwaige Befreiung schulpflichtiger Kinder vom Unterricht ist der Bezirksschulrat<br />

zuständig. Sonderpädagogische Zentren (SPZ) haben eine wichtige Schlüsselfunktion bei der Betreuung <strong>von</strong> <strong>Kindern</strong> <strong>mit</strong><br />

<strong>Behinderung</strong>en, auch an integrativen Schulen.<br />

Sonderschulen<br />

Die Organisationsstruktur der Sonderschulen in Österreich umfasst elf Sonderschulsparten, in welchen ein breites Spektrum<br />

an behinderungsspezifischen Angeboten und Fördermaßnahmen zur Verfügung steht. Unterschiedliche Lehrpläne<br />

werden, je nach Fähigkeiten der Kinder, genutzt. Das Angebot <strong>von</strong> Sonderschulen ist regional sehr unterschiedlich. Informationen<br />

erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Bezirksschulrat.<br />

„Die Zuweisung <strong>von</strong> <strong>Kindern</strong> zu Sonderschulen – oder zu ständigen speziellen Klassen oder Abteilungen innerhalb einer<br />

Schule – sollte die Ausnahme sein. Dies ist nur in jenen seltenen Fällen zu empfehlen, wo deutlich gezeigt werden kann,<br />

dass ein Unterricht in einer Regelschulklasse den Lern- und sozialen Bedürfnissen eines Kindes nicht entsprechen kann<br />

bzw. wenn es <strong>für</strong> das Wohlergehen des Kindes oder anderer Kinder erforderlich ist." (Salamanca-Erklärung 1994)<br />

Lange Zeit wurde z.B. die Meinung vertreten, dass geistig behinderte Kinder und Jugendliche nicht integrativ unterrichtet<br />

werden könnten. Dies ist durch die Praxis der Integration in Österreich inzwischen völlig widerlegt. In der österreichischen<br />

Integrationsgesetzgebung wird nicht nach verschiedenen Behindertengruppen unterschieden, sondern der Nachweis eines<br />

sonderpädagogischen Bedarfs verlangt.<br />

Integrationsklassen an Regelschulen<br />

In Integrationsklassen der Volksschulen, der Hauptschulen und der Unterstufe der allgemein bildenden höheren Schulen<br />

findet der Unterricht <strong>von</strong> <strong>Kindern</strong> und Jugendlichen <strong>mit</strong> und ohne <strong>Behinderung</strong> gemeinsam statt. Die sonderpädagogische<br />

Förderung erfolgt in individualisierter, den Lernbedürfnissen der Schülerinnen und Schüler entsprechender Form. In<br />

der Regel wird ein spezifischer Lehrplan angewendet, bei Bedarf eine zusätzliche qualifizierte Lehrkraft eingesetzt bzw.<br />

unterstützen Fachkräfte durch Beratung und Begleitung.<br />

Integrationsklassen sind keine heile soziale Welt. Sie sind ein Spiegelbild der sie umgebenden Gesellschaft, wenn auch <strong>mit</strong><br />

dem Anspruch, positiv in diese hineinwirken zu können.<br />

Wissenschaftliche Untersuchungen deuten darauf hin, dass sorgfältig geplanter und durchgeführter gemeinsamer Unterricht<br />

ein hohes Förderpotenzial nicht nur <strong>für</strong> Kinder <strong>mit</strong> <strong>Behinderung</strong>en hat, sondern die Qualitätsentwicklung <strong>von</strong> Schule<br />

und Unterricht insgesamt unterstützt.<br />

Trotz gleicher Gesetze bestehen große regionale Unterschiede in Ausmaß und Qualität der Integration. Besuchen Sie verschiedene<br />

Schulen, die <strong>für</strong> Ihr Kind in Frage kommen, und machen Sie sich Ihr persönliches Bild.<br />

Weitere rechtliche Informationen (z.B. zu Fragen bezüglich Privatschulen ohne Öffentlichkeitsrecht, möglicher Schulunfähigkeit<br />

des Kindes, häuslichem Unterricht oder das freiwillige 10. Schuljahr, ...) erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Bezirksoder<br />

Landesschulrat sowie unter www.schule.at oder unter www.cisonline.at<br />

Allgemeine Auskünfte zum Schulrecht zum Ortstarif aus ganz Österreich unter der Telefonnummer: 0810 / 20 52 20 oder<br />

der Postanschrift: Bundesministerium <strong>für</strong> Unterricht, Kunst und Kultur, Schulinfo, Minoritenplatz 5, 1014 Wien.<br />

Auf der Website des Unterrichtsministeriums www.bmukk.gv.at finden Sie auch eine Linksammlung <strong>für</strong> Menschen <strong>mit</strong><br />

<strong>Behinderung</strong>en.<br />

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