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UNICEF-Studie

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2. Bleiberecht und Kindeswohl<br />

2.1. Der Weg zur Altfallregelung<br />

Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder als ein in<br />

Deutschland für flüchtlingspolitische Fragen zentrales exekutives Gremium beschäftigte<br />

sich in den vergangenen Jahren immer wieder mit der Lage langjährig<br />

Geduldeter. Dass die als kurzfristige rechtliche Form des Aufenthalts vorgesehene<br />

Duldung in der Form von Kettenduldungen für viele Menschen zum jahrelangen<br />

Dauerzustand geworden ist, brachte bleiberechtliche Fragen immer wieder auf die<br />

Tagesordnung der in der Regel zweimal im Jahr tagenden Innenminister.<br />

Für erwerbstätige Geduldete, die in der ersten Hälfte der neunziger Jahre aus dem<br />

ehemaligen Jugoslawien nach Deutschland gekommen waren, beschlossen die<br />

Innenminister im Mai 2001 eine Regelung mit strengen Maßgaben: Eine Aufenthaltsbefugnis<br />

nach damaligem Recht konnten Personen erwerben, die am 15. Februar<br />

2001 seit sechs Jahren in Deutschland lebten, seit mehr als zwei Jahren über<br />

ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis verfügten und den Lebensunterhalt ihrer<br />

Familie ohne Sozialhilfe sichern konnten, die darüber hinaus nachweisen konnten,<br />

dass der Arbeitgeber dringend auf sie angewiesen sei und weitere Bedingungen<br />

erfüllten. 20 Den Menschen, die erst Ende der neunziger Jahre vor der eskalierenden<br />

Gewalt aus dem Kosovo geflohen waren, verschaffte der Beschluss wegen<br />

seiner Stichtagsregelung auch in den folgenden Jahren keine Bleibeperspektive.<br />

Vielmehr schlossen die Innenminister in den Jahren 2002 und 2003 dreimal hintereinander<br />

ausdrücklich ein Bleiberecht für Minderheiten aus dem Kosovo aus. 21<br />

Nachdem im März 2004 wieder gewalttätige Konflikte zwischen Volksgruppen im<br />

Kosovo ausgebrochen waren, änderten die Innenressort-Chefs der Länder Berlin,<br />

Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-<br />

Holstein ihre Einschätzung. Im Juli desselben Jahres drangen sie auf ein Bleiberecht<br />

für in Deutschland wirtschaftlich und gesellschaftlich integrierte Roma, Ashkali,<br />

Ägypter und Serben aus dem Kosovo, konnten aber die anderen Mitglieder<br />

der Konferenz nicht für einen neuen Kurs gewinnen. Im November 2004 bekräftigten<br />

die Befürworter des Bleiberechts unter den Ressortchefs ihre Position mit<br />

dem Hinweis auf inzwischen gewonnene Einsichten: Große Flüchtlingsgruppen<br />

wieder in ihre Herkunftsländer zu bringen, dauere erfahrungsgemäß Jahre. Aus<br />

Rücksicht auf die öffentlichen Kassen würde man zunächst Empfänger von Sozialleistungen<br />

zurückführen. In dieser Zeit würden sich diejenigen, die ihren Lebensunterhalt<br />

selbst bestritten, in Deutschland weiter verwurzeln. Sie bräuchten eine<br />

Bleiberechtsregelung. Der Innenminister von Sachsen-Anhalt schloss sich im Mai<br />

2006 der Forderung an. 22<br />

<strong>UNICEF</strong>-<strong>Studie</strong> Roma 2010 29

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