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UNICEF-Studie

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1.4. Spektrum rechtlicher Aufenthaltsformen<br />

Die vielfältige Migrationsgeschichte von Roma, Ashkali und Kosovo-Ägyptern<br />

schlug sich im Spektrum rechtlicher Aufenthaltsformen nieder. Viele ehemalige jugoslawische<br />

„Gastarbeiter“ aus den Volksgruppen erwarben die deutsche Staatsbürgerschaft,<br />

andere erhielten eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis. Ein<br />

Teil der Flüchtlinge erlangte durch die „Altfallregelung“ für langjährig Geduldete<br />

oder aus anderen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen. 6<br />

Ob eine Person über eine Duldung, eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis<br />

verfügt, kann jeweils verschiedene Gründe haben. Der Aufenthaltsstatus kann<br />

etwa davon abhängen, ob ein Elternteil einen deutschen Staatsbürger geheiratet<br />

hat, ob Ehefähigkeitsbescheinigungen oder andere Dokumente zu beschaffen<br />

sind, um selbst eine Ehe mit einem deutschen Staatsbürger einzugehen, bis hin<br />

zur Frage, ob ein Elternteil oder Ehepartner in der Lage ist, die Bedingungen der<br />

Altfallregelung zu erfüllen. Insofern ist die rechtliche Form des Aufenthalts nicht in<br />

jedem Fall ein Gradmesser der tatsächlichen Integration eines Menschen selbst.<br />

Das gilt besonders für Kinder und junge Erwachsene. So lässt sich etwa die unterschiedliche<br />

Situation zweier junger Männer aus Roma-Familien erklären, mit<br />

denen im Rahmen der Recherche ein Gespräch geführt wurde. Beide wuchsen in<br />

derselben deutschen Stadt auf, beide sprechen gut deutsch und engagierten sich<br />

in der Jugendarbeit ihres Wohnbezirks. Trotzdem verfügt einer der beiden Männer<br />

nur über eine Duldung, der andere ist dagegen deutscher Staatsbürger. Er spricht<br />

sich dafür aus, dass „wir“ ein Bleiberecht gewähren sollten. „Wir“ sind für ihn die<br />

Deutschen. 7<br />

1.5. Rückkehr<br />

Nach Angaben der Bundesregierung kehrten zwischen 1999 und dem 31. August<br />

2009 insgesamt 114.092 Menschen aus Deutschland in den Kosovo zurück. Die<br />

überwiegende Mehrheit zählten die Behörden als freiwillige Rückkehrer. 19 Prozent<br />

oder 21.852 Menschen wurden bis zum August 2009 zwangsweise zurückgeführt.<br />

Während in den Jahren 1999 bis 2001 unter den Rückkehrern die Zahl der<br />

Freiwilligen überwog, bildeten – mit Ausnahme des Jahres 2003 - in den folgenden<br />

Jahren die Abgeschobenen unter den Rückkehrern die Mehrheit. 8<br />

Rückführungen in den Kosovo finden in größerer Zahl bereits seit dem Jahr 2000<br />

statt. Sie betrafen zunächst Kosovo-Albaner, ab dem Frühjahr 2003 auch die Minderheiten<br />

der Ashkali und Kosovo-Ägypter. Seit dem Jahr 2005 konnten auch<br />

Roma abgeschoben werden, wenn sie schwere Straftaten begangen hatten. Im<br />

Jahr 2009 begann die Rückführung auch strafrechtlich unbescholtener Roma. 9<br />

24 <strong>UNICEF</strong>-<strong>Studie</strong> Roma 2010

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