UNICEF-Studie
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Auch innerhalb der deutlich kleineren Gruppe der 1.755 Ashkali lebte die größte<br />
Teilgruppe von 791 Menschen in Nordrhein-Westfalen, an zweiter Stelle fand sich<br />
Baden-Württemberg mit 371 Angehörigen, gefolgt von Niedersachsen mit 342.<br />
In allen anderen Bundesländern lagen die Zahlen kosovarischer Ashkali jeweils<br />
unter 100 Personen. Die Gruppe der 173 Kosovo-Ägypter war so klein, dass viele<br />
Bundesländer keine oder eine einstellige Zahl der Angehörigen nannten. Die Länder<br />
mit den drei größten Gruppen waren Niedersachsen (58 Personen), Baden-<br />
Württemberg (53 Personen) und das Saarland (24 Personen). 11 Die Zahlen sind<br />
Ergebnis einer Momentaufnahme. Auch ein Teil derjenigen, die zum Erhebungszeitpunkt<br />
eine befristete Aufenthaltserlaubnis hatten, kann mit deren Ablauf ausreisepflichtig<br />
werden.<br />
1.7. Kinder<br />
Der Anteil der Kinder unter den ausreisepflichtigen Roma, Ashkali und Kosovo-<br />
Ägyptern liegt in den Städten zwischen 42 und 50 Prozent. Die Ausländerbehörde<br />
Stuttgart gab 42 Prozent an, die Ausländerbehörde Magdeburg 47 Prozent und das<br />
Amt für Ausländerangelegenheiten Münster 50 Prozent. 12 Daten über die Altersgliederung<br />
der Ausreisepflichtigen jenseits der lokalen Ebene lagen den befragten<br />
Landesinnenministerien nicht vor. 13 Dass die Anteile in allen befragten Städten<br />
in einer ähnlichen Größenordnung liegen, darf man in Verbindung mit Daten zur<br />
Altersstruktur der Volksgruppen im Kosovo und den Einschätzungen der befragten<br />
Experten als Hinweis dafür nehmen, dass die Anteile mit einiger Wahrscheinlichkeit<br />
verallgemeinerbar sind. Wie die Interviews mit Familien und Praktikern<br />
ergaben, sind die meisten Kinder in Deutschland geboren oder als Kleinkinder ins<br />
Land gekommen.<br />
1.8. Rückübernahmeabkommen<br />
In den Verhandlungen zum Rückübernahmeabkommen hat die deutsche Seite der<br />
kosovarischen Regierung zugesagt, die Zahl der Rückübernahmeersuchen im Jahr<br />
2008 und damit die Zahl von etwa 2.500 Ersuchen auch künftig nicht zu überschreiten.<br />
Gleichzeitig wies die Bundesregierung darauf hin, dass die Zahl der tatsächlichen<br />
Rückführungen in der Regel deutlich unter derjenigen der Ersuchen liege. 14<br />
Deutschland versicherte außerdem, bei den Ersuchen „auf ein angemessenes<br />
Verhältnis der verschiedenen Ethnien“ zu achten. Das Abkommen ist keine Voraussetzung<br />
für die – seit Jahren stattfindenden – Rückführungen, sondern dient<br />
der Regelung praktischer Fragen. So betont die Bundesregierung, dass sich das<br />
bisherige Vorgehen mit dem Abkommen nicht grundsätzlich ändert und Staaten<br />
völkerrechtlich verpflichtet sind, ihre Staatsangehörigen aufzunehmen.<br />
26 <strong>UNICEF</strong>-<strong>Studie</strong> Roma 2010