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Die Legende lebt und wächst - Die FUNDUS-Gruppe

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Der Treugeber beteiligt sich an der Grand Hotel Heiligendamm<br />

GmbH & Co. Kommanditgesellschaft.<br />

<strong>Die</strong> in der Beitrittserklärung zu der Kommanditgesellschaft in<br />

Firma<br />

Grand Hotel Heiligendamm GmbH & Co. Kommanditgesellschaft<br />

Im Neffeltal 1, 52391 Vettweiß/Disternich<br />

genannte(n) Person(en), im folgenden „Treugeber“ genannt,<br />

bietet/bieten der<br />

Treuhandgesellschaft<br />

Jagdfeld & Partner<br />

Steuerberatungsgesellschaft mbH<br />

Bergstraße 2, 52391 Vettweiß/Disternich,<br />

im folgenden „Treuhänder“ genannt, hiermit den Abschluß des<br />

nachstehenden Treuhandvertrages an.<br />

Der Treugeber hält sich an das Treuhandvertragsangebot für die<br />

Dauer von 2 Monaten seit Unterzeichnung der Beitrittserklärung<br />

geb<strong>und</strong>en. Der Treuhandvertrag kommt mit der Annahmeerklärung<br />

durch den Treuhänder innerhalb dieser Annahmefrist<br />

zustande. Der Zugang der Annahmeerklärung ist nicht<br />

Wirksamkeitsvoraussetzung. Der Tag der Unterzeichnung der<br />

Beitrittserklärung durch den Treuhänder ist der Tag des Vertragsabschlusses.<br />

Änderungen gegenüber den nachfolgend niedergelegten<br />

Vertragsregelungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen<br />

Bestätigung des Treuhänders.<br />

Vorbemerkungen<br />

Der Treugeber beteiligt sich an der Grand Hotel Heiligendamm<br />

GmbH & Co. Kommanditgesellschaft – nachfolgend „Beteiligungsgesellschaft“<br />

genannt.<br />

Der in der Beitrittserklärung genannte Betrag entspricht<br />

dem Kapitalanteil (Pflichteinlage) an der Beteiligungsgesellschaft<br />

sowie der übernommenen Hafteinlage.<br />

Das gleiche gilt für die Hafteinlage des Treuhandkommanditisten<br />

entsprechend. Der Treuhänder hält einen Kapitalanteil an<br />

der Beteiligungsgesellschaft als Treuhandkommanditist. Er ist<br />

nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft<br />

ermächtigt, seinen Kapitalanteil zu erhöhen <strong>und</strong> treuhänderisch<br />

für Dritte zu halten. Der Treugeber hat das Recht, sich<br />

unmittelbar als Kommanditist an der Beteiligungsgesellschaft zu<br />

beteiligen. <strong>Die</strong> nachstehenden Vertragsbedingungen regeln die<br />

Rechtsbeziehung zwischen Treugeber <strong>und</strong> Treuhänder.<br />

§ 1 Treuhandgegenstand<br />

1. Der Treuhänder erwirbt im Auftrage des Treugebers <strong>und</strong> hält<br />

treuhänderisch im eigenen Namen, aber für Rechnung des<br />

Treugebers, einen Kapitalanteil als Treuhandkommanditist<br />

an der Beteiligungsgesellschaft. <strong>Die</strong> Höhe des Kapitalanteiles<br />

zzgl. 5% Agio bestimmt sich nach dem in der Beitrittserklärung<br />

vom Treugeber gezeichneten Beteiligungsbetrag.<br />

2. Der Treuhänder ist berechtigt <strong>und</strong> wird hiermit von dem<br />

Treugeber bevollmächtigt, einen gemäß Ziffer 1 im Auftrage<br />

96<br />

Der Treuhandvertrag<br />

des Treugebers erworbenen <strong>und</strong> für Rechnung des Treugebers<br />

gehaltenen Kapitalanteil durch Abtretung des dem Kapitalanteil<br />

des Treugebers entsprechenden Kommanditanteils<br />

auf den Treugeber in eine unmittelbare Beteiligung des Treugebers<br />

als Kommanditist umzuwandeln <strong>und</strong> die Eintragung<br />

des Treugebers als Kommanditist in das Handelsregister der<br />

Beteiligungsgesellschaft zu bewirken. Der Treuhänder wird<br />

den Treugeber rechtzeitig von einer Umwandlung der Beteiligungsform<br />

unterrichten <strong>und</strong> die zum handelsregisterlichen<br />

Vollzug der Eintragung des Treugebers als Kommanditist in<br />

das Handelsregister erforderliche Erteilung einer Vollmacht<br />

in notariell beglaubigter Form von dem Treugeber anfordern.<br />

Entsprechend § 1 Ziffer 4 dieses Treuhandvertrages verpflichtet<br />

sich der Treugeber, diese Vollmacht in öffentlich beglaubigter<br />

Form zu erteilen.<br />

Im Falle der Umwandlung der Beteiligung in eine in dem<br />

Handelsregister eingetragene Kommanditbeteiligung gelten<br />

die Bestimmungen dieses Treuhandvertrages entsprechend<br />

fort, vgl. § 1 Ziffer 5.<br />

3. <strong>Die</strong> Beteiligung des Treuhänders als Treuhandkommanditist<br />

erfolgt nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft<br />

<strong>und</strong> den Bestimmungen dieses Treuhandvertrages.<br />

Für das Verhältnis zwischen dem Treuhänder <strong>und</strong> dem Treugeber<br />

gelten die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages der<br />

Beteiligungsgesellschaft sinngemäß, sofern nicht in diesem<br />

Treuhandvertrag abweichende Regelungen getroffen sind.<br />

4. Erteilt der Treugeber in der Beitrittserklärung dem Treuhänder<br />

den Auftrag, den Beitritt des Treugebers als unmittelbar<br />

beteiligter Kommanditist zu bewirken, ist der Treugeber verpflichtet,<br />

dem Treuhänder eine unwiderrufliche <strong>und</strong> über den<br />

Tod hinaus geltende Handelsregistervollmacht in öffentlich<br />

beglaubigter Form zur Anmeldung von allen Angelegenheiten<br />

zu erteilen, deren Eintragung in das Handelsregister der<br />

Kommanditist anzumelden verpflichtet ist. <strong>Die</strong> Kosten der<br />

öffentlichen Beglaubigung trägt der Treugeber.<br />

5. Im Falle einer direkten Beteiligung des Treugebers als Kommanditist<br />

an der Beteiligungsgesellschaft gelten die Bestimmungen<br />

des Treuhandvertrages für eine treuhänderische<br />

Beteiligung sinngemäß.<br />

Der Treuhänder wird die Kommanditbeteiligung des Treugebers<br />

als dessen Stellvertreter verwalten, soweit der Treugeber<br />

dem nicht ausdrücklich widerspricht.<br />

Der Treugeber erteilt hiermit dem Treuhänder Vollmacht, die<br />

Rechte aus der Kommanditbeteiligung, insbesondere das Stimmrecht,<br />

auszuüben, sofern er diese Rechte nicht selbst ausübt.<br />

6. Der Treuhänder ist berechtigt, für weitere Treugeber Kapitalanteile<br />

an der Beteiligungsgesellschaft treuhänderisch zu<br />

erwerben <strong>und</strong> zu verwalten.<br />

7. Der Treuhänder ist berechtigt, den Treuhandauftrag erst auszuführen,<br />

wenn der Treugeber das von ihm gezeichnete Kapital<br />

zzgl. 5 % Agio auf das Gesellschaftskonto eingezahlt hat.<br />

§ 2 Zurechnung der Beteiligung, Sicherung des Treugebers<br />

1. Der Treuhänder hält seine Gesellschaftsbeteiligung für die Treugeber<br />

im Außenverhältnis als einheitlichen Gesellschaftsanteil.<br />

Er tritt nach außen im eigenen Namen auf. Er nimmt die Gesellschafterrechte<br />

<strong>und</strong> -pflichten der Treugeber gegenüber der Betei-

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