Die Legende lebt und wächst - Die FUNDUS-Gruppe
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Wenn Sie sich zur Beteiligung entschlossen haben, füllen Sie<br />
bitte die Beitrittserklärung <strong>und</strong> Widerrufsbelehrung vollständig<br />
aus <strong>und</strong> senden sie an:<br />
<strong>FUNDUS</strong> FONDS-Verwaltungen GmbH,<br />
Hohenstaufenring 57, 50674 Köln,<br />
oder reichen Sie die Zeichnungsscheine<br />
über Ihren persönlichen Berater ein.<br />
Beitritt<br />
<strong>Die</strong> Beitrittserklärungen werden in der Reihenfolge des Posteinganges<br />
registriert <strong>und</strong> anschließend im Original zur Annahme<br />
an den Treuhandkommanditisten gesandt. Von dort erhalten Sie<br />
die Annahmebestätigung <strong>und</strong> ggf. weitere Informationen. <strong>Die</strong><br />
Annahmebestätigung dokumentiert die Aufnahme des Treugebers<br />
in das beim Treuhänder geführte Treugeberregister.<br />
Aufnahme in die Beteiligungsgesellschaft<br />
Der Treuhänder wird die Aufnahme in die Beteiligungsgesellschaft<br />
bewirken.<br />
<strong>Die</strong> Mindestbeteiligung soll € 25.000,– zzgl. 5 % Agio betragen.<br />
Höhere Beträge sollen durch 5.000 teilbar sein. Der Beteiligungsbetrag<br />
zzgl. 5 % Agio ist nach Vorlage der Beitrittserklärung<br />
<strong>und</strong> Aufforderung durch den Treuhänder auf das Gesellschaftskonto<br />
Nr. 50 114 10 bei der Aareal Bank AG, Filiale<br />
Stuttgart (BLZ 600 104 24) einzuzahlen.<br />
Fälligkeit der Einzahlung der Beteiligungssumme<br />
100 % zzgl. 5 % auf die Beteiligungssumme nach Annahme der<br />
Beitrittserklärung<br />
Bitte beachten Sie:<br />
Sofern Sie einen Beitritt als Direktkommanditist wünschen,<br />
kreuzen Sie bitte die entsprechende Stelle in der Beitrittserklärung<br />
an. Sie erhalten dann eine Vollmacht für die Handelsregistereintragung,<br />
die Sie nach der Beglaubigung durch Ihren<br />
Notar an den Treuhandkommanditisten senden.<br />
<strong>Die</strong> Kosten der notariellen Beglaubigung der Handelsregister-Vollmacht<br />
(ca. € 150,–) trägt der Beteiligte, die Kosten der<br />
Anmeldung zum Handelsregister werden von der Beteiligungsgesellschaft<br />
übernommen.<br />
Angabenvorbehalt<br />
<strong>Die</strong> im Prospekt abgebildeten Zeichnungen, Pläne <strong>und</strong> Fotos<br />
sind künstlerische Umsetzungen der Planungsvorschläge der<br />
100<br />
Abwicklung<br />
Architekten <strong>und</strong> insoweit für die Ausführungsarbeiten nicht<br />
verbindlich. Änderungen können sich ergeben durch behördliche<br />
Auflagen, Umplanungen <strong>und</strong> Vereinbarungen im Rahmen<br />
bestehender Verträge. <strong>Die</strong>s gilt auch für die erläuterten Ausführungsdetails.<br />
<strong>Die</strong> Angaben, Entwicklungsprognosen <strong>und</strong> Berechnungen<br />
wurden von der <strong>FUNDUS</strong> FONDS-Verwaltungen GmbH im Auftrag<br />
der Beteiligungsgesellschaft zusammengestellt. Jeder Vertragspartner<br />
der Beteiligungsgesellschaft ist für die Angaben im Prospekt<br />
nur in dem Umfang verantwortlich, wie diese Angaben seine<br />
Vertragsleistungen betreffen. Eine gesamtschuldnerische Haftung<br />
der Vertragspartner der Beteiligungsgesellschaft für die Richtigkeit<br />
<strong>und</strong> Vollständigkeit des Prospektes wird ausgeschlossen.<br />
Alle Angaben beruhen auf den gegenwärtigen wirtschaftlichen<br />
Verhältnissen, den geltenden gesetzlichen Vorschriften,<br />
dem aktuellen Stand der Rechtsprechung <strong>und</strong> einschlägigen<br />
Erlassen der Finanzverwaltung. Eine Haftung für Abweichungen<br />
durch künftige wirtschaftliche Entwicklungen, durch Änderungen<br />
der rechtlichen Gr<strong>und</strong>lagen – Gesetze, Erlasse, Rechtsprechung<br />
– sowie durch Dispositionskorrekturen im Gesamtinteresse<br />
kann nicht übernommen werden.<br />
Vom Prospektinhalt abweichende Angaben sind nur verbindlich<br />
bei schriftlicher Bestätigung durch die Beteiligungsgesellschaft.<br />
Für versehentlich unrichtige oder unvollständige Prospektangaben<br />
haften der Generalemittent, der Treuhandkommanditist<br />
oder die Gründungskommanditisten gegenüber dem Beteiligten<br />
oder der Beteiligungsgesellschaft nur bei Vorsatz oder<br />
grober Fahrlässigkeit. Ersatzansprüche wegen unrichtiger oder<br />
auch unvollständiger Prospektangaben gegen den Generalemittenten,<br />
die Gründungskommanditisten oder den Treuhandkommanditisten<br />
verjähren nach Ablauf von 6 Monaten nach<br />
Kenntniserlangung des Beteiligten von einem Prospektangabenfehler<br />
oder einer Unvollständigkeit des Prospektes, spätestens<br />
jedoch 3 Jahre nach Beitritt zur Beteiligungsgesellschaft.<br />
Mit der Beitrittserklärung gibt der Beteiligte sein Einverständnis<br />
zu dem vorstehenden Angabenvorbehalt.<br />
Steuerliches Gutachten<br />
<strong>Die</strong> <strong>FUNDUS</strong> FONDS-Verwaltungen GmbH hat den Treuhandkommanditisten,<br />
eine Steuerberatungsgesellschaft, mit der<br />
Erstellung eines steuerlichen Gutachtens zum Beteiligungsangebot<br />
beauftragt. Das Gutachten wird jedem ernsthaften Interessenten<br />
auf Anforderung zur Verfügung gestellt