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UNICEF-Studie

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Auch innerhalb der deutlich kleineren Gruppe der 1.755 Ashkali lebte die größte<br />

Teilgruppe von 791 Menschen in Nordrhein-Westfalen, an zweiter Stelle fand sich<br />

Baden-Württemberg mit 371 Angehörigen, gefolgt von Niedersachsen mit 342.<br />

In allen anderen Bundesländern lagen die Zahlen kosovarischer Ashkali jeweils<br />

unter 100 Personen. Die Gruppe der 173 Kosovo-Ägypter war so klein, dass viele<br />

Bundesländer keine oder eine einstellige Zahl der Angehörigen nannten. Die Länder<br />

mit den drei größten Gruppen waren Niedersachsen (58 Personen), Baden-<br />

Württemberg (53 Personen) und das Saarland (24 Personen). 11 Die Zahlen sind<br />

Ergebnis einer Momentaufnahme. Auch ein Teil derjenigen, die zum Erhebungszeitpunkt<br />

eine befristete Aufenthaltserlaubnis hatten, kann mit deren Ablauf ausreisepflichtig<br />

werden.<br />

1.7. Kinder<br />

Der Anteil der Kinder unter den ausreisepflichtigen Roma, Ashkali und Kosovo-<br />

Ägyptern liegt in den Städten zwischen 42 und 50 Prozent. Die Ausländerbehörde<br />

Stuttgart gab 42 Prozent an, die Ausländerbehörde Magdeburg 47 Prozent und das<br />

Amt für Ausländerangelegenheiten Münster 50 Prozent. 12 Daten über die Altersgliederung<br />

der Ausreisepflichtigen jenseits der lokalen Ebene lagen den befragten<br />

Landesinnenministerien nicht vor. 13 Dass die Anteile in allen befragten Städten<br />

in einer ähnlichen Größenordnung liegen, darf man in Verbindung mit Daten zur<br />

Altersstruktur der Volksgruppen im Kosovo und den Einschätzungen der befragten<br />

Experten als Hinweis dafür nehmen, dass die Anteile mit einiger Wahrscheinlichkeit<br />

verallgemeinerbar sind. Wie die Interviews mit Familien und Praktikern<br />

ergaben, sind die meisten Kinder in Deutschland geboren oder als Kleinkinder ins<br />

Land gekommen.<br />

1.8. Rückübernahmeabkommen<br />

In den Verhandlungen zum Rückübernahmeabkommen hat die deutsche Seite der<br />

kosovarischen Regierung zugesagt, die Zahl der Rückübernahmeersuchen im Jahr<br />

2008 und damit die Zahl von etwa 2.500 Ersuchen auch künftig nicht zu überschreiten.<br />

Gleichzeitig wies die Bundesregierung darauf hin, dass die Zahl der tatsächlichen<br />

Rückführungen in der Regel deutlich unter derjenigen der Ersuchen liege. 14<br />

Deutschland versicherte außerdem, bei den Ersuchen „auf ein angemessenes<br />

Verhältnis der verschiedenen Ethnien“ zu achten. Das Abkommen ist keine Voraussetzung<br />

für die – seit Jahren stattfindenden – Rückführungen, sondern dient<br />

der Regelung praktischer Fragen. So betont die Bundesregierung, dass sich das<br />

bisherige Vorgehen mit dem Abkommen nicht grundsätzlich ändert und Staaten<br />

völkerrechtlich verpflichtet sind, ihre Staatsangehörigen aufzunehmen.<br />

26 <strong>UNICEF</strong>-<strong>Studie</strong> Roma 2010

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