Die Legende lebt und wächst - Die FUNDUS-Gruppe
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Der Treugeber beteiligt sich an der Grand Hotel Heiligendamm<br />
GmbH & Co. Kommanditgesellschaft.<br />
<strong>Die</strong> in der Beitrittserklärung zu der Kommanditgesellschaft in<br />
Firma<br />
Grand Hotel Heiligendamm GmbH & Co. Kommanditgesellschaft<br />
Im Neffeltal 1, 52391 Vettweiß/Disternich<br />
genannte(n) Person(en), im folgenden „Treugeber“ genannt,<br />
bietet/bieten der<br />
Treuhandgesellschaft<br />
Jagdfeld & Partner<br />
Steuerberatungsgesellschaft mbH<br />
Bergstraße 2, 52391 Vettweiß/Disternich,<br />
im folgenden „Treuhänder“ genannt, hiermit den Abschluß des<br />
nachstehenden Treuhandvertrages an.<br />
Der Treugeber hält sich an das Treuhandvertragsangebot für die<br />
Dauer von 2 Monaten seit Unterzeichnung der Beitrittserklärung<br />
geb<strong>und</strong>en. Der Treuhandvertrag kommt mit der Annahmeerklärung<br />
durch den Treuhänder innerhalb dieser Annahmefrist<br />
zustande. Der Zugang der Annahmeerklärung ist nicht<br />
Wirksamkeitsvoraussetzung. Der Tag der Unterzeichnung der<br />
Beitrittserklärung durch den Treuhänder ist der Tag des Vertragsabschlusses.<br />
Änderungen gegenüber den nachfolgend niedergelegten<br />
Vertragsregelungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen<br />
Bestätigung des Treuhänders.<br />
Vorbemerkungen<br />
Der Treugeber beteiligt sich an der Grand Hotel Heiligendamm<br />
GmbH & Co. Kommanditgesellschaft – nachfolgend „Beteiligungsgesellschaft“<br />
genannt.<br />
Der in der Beitrittserklärung genannte Betrag entspricht<br />
dem Kapitalanteil (Pflichteinlage) an der Beteiligungsgesellschaft<br />
sowie der übernommenen Hafteinlage.<br />
Das gleiche gilt für die Hafteinlage des Treuhandkommanditisten<br />
entsprechend. Der Treuhänder hält einen Kapitalanteil an<br />
der Beteiligungsgesellschaft als Treuhandkommanditist. Er ist<br />
nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft<br />
ermächtigt, seinen Kapitalanteil zu erhöhen <strong>und</strong> treuhänderisch<br />
für Dritte zu halten. Der Treugeber hat das Recht, sich<br />
unmittelbar als Kommanditist an der Beteiligungsgesellschaft zu<br />
beteiligen. <strong>Die</strong> nachstehenden Vertragsbedingungen regeln die<br />
Rechtsbeziehung zwischen Treugeber <strong>und</strong> Treuhänder.<br />
§ 1 Treuhandgegenstand<br />
1. Der Treuhänder erwirbt im Auftrage des Treugebers <strong>und</strong> hält<br />
treuhänderisch im eigenen Namen, aber für Rechnung des<br />
Treugebers, einen Kapitalanteil als Treuhandkommanditist<br />
an der Beteiligungsgesellschaft. <strong>Die</strong> Höhe des Kapitalanteiles<br />
zzgl. 5% Agio bestimmt sich nach dem in der Beitrittserklärung<br />
vom Treugeber gezeichneten Beteiligungsbetrag.<br />
2. Der Treuhänder ist berechtigt <strong>und</strong> wird hiermit von dem<br />
Treugeber bevollmächtigt, einen gemäß Ziffer 1 im Auftrage<br />
96<br />
Der Treuhandvertrag<br />
des Treugebers erworbenen <strong>und</strong> für Rechnung des Treugebers<br />
gehaltenen Kapitalanteil durch Abtretung des dem Kapitalanteil<br />
des Treugebers entsprechenden Kommanditanteils<br />
auf den Treugeber in eine unmittelbare Beteiligung des Treugebers<br />
als Kommanditist umzuwandeln <strong>und</strong> die Eintragung<br />
des Treugebers als Kommanditist in das Handelsregister der<br />
Beteiligungsgesellschaft zu bewirken. Der Treuhänder wird<br />
den Treugeber rechtzeitig von einer Umwandlung der Beteiligungsform<br />
unterrichten <strong>und</strong> die zum handelsregisterlichen<br />
Vollzug der Eintragung des Treugebers als Kommanditist in<br />
das Handelsregister erforderliche Erteilung einer Vollmacht<br />
in notariell beglaubigter Form von dem Treugeber anfordern.<br />
Entsprechend § 1 Ziffer 4 dieses Treuhandvertrages verpflichtet<br />
sich der Treugeber, diese Vollmacht in öffentlich beglaubigter<br />
Form zu erteilen.<br />
Im Falle der Umwandlung der Beteiligung in eine in dem<br />
Handelsregister eingetragene Kommanditbeteiligung gelten<br />
die Bestimmungen dieses Treuhandvertrages entsprechend<br />
fort, vgl. § 1 Ziffer 5.<br />
3. <strong>Die</strong> Beteiligung des Treuhänders als Treuhandkommanditist<br />
erfolgt nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft<br />
<strong>und</strong> den Bestimmungen dieses Treuhandvertrages.<br />
Für das Verhältnis zwischen dem Treuhänder <strong>und</strong> dem Treugeber<br />
gelten die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages der<br />
Beteiligungsgesellschaft sinngemäß, sofern nicht in diesem<br />
Treuhandvertrag abweichende Regelungen getroffen sind.<br />
4. Erteilt der Treugeber in der Beitrittserklärung dem Treuhänder<br />
den Auftrag, den Beitritt des Treugebers als unmittelbar<br />
beteiligter Kommanditist zu bewirken, ist der Treugeber verpflichtet,<br />
dem Treuhänder eine unwiderrufliche <strong>und</strong> über den<br />
Tod hinaus geltende Handelsregistervollmacht in öffentlich<br />
beglaubigter Form zur Anmeldung von allen Angelegenheiten<br />
zu erteilen, deren Eintragung in das Handelsregister der<br />
Kommanditist anzumelden verpflichtet ist. <strong>Die</strong> Kosten der<br />
öffentlichen Beglaubigung trägt der Treugeber.<br />
5. Im Falle einer direkten Beteiligung des Treugebers als Kommanditist<br />
an der Beteiligungsgesellschaft gelten die Bestimmungen<br />
des Treuhandvertrages für eine treuhänderische<br />
Beteiligung sinngemäß.<br />
Der Treuhänder wird die Kommanditbeteiligung des Treugebers<br />
als dessen Stellvertreter verwalten, soweit der Treugeber<br />
dem nicht ausdrücklich widerspricht.<br />
Der Treugeber erteilt hiermit dem Treuhänder Vollmacht, die<br />
Rechte aus der Kommanditbeteiligung, insbesondere das Stimmrecht,<br />
auszuüben, sofern er diese Rechte nicht selbst ausübt.<br />
6. Der Treuhänder ist berechtigt, für weitere Treugeber Kapitalanteile<br />
an der Beteiligungsgesellschaft treuhänderisch zu<br />
erwerben <strong>und</strong> zu verwalten.<br />
7. Der Treuhänder ist berechtigt, den Treuhandauftrag erst auszuführen,<br />
wenn der Treugeber das von ihm gezeichnete Kapital<br />
zzgl. 5 % Agio auf das Gesellschaftskonto eingezahlt hat.<br />
§ 2 Zurechnung der Beteiligung, Sicherung des Treugebers<br />
1. Der Treuhänder hält seine Gesellschaftsbeteiligung für die Treugeber<br />
im Außenverhältnis als einheitlichen Gesellschaftsanteil.<br />
Er tritt nach außen im eigenen Namen auf. Er nimmt die Gesellschafterrechte<br />
<strong>und</strong> -pflichten der Treugeber gegenüber der Betei-