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Untitled - SCHUHFRIED GmbH

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1 EINLEITUNG UND ORIENTIERUNGSHILFE ............................................................. 3<br />

2 ANWENDUNG ......................................................................................................... 4<br />

3 ENTWICKLUNG ...................................................................................................... 6<br />

3.1 Dimensionsauswahl ................................................................................................ 6<br />

3.2 Konstruktion der Test-Sets ..................................................................................... 7<br />

3.3 Gütekriterien ............................................................................................................ 9<br />

4 DIMENSIONEN ..................................................................................................... 19<br />

4.1 Handlungsplanung ................................................................................................ 20<br />

4.2 Verhaltensausführung ........................................................................................... 20<br />

4.3 Umgang mit aktuellen Zielunterbrechungen und Konflikten ............................. 20<br />

5 VORGABE DER TEST-SETS ................................................................................ 23<br />

6 AUSWERTUNG UND INTERPRETATION ............................................................... 24<br />

6.1 Ergebnisse je Dimension ...................................................................................... 24<br />

6.2 Gesamturteil ........................................................................................................... 24<br />

6.3 Fallbeispiele ........................................................................................................... 26<br />

6.4 Report ..................................................................................................................... 29<br />

7 WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN ................................................................. 30<br />

7.1 Test und Training ........................................................................................... 30<br />

7.2 Länderspezifische gesetzliche Bestimmungen für die Durchführung<br />

verkehrspsychologischer Begutachtungen ..................................................... 31<br />

8 LITERATUR ........................................................................................................... 38<br />

9 TABELLEN- UND ABBILDUNGSVERZEICHNIS ...................................................... 42<br />

ANHANG ................................................................................................................... 43


Die Firma <strong>SCHUHFRIED</strong> <strong>GmbH</strong> bietet mit dem Wiener Testsystem seit über 60 Jahren<br />

qualitativ hochwertige und wissenschaftlich fundierte Tests für die verkehrspsychologische<br />

Forschung und Praxis an. Die Test-Sets Fitness to Drive Standard (DRIVESTA) und Fitness<br />

to Drive Plus (DRIVEPLS) sind Teil des Wiener Testsystems VERKEHR, mit dem das<br />

Testsystem nun noch enger an den Bedarf der verkehrspsychologischen Praxis angepasst<br />

wurde.<br />

Ein Test-Set ist eine Kombination von Testdimensionen, die eine bestimmte komplexe<br />

Fragestellung beantwortet. Mit einem Test-Set wird Ihnen somit die Testauswahl<br />

abgenommen. Durch die testübergreifende Auswertung und Interpretation erleichtert Ihnen<br />

das Test-Set zudem die Beantwortung der Fragestellung.<br />

Anmerkung: Die Test-Sets Fitness to Drive Standard (DRIVESTA) und Fitness to Drive Plus<br />

(DRIVEPLS) basieren auf dem ehemaligen Expertensystem Verkehr (XPSV). Sowohl die<br />

einzelnen Testverfahren als auch die Gesamtauswertung sind hinsichtlich ihrer Inhalte und<br />

psychometrischen Qualität mit dem XPSV äquivalent.<br />

Als erste Orientierungshilfe finden Sie hier einen kurzen Überblick welche Informationen Sie<br />

in diesem Manual bzw. in anderen Manualen finden:<br />

Allgemeine Benutzungshinweise<br />

für das Wiener Testsystem?<br />

Überblick über das Wiener<br />

Testsystem VERKEHR<br />

Detaillinformationen zum Test-<br />

Set Fitness to Drive Standard<br />

und Fitness to Drive Plus?<br />

Detailinformationen zu den<br />

einzelnen Testverfahren?<br />

Abbildung 1: Überblick – Manuale<br />

Wiener TestsystemHelpfile<br />

Spartenmanual Wiener<br />

Testsystem VERKEHR<br />

Dieses Test-Set Manual<br />

Testmanuale


Die Test-Sets DRIVESTA und DRIVEPLS sind im Rahmen des Wiener Testsystems<br />

VERKEHR entwickelte, psychologisch-diagnostische Pakete zur Abklärung<br />

verkehrspsychologischer Fragestellungen. Aufgrund der vielen Funktionalitäten des Wiener<br />

Testsystems VERKEHR dienen sie auch als Forschungsinstrument, mit dem detaillierte<br />

Daten exakt erhoben und analysiert werden können. Die beiden Test-Sets enthalten<br />

ausschließlich Leistungsverfahren. Persönlichkeitsverfahren für den Bereich Verkehr<br />

befinden sich im Test-Set PERSROAD.<br />

Verkehrspsychologische Leistungsverfahren können in vielfältiger Weise in zwei<br />

wesentlichen Anwendungsbereichen eingesetzt werden: Einerseits dienen sie dazu<br />

Leistungseinbußen bei potentiellen Risikolenkern aufzuzeigen andererseits finden sie ihre<br />

Verwendung in der Selektion von sogenannten „Lenkern mit erhöhter Verantwortung“.<br />

Leistungseinbußen und Fehleinstellungen von Kraftfahrern werden zumeist überprüft,<br />

- wenn eine aktenkundige Verkehrsauffälligkeit vorliegt (z.B. Alkohol- oder<br />

Substanzmissbrauch, wiederholte massive Geschwindigkeitsüberschreitungen)<br />

- wenn Zweifel an einer ausreichenden kognitiven oder körperlichen Leistungsfähigkeit<br />

besteht (z.B. nach einer neurologischen Erkrankung, bei altersbedingtem<br />

Leistungsabbau oder bei Verdacht auf mangelnde geistige Reife)<br />

- wenn Zweifel an einer ausreichenden psychischen Eignung besteht (z.B. bei<br />

psychiatrischen Auffälligkeiten oder bei auffällig häufigem Führerschein-<br />

Prüfungsversagen)<br />

Als Lenker mit erhöhter Verantwortung gelten bestimmte Berufsgruppen wie z.B.<br />

- Taxilenker<br />

- Buslenker<br />

- Lenker von Gefahrengut- und Schwertransporten und<br />

- Fahrlehrer<br />

Die gesetzlichen Regelungen zur Überprüfung der kraftfahrspezifischen Fähigkeiten, die<br />

Festlegung der Cut Offs bzw. Mindestausprägung dieser Fähigkeiten und die<br />

organisatorische Umsetzung der verkehrspsychologischen Untersuchung variieren von Land<br />

zu Land. Im Kapitel „Weiterführende Informationen“ sind wesentliche Auszüge der<br />

gesetzlichen Regelungen der deutschsprachigen Länder angeführt.<br />

Bitte informieren Sie sich vor der Durchführung einer verkehrspsychologischen<br />

Untersuchung über diesbezüglich geltende gesetzliche Bestimmungen in ihrem Land.<br />

Die Population der älteren Kraftfahrer<br />

In vielen Ländern wird im Jahr 2030 jeder vierte Mensch über 65 Jahre alt sein. Im Vergleich<br />

zu früher waren ältere Menschen noch nie so mobil wie heutzutage. Derzeit altert die erste<br />

Generation, die ihr Leben lang Auto gefahren ist (vgl. Schlag, 2008). Aufgrund der<br />

steigenden Mobilität älterer Kraftfahrer rückt neben der Frage der Mobilitätserhaltung auch<br />

der Aspekt von möglichen altersbedingten Leistungseinbußen in den Vordergrund. Unter<br />

Berücksichtigung fairer Testbedingungen ist es eine wesentliche Voraussetzung, sowohl die<br />

Tests als auch die Eingabemedien für Personen höheren Alters einfach anwendbar zu<br />

entwickeln.


Die in den Test-Sets implementierten Tests können ausnahmslos mit dem Panel<br />

durchgeführt werden. Die Vorteile des Panels liegen in der einfachen Handhabung und den<br />

großen Bedienelementen. Zusätzlich zeichnet sich das Panel durch eine flexible<br />

Tonstärkenregelung aus. Des Weiteren sind alle verwendeten Tests an einer<br />

Referenzstichprobe bis mindestens 85 Jahre und älter normiert.<br />

Körperliche Einschränkungen<br />

Bitte beachten Sie, dass die Test-Sets nicht veränderbar sind und somit keine speziellen<br />

Testformen auswählbar sind. Bei Feststellung einer unzureichenden Testeignung, sollte auf<br />

die Vorgabe der fixen Test-Sets verzichtet werden.<br />

Um ebenso faire Testbedingungen für Personen mit körperlichen Einschränkungen zu<br />

schaffen, gibt es im Rahmen des Wiener Testsystems VERKEHR folgende angepasste<br />

verkehrspsychologische Tests:<br />

� Determinationstest DT ohne Fußtasten<br />

� Sensomotorik Test 2HAND steuerbar mit einer Hand


Die Dimensionsauswahl für die Test-Sets DRIVESTA und DRIVEPLS orientiert sich<br />

wissenschaftlich gesehen am handlungstheoretischen Modell des Fahrverhaltens von<br />

Groeger (2000), indem die ausgewählten Dimensionen den drei postulierten Säulen<br />

„Handlungsplanung“, „Verhaltensausführung“ und „Umgang mit aktuellen<br />

Zielunterbrechungen und Konflikten“ zugeordnet werden können. Die ausgewählten<br />

Leistungsdimensionen gelten aus verkehrspsychologischer Sicht zudem als<br />

ausschlaggebend für die sichere Bewältigung der Fahraufgabe (vgl. Begutachtungsleitlinien<br />

zur Kraftfahrereignung).<br />

Zusätzlich wurde die Dimensionsauswahl in Anlehnung an die österreichische Gesetzgebung<br />

vorgenommen. Die Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung (FSG-GV) sieht für die<br />

verkehrspsychologische Untersuchung der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit u.a. jene<br />

Leistungsdimensionen vor, die in die Test-Sets implementiert wurden.<br />

Abbildung 2: Die drei Säulen nach Groeger<br />

Handlungsplanung<br />

Eine der wesentlichen Voraussetzungen der Handlungsplanung ist das induktive Denken,<br />

das eine bedeutende Dimension menschlicher Intelligenz darstellt (siehe auch Embretson,<br />

Schmidt & McCollam, 2000; Jensen, 1998; Spearman, 1927; Thurstone, 1938). Das<br />

induktive Denken ist beim Führen eines Kraftfahrzeugs in zweierlei Hinsicht von Bedeutung:<br />

Erstens erlaubt es das Erkennen von Unterschieden und Gemeinsamkeiten zwischen einer<br />

aktuellen und in der Vergangenheit erlebten Situation und unterstützt den Fahrer so bei der<br />

Auswahl einer Verhaltensalternative. Zweitens dient es bei zunehmender Prozeduralisierung<br />

eingelernter Lösungsalternativen als Motor zur Entwicklung neuer Verhaltensmöglichkeiten<br />

und bestimmt somit wesentlich die Geschwindigkeit des Erwerbs prozeduralen Wissens. Als<br />

primärer Indikator des induktiven Denkens werden in der Fachliteratur vorwiegend<br />

Matrizenaufgaben genannt (z.B.: Embretson, Schmidt & McCollam, 2000; Klauer, 2001;<br />

Raven, Raven & Court, 1998). Im Rahmen der Test-Sets DRIVESTA und DRIVEPLS wird


diese Fähigkeitseigenschaft mit Hilfe des Adaptiven Matrizentests (AMT: Hornke, Etzl &<br />

Rettig, 2000) erfasst. Für die Verwendung dieses Verfahrens spricht nicht nur seine<br />

psychometrische Fundierung und adaptive Testadministration, sondern auch die<br />

theoriegeleitete Itemkonstruktion (Hornke & Rettig, 1989).<br />

Verhaltensausführung<br />

Mit Verhaltensausführung wird die konkrete Umsetzung der zuvor geplanten Handlung<br />

bezeichnet. Hier spielt vor allem die Konzentrationsfähigkeit, die bei der Ausführung noch<br />

weniger gut eintrainierter Verhaltensweisen von Bedeutung ist, eine große Rolle. (Crowley &<br />

Siegler, 1999). Die Messung der Konzentration erfolgt mit Hilfe des Cognitrone (COG:<br />

Wagner & Karner, 2001). Entgegen herkömmlichen Annahmen sind diese<br />

Fähigkeitsdimensionen selbst bei bereits gut eingelernten Handlungen bedeutend (Groeger,<br />

2000), wenngleich ihre Beanspruchung mit zunehmender Erfahrung nachlässt.<br />

Umgang mit aktuellen Zielunterbrechungen und Konflikten<br />

Beobachtungsfähigkeit bzw. Überblicksgewinnung sind bei der Evaluation des aktuellen<br />

Verkehrsgeschehens und der Einleitung einer adäquaten Reaktion von Bedeutung. Diese<br />

Fähigkeit wird in den Test-Sets DRIVESTA und DRIVEPLS mit Hilfe des Adaptiven<br />

Tachistoskopischen Verkehrsauffassungstests (ATAVT: Schuhfried, 2008) erfasst, der sich<br />

in seiner Vorgängerversion bereits in unterschiedlichen Studien als prognostisch valide<br />

erwiesen hat (vgl. Karner & Neuwirth, 2000; Kristöfl & Nechtelberger, 2001). Die<br />

Reaktionsfähigkeit und die reaktive Belastbarkeit spielen eine wesentliche Rolle, da sie<br />

einem Individuum erlauben, rasch auf eine aktuelle Gefährdung zu reagieren. Ihre Messung<br />

erfolgt über den Reaktionstest (RT: Schuhfried & Prieler, 1997) und den Determinationstest<br />

(DT: Schuhfried, 1998). Die Periphere Wahrnehmung stellt einen weiteren wichtigen Aspekt<br />

dar und wird im Test-Set DRIVEPLS mit dem gleichnamigen Verfahren (Periphere<br />

Wahrnehmung [PP]: Schuhfried, Prieler & Bauer, 2002) gemessen.<br />

Die Test-Sets DRIVESTA und DRIVEPLS beinhalten 5 bzw. 6 verkehrsrelevante<br />

Leistungsdimensionen und richten sich in deren Cut-offs nach den Begutachtungsleitlinien<br />

der Kraftfahrereignung (Schubert et.al, 2003). Diese geben kurzgefasst folgende Richtlinien<br />

für die Begutachtung an:<br />

Für Fahrer der EU-Führerscheingruppe 1 gilt: In allen eingesetzten Leistungstests wurde<br />

der Prozentrang 16 erreicht oder überschritten. Damit weicht der Testwert nicht stärker vom<br />

Mittelwert der Population ab als es der Standardabweichung - einem statistischen Wert für<br />

die Normstreubreite einer Leistung in einer Population - entspricht.<br />

Für die Allgemeine Intelligenz muss ein Grenzwert von PR=3 1 erreicht oder überschritten<br />

werden.<br />

Für Fahrer der EU-Führerscheingruppe 2 gilt: In der Mehrzahl der eingesetzten Verfahren<br />

wurde der Prozentrang 33 erreicht oder überschritten, wobei der Prozentrang 16 in allen<br />

relevanten Verfahren ausnahmslos erreicht oder überschritten sein muss.<br />

Für die Allgemeine Intelligenz muss ein Grenzwert von PR=16 2 erreicht oder überschritten<br />

werden. Personen, deren Prozentrang in einer Leistungsdimension unter 16 liegt, können als<br />

in diesem Bereich stark vermindert leistungsfähig angesehen werden und sind in<br />

Verkehrssituationen, in denen diese Leistungsdimension relevant ist, verstärkt überfordert.<br />

1 Entspricht IQ=70<br />

2 Entspricht IQ=85


Können die Zweifel an der Kraftfahreignung durch Betrachtung der normierten Testwerte<br />

nicht ausgeräumt werden und können auch keine situativen Faktoren als Ursache für eine<br />

Minderleistung in einem oder mehreren Tests angesehen werden, stellt sich die Frage, ob<br />

ein Defizit in einem Leistungsbereich durch gute Leistungen in einem anderen kompensiert<br />

werden kann.<br />

Dies zu beurteilen ist im Rahmen der herkömmlichen Begutachtungspraxis in einer<br />

objektiven bzw. eindeutig reproduzierbaren Art kaum möglich. Aus diesem Grund wurde in<br />

die Test-Sets DRIVESTA und DRIVEPLS ein spezieller Algorithmus in Form eines<br />

Artifiziellen Neuronalen Netzes eingebaut, der ein Gesamturteil über die kraftfahrspezifische<br />

Leistungsfähigkeit erlaubt. Details dazu finden sich im folgenden Abschnitt.<br />

Bei der Berechnung des Gesamturteils über die Eignung bzw. Nicht-Eignung wird ein<br />

nichtlineares Modell mittels Artifizieller Neuronaler Netze (ANN) gebildet, in dem auch<br />

komplexe Wechselwirkungen und Kompensationseffekte berücksichtigt werden können.<br />

Abbildung 3: Schematische Darstellung des Artifiziellen Neuronalen Netzes für das Test-Set DRIVESTA<br />

Artifizielle Neuronale Netze stellen äußerst komplexe, empirisch generierte Modelle dar, die<br />

oft nicht einfach zu interpretieren sind. Daher wird diesem Ansatz oft auch der Charakter<br />

einer „Black Box“ zugeschrieben. Es besteht allerdings die Möglichkeit einer inhaltlichfunktionalen<br />

Interpretation der Zwischenschichtelemente anhand der optimierten Gewichte<br />

bzw. Pfadkoeffizienten.<br />

Auf die numerische Darstellung der Pfadgewichte wurde der Übersichtlichkeit halber<br />

verzichtet: Schwarze Pfade entsprechen aktivierenden Verbindungen, rote Pfade<br />

entsprechen hemmenden Verbindungen. Stärker gewichtete Pfade sind fett gedruckt.<br />

Das funktionelle Neuron (1), das auch den Großteil der Varianz aufklärt, kann als Ausdruck<br />

der direkten Hauptwirkungen der Tests AMT, COG, DT und RT verstanden werden. Die<br />

Pfade von COG und RT sind hemmend, da es sich um Reaktionszeiten handelt und daher


die Wahrscheinlichkeit für ausreichende kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit mit<br />

wachsendem Rohwert sinkt.<br />

Neuron (2) verkörpert die Kompensation von Aufmerksamkeit (COG) bzw. Reaktionsschnelligkeit<br />

(RT) durch Faktoren der Handlungsplanung (Allgemeine Intelligenz AMT) und<br />

Überblicksgewinnung (TAVT).<br />

Bei Neuron (3) handelt es sich ebenfalls um einen reinen Kompensationsterm. Hier werden<br />

unspezifischere Kompensationsmöglichkeiten durch Allgemeine Intelligenz (AMT)<br />

implementiert.<br />

Neuron (4) hat mehrere Aufgaben. Im Vordergrund steht aber eine dämpfende Funktion, die<br />

bewirkt, dass die Trennschärfe speziell im niedrigen Leistungsbereich hoch ist, während eine<br />

Steigerung von an sich schon hohen Testwerten kaum eine Verbesserung der<br />

kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit bewirkt.<br />

Zusammenfassend kann das Modell auch über die inkrementelle Validität – jenen Zugewinn<br />

an Validität, den jeder einzelner Prädiktor beisteuert – charakterisiert werden.<br />

Tabelle 1: Inkrementelle Validitäten der Tests aus DRIVESTA und DRIVEPLS<br />

Prädiktoren<br />

inkrementelle<br />

Validität<br />

STANDARD PLUS<br />

rel. Relevanz<br />

inkrementelle<br />

Validität<br />

rel. Relevanz<br />

AMT_AI 0.128 18.7% 0.078 11.5%<br />

DT_ZV 0.124 18.2% 0.071 10.5%<br />

RT_MDRZ 0.036 5.7% 0.057 8.6%<br />

RT_MDMZ 0.132 19.2% 0.118 16.9%<br />

PP_ANG 0.090 13.2%<br />

PP_TA 0.139 19.5%<br />

TAVT_UEB 0.120 17.6% 0.038 5.8%<br />

COG_MTRN 0.141 20.3% 0.093 13.6%<br />

Die Aufgabe des Gesamturteils besteht darin, die Informationen der Testwerte valide<br />

zusammenzufassen und dem Diagnostiker dadurch ein empirisch bewährtes Modell zur<br />

Urteilsbildung zur Verfügung zu stellen – niemals aber darin, ihm diese Aufgabe<br />

abzunehmen. Das Gesamturteil ist daher als eine Interpretationshilfe für den Diagnostiker zu<br />

sehen. Insbesondere bei Personen, denen eine nicht ausreichende kraftfahrspezifische<br />

Leistungsfähigkeit zugesprochen wird, sollten die einzelnen Testwerte auf eventuelle<br />

offensichtliche Schwächen untersucht werden, die als Ursache für die geringe<br />

prognostizierte Eignung verstanden werden können.<br />

Als normierte Computertests erfüllen die Tests der Test-Sets DRIVESTA und DRIVEPLS die<br />

Anforderungen im Hinblick auf Testleiterunabhängigkeit, Verrechnungssicherheit und<br />

Interpretationseindeutigkeit. Die Testleiterunabhängigkeit ist durch Einsatz des Computers<br />

gegeben - darin sind computergestützte Tests den Papier-Bleistift-Tests generell überlegen<br />

(Kubinger, 1995). Auch von Verrechnungssicherheit kann bei computergestützten Tests


immer ausgegangen werden. Das Kriterium der Interpretationseindeutigkeit ist ebenfalls<br />

erfüllt. So hat jeder Prozentrang eine festgelegte Bedeutung.<br />

Die Test-Sets DRIVESTA und DRIVEPLS bieten eine statistikbasierte, objektive<br />

Gesamtinterpretationshilfe der Testwerte. Dabei handelt es sich um ein mit Hilfe von<br />

Artifiziellen Neuronalen Netzen berechnetes, objektives und valides Gesamturteil über die<br />

kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit, das die Urteilsbildung und Interpretation erheblich<br />

unterstützt.<br />

Anhand der Validierungsdaten wurde in einem simulationsbasierten Ansatz die Reliabilität<br />

der Klassifikation des Neuronalen Netzes geschätzt.<br />

Dazu wurden simulierte Daten erstellt, die um den Standardmessfehler der Testvariablen<br />

zufällig verzerrt wurden. Für jede Person aus der Validierungsstichprobe wurden auf diese<br />

Art 10 Simulees erstellt, für die jeweils auch die Zuordnungssicherheit der Test-Sets<br />

berechnet wurde. Die Unterschiede zwischen den echten Testpersonen und den 10 auf<br />

ihnen basierenden Simulees entsprechen der Messungenauigkeit der verwendeten Tests.<br />

Jeder Simulee ist daher ein alternativ möglicher Testausgang einer realen Testperson.<br />

Die Zuverlässigkeit dieser Variable ergibt sich schließlich als mittlere korrigierte Trennschärfe<br />

der einzelnen Sets von Simulees. Die erhobenen Reliabilitäten der Einzelverfahren liegen als<br />

Cronbach Alphas 3 vor, und liegen zwischen r=0,99 und r=0,80. Das Gesamturteil des Test-<br />

Sets DRIVESTA liegt bei r=0,90, und das des Test-Sets DRIVEPLS bei 0,89.<br />

Tabelle 2: Reliabilität der Tests und des Gesamturteils aus DRIVESTA und DRIVEPLS<br />

Variable Reliabilität<br />

AMT – Allgemeine Intelligenz 0.70*<br />

DT – Anzahl richtiger Reaktionen 0.99<br />

RT - Reaktionszeit 0.94<br />

RT - Motorische Zeit 0.98<br />

PP - Gesichtsfeld 0.96<br />

PP - Trackingabweichung 0.98<br />

ATAVT - Überblicksgewinnung 0.80**<br />

COG - Mittlere Zeit "Korrekte<br />

Zurückweisung"<br />

Gesamturteil<br />

Test-Set DRIVESTA<br />

Gesamturteil<br />

Test-Set DRIVEPLS<br />

*Bei nicht kriteriumsorientiertem Abbruch<br />

**Der angegebene Wert ist die für den Adaptiven Algorithmus festgelegte Mindest-Reliabilität; der Test wird fortgesetzt bis dieser Grenzwert<br />

überschritten ist.<br />

Technische Messgenauigkeit<br />

Dass Reaktionszeiten auf Millisekunden genau gemessen werden können ist keine<br />

Selbstverständlichkeit. Eine Vielzahl von Testprogrammen bzw. neuropsychologischen<br />

3 Ausnahme AMT und ATAVT<br />

0.95<br />

0.90<br />

0.89


Experimentgeneratoren geben zwar in den Testvariablen Reaktionszeiten auf Millisekunden<br />

genau an, liefern allerdings je nach verwendeter Hardware und Software deutlich größere<br />

Messfehler (vgl. Häusler, Sommer & Chroust, 2007; Plant, Hammond & Turner, 2004).<br />

Insbesondere Testverfahren zur Messung von Aufmerksamkeitsaspekten, wie sie in der<br />

verkehrspsychologischen Diagnostik verwendet werden, sind sehr zeitkritisch. Schon<br />

Messfehler im Bereich einiger weniger Millisekunden können deutliche Verschiebungen des<br />

normierten Testwerts bewirken und damit auch zu einer qualitativ verfälschten Interpretation<br />

der Testergebnisse führen.<br />

Die Ausgabe visuellen Reizmaterials ist beim Wiener Testsystem hochpräzise - sowohl auf<br />

CRT als auch auf TFT Monitoren. Auf unkalibrierten Anlagen ist bei den Tests der Test-Sets<br />

DRIVPESTA und DRIVEPLS mit geringfügigen technischen Messfehlern von bis zu maximal<br />

± 2 PR Punkten (je nach verwendeter Hardware und Software) zu rechnen.<br />

Da in der verkehrspsychologischen Diagnostik höchste Ansprüche an die technische<br />

Messgenauigkeit gestellt werden, kann im Rahmen des Hardwaretests die exakte<br />

Bildschirmverzögerung gemessen werden. Diese wird in Folge als Korrekturwert für alle<br />

zeitkritischen Testverfahren verwendet. Auf kalibrierten Testanlagen kann eine prozentranggenaue<br />

technische Messung garantiert werden.


Abbildung 4: Durchführung der Bildschirmkalibrierung zur Erhöhung der technischen Messgenauigkeit<br />

Auditives Reizmaterial wird über die Probandentastatur bzw. über ein USB-Headset<br />

ebenfalls prozentranggenau ausgegeben.<br />

Methode<br />

Die Daten für die Validierungsstudie stammen aus einer multizentrischen Studie. Als<br />

Prädiktoren zur Vorhersage des Fahrverhaltens im Straßenverkehr dienten die Variablen<br />

Überblicksgewinnung aus dem Tachistoskopischen Verkehrsauffassungstest (Biehl, 1996),<br />

einer Vorgängerversion des ATAVT, die Allgemeine Intelligenz aus dem Adaptiven<br />

Matrizentest (Hornke, Etzel & Rettig, 2000), die Variable Richtige aus dem<br />

Determinationstest (Schuhfried, 1998), die Motorische Zeit und Reaktionszeit des<br />

Reaktionstests (Schuhfried & Prieler, 1997), die Mittlere Zeit korrekte Zurückweisung im<br />

Cognitrone (Wagner & Karner, 2001) sowie das Gesichtsfeld und die Trackingabweichung<br />

aus der Peripheren Wahrnehmung (Schuhfried, Prieler & Bauer, 2002). Die Auswahl der<br />

Testverfahren orientierte sich an den Ergebnissen bisheriger Validierungsstudien und<br />

inhaltlichen Überlegungen zu möglichen Determinanten sicheren Fahrverhaltens (Sommer &<br />

Wenzl, 2002).<br />

Zusätzlich wurde mit jeder Person eine standardisierte Fahrprobe durchgeführt, die circa 45<br />

Minuten in Anspruch nahm, wobei die Wegstrecke vorab festgelegt wurde. Bei der<br />

verwendeten Fahrprobe handelte um die Wiener Fahrprobe (Risser & Brandstätter, 1985)<br />

und die Bad Tölzer Fahrprobe. Letztgenannte stellt eine Adaptierung der Wiener Fahrprobe<br />

an die lokalen Gegebenheiten in Bad Tölz dar (Burgard, 2004). Die Person hatte<br />

Gelegenheit, sich in Anwesenheit eines Psychologen mit dem Fahrzeug vor Beginn der Fahrt<br />

hinlänglich vertraut zu machen. Außer einer detaillierten Beurteilung der Fahrleistung mit<br />

Hilfe eines standardisierten Beobachtungsbogens gaben zwei unabhängige Psychologen auf<br />

einer fünfstufigen Notenskala ein Gesamturteil über die Fahrtauglichkeit der Personen ab.<br />

Die Beurteiler waren in der Durchführung, Kodierung und Auswertung standardisierter<br />

Fahrproben geschult. Als Maß für das Fahrverhalten im Straßenverkehr diente der Mittelwert<br />

aus den beiden Globalurteilen. Als Cut-off-Wert wurde a priori ein durchschnittliches<br />

Gesamturteil von 3.5 festgelegt. Anhand dieses Cut-off-Wertes wurden die Beurteilungen der<br />

Fahrleistung der Personen dichotomisiert. Personen mit durchschnittlichen Globalurteilen bis<br />

3.5 exklusive wurden als geeignet klassifiziert. Das dichotomisierte Globalurteil über das


Fahrverhalten in der standardisierten Fahrprobe diente als Kriteriumsvariable in den<br />

nachfolgenden Analysen. Hierbei handelt es sich um 60.4% der Stichprobe. Die übrigen<br />

39.6% der Personen wurden als ungeeignet klassifiziert.<br />

Stichprobe<br />

Die Daten wurden im Rahmen einer multizentrischen Studie in Wien (INFAR) unter der<br />

Leitung von Univ.-Doz. Dr. Risser und in Bad Tölz (GRP) unter der Leitung von Univ.-Prof.<br />

Pöppel erhoben. Die Stichprobe besteht aus 164 (74%) Männern und 58 (26%) Frauen im<br />

Alter von 19 bis 91 Jahren bei einem durchschnittlichen Alter von 59 Jahren und einer<br />

Standardabweichung von 18 Jahren. Der Altersmedian liegt bei 64 Jahren. Insgesamt 39<br />

(18%) Personen haben eine Pflichtschule oder Realschule ohne abgeschlossene<br />

Berufsausbildung absolviert (EU Bildungsgrad 2), 96 (43%) Personen haben eine<br />

abgeschlossene Berufsausbildung bzw. eine Fachschule absolviert (EU Bildungsgrad 3), 35<br />

(16%) Personen haben einen Abitur- oder Fachhochschulabschluss (EU Bildungsgrad 4) und<br />

52 (23%) Personen verfügen über einen Hochschulabschluss (EU Bildungsgrad 5).<br />

Gültigkeit der Testverfahren – Korrelationsstatistische Analysen<br />

In einem ersten Schritt wurde untersucht, ob Zusammenhänge zwischen den Leistungstests<br />

der Test-Sets DRIVESTA und DRIVEPLS und der Beurteilung des Fahrverhaltens bezüglich<br />

inhaltlich relevanter Fahrverhaltenskategorien bestehen. Die Auswahl der<br />

Fahrverhaltenskategorien orientiert sich hierbei am Kategoriensystem der Bad Tölzer<br />

Fahrprobe.<br />

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Höhe und statistische Signifikanz der Zusammenhänge<br />

zwischen den einzelnen Testverfahren der Test-Sets DRIVESTA und DRIVEPLS und den<br />

Fahrverhaltenskategorien Kreuzungsverhalten, Spurführung, Kommunikation,<br />

Angemessenheit der Geschwindigkeitswahl, Einordnen und vorausschauendes Fahren.<br />

Zusätzlich werden auch die Korrelationen der einzelnen Testverfahren mit dem Gesamturteil<br />

über das Fahrverhalten dargestellt.<br />

Tabelle 3: Einzelkorrelationen der Tests mit verschiedenen Fahrverhaltenskategorien<br />

GesamtbeurteilungKreuzungsverhalten<br />

AMT DT<br />

RT<br />

Reak<br />

tions-<br />

zeit<br />

RT<br />

Motor-<br />

ische Zeit<br />

PP<br />

Gesichts<br />

feld<br />

PP<br />

Tracking<br />

Abweichung<br />

0.19 * 0.31 ** -0.25 ** 0.36 ** -0.51 ** 0.18 *<br />

ATAVT COG<br />

0.18 * 0.20 * -0.27 ** 0.26 ** -0.40 ** -0.17 *<br />

Spurführung 0.20 * 0.28 ** -0.35 ** 0.37 ** -0.46 ** 0.20 *<br />

KommunikationGeschwindigkeit<br />

0.21 * -0.21 * -0.26 ** 0.26 ** -0.36 ** 0.29 **<br />

-0.28 ** -0.31 ** 0.25 ** -0.30 **<br />

Einordnen -0.28 ** 0.23 * -0.44 **<br />

Vorausschauend<br />

Fahren<br />

* p < 0.05; ** p < 0.01<br />

Da die in der oben stehenden Tabelle genannten Fahrverhaltenskategorien eine höhere<br />

Generalität als die einzelnen Testverfahren aufweisen, wurden darüber hinaus auch multiple<br />

Korrelationen berechnet.<br />

-0.20 *


Tabelle 4: Multiple Korrelationen der Tests mit verschiedenen Fahrverhaltenskategorien<br />

Multiple Korrelation<br />

Gesamtbeurteilung 0.55<br />

Kreuzungsverhalten 0.43<br />

Spurführung 0.53<br />

Kommunikation 0.44<br />

Geschwindigkeit 0.37<br />

Einordnen 0.40<br />

Vorausschauendes Fahren 0.34<br />

Zusammenfassend betrachtet zeigen die hier dargestellten Ergebnisse, dass signifikante<br />

Zusammenhänge zwischen den einzelnen Testverfahren und den einzelnen<br />

Fahrverhaltenskategorien empirisch nachgewiesen werden können. In Einklang mit den<br />

theoretischen Erwartungen fallen die multiplen Korrelationen zudem bei allen Fahrverhaltenskategorien<br />

und der Gesamtbeurteilung des Fahrverhaltens höher aus als die<br />

Korrelationskoeffizienten der einzelnen Testverfahren mit den entsprechenden<br />

Fahrverhaltenskategorien. Dieses Ergebnis kann als Beleg für die Annahme interpretiert<br />

werden, dass Fahrverhalten bzw. einzelne Aspekte des Fahrverhaltens multi-kausal bedingt<br />

sind.<br />

Kritisch ist hierbei jedoch anzumerken, dass in den hier dargestellten Ergebnissen zu den<br />

multiplen Korrelationen implizit von einem linear-additiven Modell ausgegangen wird. In<br />

eignungsdiagnostischen Fragestellungen ist diese Annahme jedoch oftmals nicht realistisch<br />

(Maukisch, 1990). Nicht-lineare Effekte oder Wechselwirkungen blieben bislang noch<br />

unberücksichtigt. Um diesen Problemen entgegenzuwirken und valide Vorhersagen zu<br />

ermöglichen, können Künstliche Neuronale Netze als Methode der statistischen<br />

Urteilsbildung verwendet werden (vgl. Häusler & Sommer, 2006).<br />

Gültigkeit der Testverfahren – Neuronale Netzwerke: DRIVESTA<br />

Die Berechnung des Artifiziellen Neuronalen Netzwerks wird mit dem Programm NN Predict<br />

(Häusler, 2004) durchgeführt. Bei dem verwendeten Netzwerktyp handelt es sich um ein<br />

mehrschichtiges Perzeptron mit einer funktionalen Zwischenschicht und einer Feedforward-<br />

Vollverbindung. Die Inputschicht repräsentiert die Prädiktoren aus den zuvor genannten<br />

Leistungstests mit Ausnahme der Peripheren Wahrnehmung (Schuhfried et al., 2002). Die<br />

Outputschicht bildet mit einer Einheit das dichotome Kriterium ab. Die Anzahl der<br />

Zwischenschichteinheiten wird durch einen Vergleich mehrerer Artifizieller Neuronaler Netze<br />

im Hinblick auf deren Sparsamkeit und Validität auf vier Zwischenschichteinheiten<br />

festgesetzt. Als Transformationsfunktion dient die Aktivierungsfunktion Softmax, die im<br />

Wesentlichen eine ‚multiple logistische’ Funktion darstellt, deren Ergebnis im Sinne einer<br />

Posteriori- Wahrscheinlichkeit interpretiert werden kann. Nach Bridle (1990) eignet sich diese<br />

Aktivierungsfunktion vor allem bei kategoriellen Kriteriumsvariablen. Als Lernalgorithmus wird<br />

QuickProp (Fahlmann, 1988) verwendet. Die Anzahl der Iterationen liegt bei 10000.<br />

Mit Hilfe dieses Artifiziellen Neuronalen Netzwerks konnten 80% der Stichprobe richtig<br />

klassifiziert werden. Dies entspricht einem Validitätskoeffizienten von R=0.68 (adj. R 2 =0.37).<br />

Die Zufallsrate beträgt 60%. Die folgende Tabelle gibt einen Einblick in die Sensitivität und<br />

Spezifität der Klassifikationen des Artifiziellen Neuronalen Netzwerks.


Tabelle 5: Sensitivität und Spezifität der Klassifikation mit dem ANN - DRIVSTA<br />

Fahrprobe<br />

Vorhersage der Fahrprobenleistung<br />

negative Bewertung positive Bewertung<br />

negative Bewertung 72 (82%) 16 (18%)<br />

positive Bewertung 28 (21%) 106 (79%)<br />

Wie aus der Tabelle hervorgeht, können 82% der negativ beurteilten Personen und 79% der<br />

positiv beurteilten Personen korrekt klassifiziert werden.<br />

Um die Stabilität dieses Ergebnisses zu überprüfen, wird eine Jackknife-Validierung<br />

durchgeführt. Hierbei handelt es sich um eine weit verbreitete Methode zur Bestimmung der<br />

Stabilität bei Fehlen eines zweiten unabhängigen Datensatzes (Bishop, 1995; Michie,<br />

Spiegelthaler & Taylor, 1994; Dorffner, 1991). In der Jackknife-Validierung können 80% der<br />

Personen anhand ihrer Testresultate richtig klassifiziert werden. Dies entspricht einem<br />

Validitätskoeffizienten von R=0.67 (adj. R 2 =0.36). Die Zufallsrate liegt bei 60%. Die unten<br />

stehende Tabelle zeigt die Sensitivität und Spezifität der Klassifikationen in der Jackknife-<br />

Validierung.<br />

Tabelle 6: Sensitivität und Spezifität der Klassifikation dem ANN in der Jackknife Validierung - DRIVESTA<br />

Fahrprobe<br />

Vorhersage der Fahrprobenleistung<br />

negative Bewertung positive Bewertung<br />

negative Bewertung 74 (84%) 14 (16%)<br />

positive Bewertung 30 (22%) 104 (78%)<br />

Wie aus der oben dargestellten Tabelle hervorgeht, können 84% der negativ beurteilten<br />

Personen und 78% der positiv beurteilten Personen korrekt klassifiziert werden.


Die Abbildung zeigt die Verteilung der personenspezifischen Wahrscheinlichkeit einer<br />

positiven Bewertung der erbrachten Fahrleistung entsprechend des Ergebnisses des<br />

Artifiziellen Neuronalen Netzes in der Jackknife-Validierung für die Gruppe der Personen mit<br />

tatsächlich positivem Gesamturteil (gelbe Balken) und für die Gruppe der Personen mit<br />

tatsächlich negativem Gesamturteil ihrer Fahrleistung (blaue Balken).<br />

Wenn nur Zuordnungen zur Gruppe der geeigneten Fahrer berücksichtigt werden, die mit<br />

einer Wahrscheinlichkeit von 0.70 getroffen werden, erhöht sich die<br />

Klassifikationsrate auf 91%.<br />

Prozent positive / negative Bewertung<br />

70<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

0.00 - 0.10 0.11 - 0.20 0.21 - 0.30 0.31 - 0.40 0.41 - 0.50 0.51 - 0.60 0.61 - 0.70 0.71 - 0.80 0.81 - 0.90 0.91 - 1.00<br />

Wahrscheinlichkeit einer positiven Bew ertung der Fahrleistung<br />

positive Bew ertung negative Bew ertung<br />

Abbildung 5: Personenspezifische Zuordnungssicherheit der Klassifikation mit Hilfe des ANN - DRIVESTA<br />

Gültigkeit der Testverfahren – Neuronale Netzwerke: DRIVEPLS<br />

Die Architektur des neuronalen Netzes des Test-Sets DRIVEPLS entspricht jener des Test-<br />

Sets DRIVESTA. Mit Hilfe dieses Artifiziellen Neuronalen Netzwerks konnten 86% der<br />

Stichprobe richtig klassifiziert werden. Dies entspricht einem Validitätskoeffizienten von<br />

R=0.78 (adj. R 2 =0.50). Die Zufallsrate beträgt 60%. Die folgende Tabelle gibt einen Einblick<br />

in die Sensitivität und Spezifität der Klassifikationen des Artifiziellen Neuronalen Netzwerks.<br />

Tabelle 7: Sensitivität und Spezifität der Klassifikation mit dem ANN - DRIVEPLS<br />

Fahrprobe<br />

Vorhersage der Fahrprobenleistung<br />

negative Bewertung positive Bewertung<br />

negative Bewertung 62 (70%) 26 (30%)<br />

positive Bewertung 4 (3%) 130 (97%)<br />

Wie aus oben stehender Tabelle hervorgeht, können 70% der negativ beurteilten Personen<br />

und 97% der positiv beurteilten Personen korrekt klassifiziert werden.<br />

Um die Stabilität dieses Ergebnisses zu überprüfen, wird eine Jackknife-Validierung<br />

durchgeführt. Hierbei handelt es sich um eine weit verbreitete Methode zur Bestimmung der<br />

Stabilität bei Fehlen eines zweiten unabhängigen Datensatzes (Bishop, 1995; Michie,


Spiegelthaler & Taylor, 1994; Dorffner, 1991). Es zeigt sich, dass 84% der Personen richtig<br />

klassifiziert werden können. Dies entspricht einem Validitätskoeffizienten von R=0.77 (adj.<br />

R2=0.48). Die Zufallsrate liegt bei 60%. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Sensitivität und<br />

Spezifität der Klassifikationen in der Jackknife-Validierung.<br />

Tabelle 8: Sensitivität und Spezifität der Klassifikation mit dem ANN in der Jackknife Validierung - DRIVEPLS<br />

Fahrprobe<br />

Vorhersage der Fahrprobenleistung<br />

negative Bewertung positive Bewertung<br />

negative Bewertung 69 (78%) 19 (22%)<br />

positive Bewertung 17 (13%) 117 (87%)<br />

Es können somit 87% der positiv beurteilten Personen und 78% der negativ beurteilten<br />

Personen korrekt klassifiziert werden.<br />

Die Abbildung zeigt die Verteilung der personenspezifischen Wahrscheinlichkeit einer<br />

positiven Bewertung der erbrachten Fahrleistung entsprechend dem Ergebnis des<br />

Artifiziellen Neuronalen Netzes in der Jackknife-Validierung für die Gruppe der Personen mit<br />

tatsächlich positivem Gesamturteil (gelbe Balken) und für die Gruppe der Personen mit<br />

tatsächlich negativem Gesamturteil ihrer Fahrleistung (blaue Balken).<br />

Wenn nur Zuordnungen zur Gruppe der geeigneten Fahrer berücksichtigt werden, die mit<br />

einer Wahrscheinlichkeit von 0.70 getroffen werden, erhöht sich die<br />

Klassifikationsrate auf 92%.<br />

Prozent positive / negative Bewertung<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

0.00 - 0.10 0.11 - 0.20 0.21 - 0.30 0.31 - 0.40 0.41 - 0.50 0.51 - 0.60 0.61 - 0.70 0.71 - 0.80 0.81 - 0.90 0.91 - 1.00<br />

Wahrscheinlichkeit einer positiven Bew ertung der Fahrleistung<br />

positive Bew ertung negative Bew ertung<br />

Abbildung 6: Personenspezifische Zuordnungssicherheit der Klassifikation mit Hilfe des ANN – DRIVEPLS<br />

Weitere Validierungsstudien zu den Einzeltestverfahren finden Sie in den jeweiligen<br />

Testmanualen sowie überblicksartig im Spartenmanual Wiener Testsystem VERKEHR.


Die Vorgabe der Testverfahren der Test-Sets DRIVESTA und DRIVEPLS nimmt so wenig<br />

Zeit des Testleiters in Anspruch wie nur möglich. Instruktions- und Auswertezeiten entfallen<br />

und bei mehreren vorhandenen Testplätzen können gestaffelte Testungen durchgeführt<br />

werden.<br />

Ein Test ist dann nützlich, wenn er ein Merkmal misst, für dessen Untersuchung ein<br />

praktisches Bedürfnis besteht. Ein Test hat demgemäß eine hohe Nützlichkeit, „wenn er in<br />

seiner Funktion durch keinen anderen vertreten werden kann.“ (Lienert & Raatz, 1994, S.19)<br />

Das praktische Bedürfnis für die vorliegenden Tests entsteht durch die Möglichkeit der<br />

Selektion von auffälligen Kraftfahrern.<br />

Oft wird als Nachteil von computergestützten Tests angeführt, dass der PC einen<br />

zusätzlichen Stressor in der Testsituation darstellt und dass Personen mit geringer<br />

Computererfahrung benachteiligt wären. Dies trifft auf die Test-Sets DRIVESTA und<br />

DRIVEPLS nicht zu, da die spezielle Hardware zur Antworteingabe für jeden Anwender,<br />

unabhängig von Alter, Bildung und seiner Computererfahrung einfach zu bedienen ist. Für<br />

die höhere Testfairness der Test-Sets DRIVESTA und DRIVEPLS spricht die Art der<br />

Instruktionsdarbietung. Die Testinstruktionen und Übungsphasen der enthaltenen Tests<br />

wurden so gestaltet, dass der Test nur dann vorgegeben wird, wenn die Testaufgabe richtig<br />

verstanden wurde. Auch Testangst wird oft als benachteiligender Faktor genannt. Strohbeck-<br />

Kühner (1999) konnte zeigen, dass die Beziehung zwischen Testangst und Leistung bei der<br />

Fahreignungsbegutachtung keine Folge der Testangst darstellt, sondern Testangst sich erst<br />

im Gefolge der Wahrnehmung eigener Leistungsdefizite entwickelt und somit keinen Einfluss<br />

auf die Leistungsfähigkeit der Testperson hat.<br />

Nach Kubinger (1995) erfüllt ein Test das Gütekriterium der Normierung, wenn folgende<br />

Bedingungen erfüllt sind: Die Normen sind nicht veraltet, die Populationen, für welche die<br />

Normen gelten, und die herangezogene Stichprobe sind definiert.<br />

Als Normstichprobe wird im Kontext der Test-Sets DRIVESTA und DRIVEPLS eine, auf<br />

Ergebnissen von Volkszählungen in Deutschland und Österreich basierende, repräsentative<br />

Stichprobe der Normalbevölkerung bezeichnet. Im Unterschied zu repräsentativen<br />

Stichproben versteht man unter anfallenden Stichproben Vergleichswerte einer anfallenden<br />

Gruppe, beispielsweise der Gruppe der Berufskraftfahrer. Aus methodisch-theoretischen<br />

Überlegungen wird - in Übereinstimmung mit rezenten Universitätsgutachten zur<br />

Normstichprobenwahl in der verkehrspsychologischen Begutachtung - der Vergleich mit<br />

einer Normstichprobe durchgeführt (vgl. Schuhfried, 2004), die repräsentativ für diejenigen<br />

Personen ist, die sich im Straßenverkehr bewegen bzw. dazu berechtigt wären. Darüber<br />

hinaus, sind die implementierten Verfahren an einer Referenzstichprobe bis mindesten 85<br />

Jahre und älter normiert.<br />

Für die Tests der verkehrspsychologischen Begutachtung werden in regelmäßigen<br />

Abständen Routinekontrollen der Normverschiebungen vorgenommen und gegebenenfalls<br />

diese Tests einer Neunormierung unterzogen.


Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die im Test-Set enthaltenen Dimensionen und<br />

Tests. Eine genaue Beschreibung zu den Gütekriterien und zum theoretischen Hintergrund<br />

der Tests können Sie im jeweiligen Testmanual nachlesen. Kontaktieren Sie uns<br />

(info@schuhfried.at), wir schicken Ihnen diese gerne zu.<br />

Tabelle 9: Überblick über Tests und Dimensionen des Test-Sets DRIVESTA<br />

Dimensionen Tests Subtests Variablen Zeit<br />

Handlungsplanung<br />

Logisch-schlussfolgerndes<br />

Denken<br />

Verhaltensausführung<br />

Konzentration COG S11<br />

Umgang mit aktuellen Zielunterbrechungen und Konflikten<br />

AMT S11 Allgemeine Intelligenz 24<br />

Mittlere Zeit Korrekte<br />

Zurückweisung<br />

Belastbarkeit, reaktiv DT S1 Richtige 6<br />

Reaktionsfähigkeit RT S3 Mittlere Reaktionszeit 6<br />

Überblicksgewinnung Verkehr ATAVT S1/S2 Überblicksgewinnung 14<br />

Tabelle 10: Überblick über Tests und Dimensionen des Test-Sets DRIVEPLS<br />

10<br />

Gesamtdauer 60<br />

Dimensionen Tests Subtests Variablen Zeit<br />

Handlungsplanung<br />

Logisch-schlussfolgerndes<br />

Denken<br />

Verhaltensausführung<br />

Konzentration COG S11<br />

Umgang mit aktuellen Zielunterbrechungen und Konflikten<br />

AMT S11 Allgemeine Intelligenz 24<br />

Mittlere Zeit Korrekte<br />

Zurückweisung<br />

Belastbarkeit, reaktiv DT S1 Richtige 6<br />

Reaktionsfähigkeit RT S3 Mittlere Reaktionszeit 6<br />

Überblicksgewinnung Verkehr-<br />

Rechtsverkehr/Linksverkehr<br />

ATAVT S1/S2 Überblicksgewinnung 14<br />

Periphere Wahrnehmung PP Gesichtsfeld 23<br />

10<br />

Gesamtdauer 83


Schlussfolgerndes Denken wird auch als fluide Intelligenz einer Person bezeichnet und<br />

beschreibt die Fähigkeit, allgemeine Gesetzmäßigkeiten zu erkennen, Implikationen von<br />

Aussagen zu verstehen und logische Schlussfolgerungen ziehen zu können. Die fluide<br />

Intelligenz ist vorwiegend angeboren bzw. vererbt und kann kaum durch die Umwelt<br />

beeinflusst werden. Bereits in den 60er Jahren konnte wissenschaftlich belegt werden, dass<br />

Personen mit niedrigeren Intelligenzwerten eine erhöhte Verkehrsauffälligkeit aufweisen<br />

(Hampel, 1962). Als Beispiel für die Notwendigkeit von logisch-schlussfolgerndem Denken<br />

bei der Teilnahme am Straßenverkehr sei die Möglichkeit der Antizipation der Konsequenzen<br />

eines Fahrmanövers angeführt.<br />

Test:<br />

Für die Test-Sets DRIVESTA und DRIVEPLS steht das Verfahren AMT (Adaptiver<br />

Matritzentest, S11) zur Verfügung, deren Testform S11 sich durch einen<br />

soziodemografischen Testeinstieg und eine Zeitbegrenzung auf 20 Min. auszeichnet.<br />

Testpersonen wird eine 3x3 Felder große Matrix vorgegeben, die in acht der neun Felder<br />

Figuren aufweist, welche nach verschiedenen Regeln geordnet sind. Die Testpersonen<br />

sollen diese Regeln erkennen und das leer stehende Kästchen - unter Anwendung dieser<br />

Regeln – ergänzen, wobei acht Antwortmöglichkeiten zur Auswahl stehen.<br />

Unter Konzentration wird hier eine spezielle Aufmerksamkeitsfunktion verstanden, nämlich<br />

die selektive Aufmerksamkeit. Diese kommt während der Fahraufgabe immer dann zum<br />

Tragen, wenn ein Reiz gegenüber Störreizen abgeschirmt und die Konzentration von einem<br />

Reiz auf einen anderen Reiz verlagert werden muss. Als Beispiel sei das Einfahren in eine<br />

ungeregelte Kreuzung genannt.<br />

Den Aufmerksamkeitsfunktionen wird in der Verkehrspsychologie ein besonderer Stellenwert<br />

zugeschrieben, da die Forschung zeigt, dass intakte Aufmerksamkeitsfunktionen für das<br />

Lenken von Kraftfahrzeugen essentiell sind (Groeger, 2000, Ranney, 1994). Unfallanalysen<br />

haben ergeben, dass ein Großteil der registrierten Verkehrsunfälle auf<br />

Aufmerksamkeitsfehler zurückzuführen sind.<br />

Test:<br />

Die Konzentration wird in den Test-Sets DRIVESTA und DRIVEPLS mit dem Verfahren COG<br />

(Cognitrone, S11) erfasst. Im Gegensatz zu herkömmlichen Konzentrationstest beinhaltet<br />

der Cognitrone unterschiedlich komplexes Itemmaterial. Aufgabe der Testperson ist es, eine<br />

Figur mit vier anderen Figuren zu vergleichen und so schnell wie möglich zu beurteilen, ob<br />

eine der vier Figuren gleich der Vorlagenfigur ist.<br />

Reaktive Belastbarkeit bedeutet hier die Fähigkeit des Individuums, auch unter Belastung<br />

schnell und richtig zu reagieren. Um die Person auch tatsächlich in eine Belastungssituation<br />

zu bringen, ist eine entsprechend hohe Signalfrequenz bei einer Testung notwendig. Aus<br />

verkehrspsychologischer Sicht ist vor allem in stressreichen Situationen (z.B. Berufsverkehr


in der Großstadt) eine hohe Belastbarkeit gefordert (vgl. Burgard, 2004). Zahlreiche Studien<br />

zeigen, dass sich die Fahrleistung mit zunehmender mentaler Belastung (mental workload)<br />

verschlechtert.<br />

Test:<br />

Die reaktive Belastbarkeit wird in den Test-Sets DRIVESTA und DRIVEPLS mit dem<br />

Verfahren DT (Determinationstest, S1) erfasst. Hierbei werden fünf verschiedenfarbige<br />

optische Reize, zwei unterschiedliche akustische Reize und zwei Signale für die Fußtasten<br />

vorgegeben, auf die die Testperson so schnell wie möglich mit der korrespondierenden<br />

Taste auf der Probandentastatur bzw. der korrespondierenden Fußtaste zu reagieren hat.<br />

Das Programm passt sich hiermit über die Geschwindigkeit der Reizvorgabe an das<br />

Leistungsniveau der Testperson an.<br />

Periphere Wahrnehmung meint die Wahrnehmung von Objekten und Reizen außerhalb des<br />

optischen Fixationspunktes. Das periphere Sehen ist sehr effizient für die Wahrnehmung von<br />

Bewegungen, funktioniert aber vorwiegend über hell-dunkel empfindlichen Stäbchen. Daher<br />

werden z.B. auffällige Verkehrssignale blinkend und/oder mit kontrastreichen Farben<br />

dargestellt. Periphere Wahrnehmung benötigt man beispielsweise zur Erkennung von seitlich<br />

auftauchenden Fahrzeugen oder Personen.<br />

In der Literatur über visuelle Aspekte des Fahrens (z.B. Rockwell 1977; Hartmann 1980) wird<br />

periphere Wahrnehmung vor allem mit der Geschwindigkeitsschätzung, der<br />

Fahrzeugführung und dem Überwachen des Fahrumfeldes in Verbindung gebracht. Wegen<br />

dieser wichtigen Funktionen der peripheren Wahrnehmung beim Lenken von<br />

Kraftfahrzeugen wird angenommen, dass Mängel oder Ausfälle der peripheren<br />

Wahrnehmung eine bedeutende Unfallursache sind. Für Berufskraftfahrer/innen liegt in<br />

Deutschland die Mindestanforderung an das Gesichtsfeld bei 140 Grad, in Österreich bei<br />

160 Grad.<br />

Test:<br />

Die Periphere Wahrnehmung wird im Test-Set DRIVEPLS mit dem Verfahren PP (Periphere<br />

Wahrnehmung) erfasst. Bei diesem Verfahren werden die Fußtasten und ein externes<br />

Eingabemedium benötig, welches aus links und rechts vom Monitor angebrachten Balken mit<br />

Leuchtdioden besteht. Mit diesen am Gerät montierten Leuchtdioden werden Lichtreize<br />

erzeugt, die sich mit vorgegebener Geschwindigkeit (in regelmäßigen Sprüngen) bewegen.<br />

In voreingestellten zeitlichen Abständen erscheinen kritische Lichtreize, auf die durch<br />

Drücken auf die Fußtaste reagiert werden soll. Gleichzeitig soll auf dem Bildschirm ein sich<br />

bewegender Ball im Fadenkreuz gehalten werden, um einerseits ein Drehen des Kopfes zu<br />

verhindern, und anderseits gleichzeitig die geteilte Aufmerksamkeit zu erfassen.<br />

Unter Reaktionsfähigkeit versteht man die Fähigkeit, auf einen oder mehrere Reize möglichst<br />

schnell und zielgerichtet zu reagieren. Im Straßenverkehr ist eine ausreichende<br />

Reaktionsgeschwindigkeit essentiell, da bei einem plötzlich auftretenden Ereignis für den<br />

Reaktionsweg schon Millisekunden entscheidend sein können. Als Beispiel sei das plötzliche<br />

Überqueren eines Fußgängers, und die daher nötige rasche Bremsung genannt.<br />

Bei der einfachen Reaktionsfähigkeit wir die motorische Aktion durch ein einfaches Signal<br />

ausgelöst. Diesem Signal folgt ein vorher festgelegter Bewegungsablauf. Die Signalquelle<br />

kann akustisch, optisch oder kinästhetisch erfolgen.<br />

Bei der Reaktionsfähigkeit wird zwischen Reaktionsgeschwindigkeit und motorischer<br />

Geschwindigkeit differenziert:


� Die Reaktionsgeschwindigkeit gibt die Zeit an, die zwischen einem Reiz und dem<br />

Beginn der mechanischen Bewegungsantwort vergeht (also dem Verlassen der<br />

Ruhetaste). Eine hohe Reaktionsgeschwindigkeit (kurze Zeit) bedeutet, dass die<br />

Testperson gut in der Lage ist, angemessen rasch auf relevante Reize bzw.<br />

Reizkonstellationen zu reagieren.<br />

� Bei der motorischen Geschwindigkeit handelt es sich um die Zeitspanne zwischen<br />

dem Verlassen der Ruhetaste und dem Kontakt mit der Drucktaste. Dieser Wert gibt<br />

Auskunft über die Bewegungsgeschwindigkeit der Testperson. Eine hohe motorische<br />

Geschwindigkeit (kurze Zeit) bedeutet demnach, dass es die Testperson gut schafft,<br />

in Reaktionssituationen geplante Handlungsabläufe angemessen schnell<br />

umzusetzen.<br />

Test:<br />

Die einfache Reaktionsfähigkeit wird in den Test-Sets DRIVESTA und DRIVEPLS mit dem<br />

Verfahren RT (Reaktionstest, S3) erfasst. Dabei muss die Testperson so schnell wie möglich<br />

eine bestimmte Taste drücken, sobald der geforderte Reiz präsentiert wird. Hierbei ist die<br />

Vorgabe mittels Probandentastatur notwendig. Es ist möglich, die so genannte<br />

"Reaktionszeit" von der "motorischen Zeit" abzugrenzen (vgl. Klebelsberg, 1982).<br />

Unter Überblicksgewinnung wird im Allgemeinen die Fähigkeit verstanden, Objekte und<br />

visuelle Muster rasch identifizieren zu können (z.B.: French, Ekstrom & Price, 1963; Carroll,<br />

1993). Testverfahren zur Messung dieser Fähigkeit haben in der psychologischen Diagnostik<br />

der Fahreignung eine lange Tradition, da im Straßenverkehr eine schnelle und richtige<br />

Erfassung von komplexen visuellen Situationen essentiell ist. Als Beispiel sei das Einfahren<br />

in eine stark befahrene Kreuzung genannt.<br />

Test:<br />

Die Überblicksgewinnung im Straßenverkehr wird in den Test-Sets DRIVESTA und<br />

DRIVEPLS mit dem Verfahren ATAVT (Adaptiver Tachistoskopischer<br />

Verkehrsauffassungstest S1 für Rechtsverkehr, Adaptiver Tachistoskopischer<br />

Verkehrsauffassungstest S2 für Linksverkehr) erfasst. Der Testperson werden dabei kurz<br />

Bilder von Verkehrssituationen dargeboten. Nach jedem Bild soll sie angeben, was darauf zu<br />

sehen war. Dabei kann die Testperson aus jeweils denselben fünf vorgegebenen<br />

Antwortmöglichkeiten wählen.


Nach Eingabe der Daten in die vorgegebenen Felder muss die Art der<br />

verkehrspsychologischen Fragestellung angegeben werden:<br />

Gruppe 1 – Kraftfahrer ohne erhöhte Verantwortung bezieht sich auf die<br />

Fahrerlaubnisklassen A, A1, B, BE und M.<br />

Gruppe 2 – Kraftfahrer mit erhöhter Verantwortung bezieht sich auf die Fahrerlaubnisklassen<br />

C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E und die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.<br />

Nach der Eingabe der Personendaten erfolgt eine standardisierte Instruktion zur Bedienung<br />

der Eingabemedien. Anschließend werden automatisch alle Testverfahren des Test-Sets<br />

vorgegeben.<br />

Die Tests der Test-Sets DRIVESTA und DRIVEPLS zeichnen sich durch einen einheitlichen<br />

und klaren Aufbau aus. Jeder Test beginnt mit einer Instruktions- und Lernphase, in der die<br />

Testperson akustische und visuelle Rückmeldungen erhält. Wird die Aufgabe trotzdem nicht<br />

richtig verstanden, erscheint ein Testleiterfenster, das über die Ursache des Problems<br />

informiert. Erst wenn das Aufgabenverständnis sichergestellt ist, startet die Testphase.<br />

Der Testleiter kann zudem jederzeit mit ESC und F5 in den Testablauf eingreifen.


Die Auswertung der Test-Sets DRIVESTA und DRIVEPLS erfolgt automatisch. Die<br />

Testergebnisse werden einheitlich sowohl tabellarisch als auch in Profilform dargestellt.<br />

Die Angabe der Testergebnisse je Dimension erfolgt in Rohwerten bzw. Parametern und<br />

Prozenträngen mit entsprechenden Vertrauensintervallen. Der Prozentrang gibt an, wie viel<br />

Prozent einer bestimmten Vergleichsgruppe eine geringere bzw. gleich hohe Ausprägung in<br />

diesem Leistungs- oder Persönlichkeitsmerkmal aufweisen.<br />

Die Normwertvergleiche beziehen sich dabei immer auf eine repräsentative Normstichprobe<br />

(vgl. dazu Schuhfried, 2004). Die Grundlage für die Wahl dieser Normstichprobe stellen<br />

fachlich-methodische Überlegungen sowie rezente Universitätsgutachten zur Frage der<br />

Normstichprobenwahl in der verkehrspsychologischen Begutachtung dar.<br />

Ein Prozentrang von PR=76 bedeutet beispielsweise, dass 76% der Testpersonen aus der<br />

repräsentativen Normstichprobe eine geringere bzw. gleich hohe und 24% eine höhere<br />

Ausprägung in diesem Leistungs- oder Persönlichkeitsmerkmal aufweisen.<br />

� Ein Prozentrang bis 15 weist auf eine unterdurchschnittliche Ausprägung des<br />

betreffenden Leistungs- oder Persönlichkeitsmerkmals im Vergleich zur<br />

repräsentativen Normstichprobe hin.<br />

� Bei einem Prozentrang von 16-84 kann davon ausgegangen werden, dass das<br />

betreffende Leistungsmerkmal im Vergleich zur repräsentativen Normstichprobe<br />

durchschnittlich ausgeprägt ist.<br />

� Ein Prozentrang ab 84 weist auf eine überdurchschnittliche Ausprägung des<br />

betreffenden Leistungsmerkmals im Vergleich zur repräsentativen Normstichprobe<br />

hin.<br />

Das Gesamturteil ist ein mit Hilfe eines Artifiziellen Neuronalen Netzes berechnetes Urteil<br />

über die in den Test-Sets DRIVESTA und DRIVEPLS erzielten Leistungen. Dieses stellt eine<br />

Beurteilung der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit der Testperson unter<br />

Berücksichtigung allfälliger Leistungsmängel bzw. Kompensationsmöglichkeiten dar.<br />

Das Gesamturteil versteht sich als Interpretationshilfe für den Diagnostiker und erwies sich in<br />

einer Validierungsstudie als hoch valide hinsichtlich des Außenkriteriums Fahrprobe. Beim<br />

Gesamturteil über die kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit sind folgende 5<br />

Klassifizierungen möglich:<br />

1. Nicht ausreichende kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit<br />

Die Testperson unterschreitet in der Mehrzahl der durchgeführten Leistungstests den vorgeschriebenen<br />

Grenzwert 4 und weist daher keine ausreichende kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit<br />

auf. Es ergeben sich weiters keine Möglichkeiten für Kompensationen durch ausreichende<br />

Leistungen in anderen Leistungsbereichen.<br />

Eine Intervention sollte daher auf ein Training aller Bereiche mit Leistungsmängeln abzielen.<br />

4 Für AMT gilt PR=3 bei EU-FS-Gruppe I und PR 16 bei EU-FS-Gruppe II, für alle anderen Verfahren<br />

gilt: PR=16 bei EU-FS-Gruppe I Lenkern und PR=33 bei EU-FS-Gruppe II Lenkern


2. Nicht kompensierbare Leistungsmängel<br />

Die Testperson unterschreitet in zumindest einem der durchgeführten Leistungstests den<br />

vorgeschriebenen Grenzwert und weist somit Leistungsmängel auf. Die ausreichenden<br />

Leistungen in den anderen Leistungsbereichen reichen allerdings nicht aus, um diese<br />

Leistungsmängel zu kompensieren.<br />

Eine Intervention kann daher sowohl auf ein Training der Bereiche mit Leistungsmängeln als<br />

auch auf eine Stärkung der zur Kompensation notwendigen Leistungsbereiche abzielen.<br />

3. Eingeschränkt kompensierbare Leistungsmängel<br />

Die Testperson unterschreitet in zumindest einem der durchgeführten Leistungstests den<br />

vorgeschriebenen Grenzwert und weist daher Leistungsmängel auf. Aufgrund der<br />

vorliegenden Leistungstestergebnisse kann nicht klar entschieden werden, ob die<br />

ausreichenden Leistungen in den anderen Leistungsbereichen ausreichen, um diese<br />

Leistungsmängel zu kompensieren. Es ist daher eine umfassendere Untersuchung<br />

erforderlich, die bei der Beurteilung der Kraftfahreignung die Informationen aus Anamnese,<br />

Exploration sowie standardisierten Verfahren zur Beurteilung der Bereitschaft zur<br />

Verkehrsanpassung zwingend mit einbezieht.<br />

4. Ausreichende kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit (Leistungsmängel<br />

kompensierbar)<br />

Die Testperson unterschreitet in zumindest einem der durchgeführten Leistungstests den<br />

vorgeschriebenen Grenzwert und weist daher Leistungsmängel auf. Die Leistungen in den<br />

anderen Leistungsbereichen reichen allerdings aus, um diese Leistungsmängel zu<br />

kompensieren. Es kann daher insgesamt von einer ausreichenden kraftfahrspezifischen<br />

Leistungsfähigkeit ausgegangen werden.<br />

5. Ausreichende kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit<br />

Die Testperson unterschreitet in keinem der durchgeführten Leistungstests den vorgeschriebenen<br />

Grenzwert. Es kann daher von einer ausreichenden kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit<br />

ausgegangen werden.<br />

Ebenfalls berücksichtigt wird in der Gesamtbeurteilung die Möglichkeit der Kompensation<br />

von Leistungsmängeln durch Stärken in anderen Leistungsbereichen.


Herr M. unterzog sich im Alter von 45 Jahren einer verkehrspsychologischen Untersuchung,<br />

bei der überprüft wurde, ob von einer zum sicheren Führen eines Privat-PKWs<br />

hinreichenden kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit ausgegangen werden kann. Hierfür<br />

wurde das Test-Set DRIVEPLS vorgegeben.<br />

Herr M. erzielte in den Testverfahren folgende Ergebnisse:<br />

Wie der Resultatausgabe entnommen werden kann, weist Herr M. Leistungsdefizite (PR


Herr L. unterzog sich im Alter von 43 Jahren einer verkehrspsychologischen Begutachtung<br />

zur Überprüfung seiner kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit. Diese erfolgte mit dem Test-<br />

Set DRIVEPLS.<br />

Hieraus resultierten folgende Ergebnisse:<br />

Wie der Resultatausgabe entnommen werden kann, erreicht bzw. überschreitet Herr L. in<br />

den einzelnen Testverfahren die kritischen Grenzwerte. Die von ihm erbrachte Leistung im<br />

Bereich der Allgemeinen Intelligenz ist als unterdurchschnittlich zu bezeichnen, erfüllt jedoch<br />

die Mindestkriterien der BASt (2000) an die Allgemeine Intelligenz von Kraftfahrern. Die sich<br />

aus den vorliegenden Testresultaten ergebende Gesamtbeurteilung der kraftfahrspezifischen<br />

Leistungsfähigkeit zeigt, dass die von Herrn L. erbrachte unterdurchschnittliche Leistung im<br />

Bereich der Allgemeinen Intelligenz bei ansonsten guten Leistungen in den übrigen<br />

Bereichen zu keiner Einschränkung der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit führt.


Herr H. wurde im Alter von 65 Jahren im Rahmen einer verkehrspsychologischen Begutachtung<br />

hinsichtlich seiner kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit mit Hilfe des Test-Sets<br />

DRIVEPLS untersucht.<br />

Hierbei ergaben sich folgende Resultate:<br />

Herr H. weist den Ergebnissen zufolge deutliche Defizite (PR


Die Test-Sets DRIVESTA und DRIVEPLS bieten eine komfortable Möglichkeit zur<br />

automatischen Erzeugung eines Reports, um die Testergebnisse in eine<br />

verkehrspsychologische Stellungnahme einfließen zu lassen. Dafür steht dem Anwender<br />

eine fertige Vorlage zur Verfügung, die er an die Anforderungen der jeweiligen<br />

verkehrspsychologischen Institution individuell anpassen kann.<br />

Durch den Export der Resultate in den Report wird sichergestellt, dass die Testergebnisse<br />

ohne Übertragungsfehler übernommen werden. Für zusätzliche Informationen wie<br />

Untersuchungsanlass, Exploration oder Anamnese sind Textabschnitte vorgesehen, welche<br />

mit Microsoft Word entsprechend bearbeitet werden können.<br />

Das Grundgerüst der Reportvorlage besteht aus einem fest vorgegebenen Text, der an<br />

beliebigen Stellen variable Daten (Personendaten, Testvariablen und Textbausteine) enthält.<br />

Ein Report, der auf der vorgefertigten Vorlage basiert, kann ganz einfach über den Button<br />

Report erzeugt werden.<br />

So nutzen Sie die Vorlage für die verkehrspsychologische Stellungnahme:<br />

(1) Klicken Sie auf Report<br />

(2) Wählen Sie die gewünschte Vorlage aus<br />

Damit wird Microsoft Word geöffnet und ein Dokument angezeigt, das den Reporttext mit den<br />

individuellen Testergebnissen enthält. Sie können das Dokument nun ausdrucken und/oder<br />

speichern. Bei Bedarf können Sie auch individuelle Änderungen daran vornehmen.<br />

Wenn Sie nicht auf die mitgelieferte Vorlage zurückgreifen wollen, können Sie alternativ dazu<br />

auch eine selbsterstellte Vorlage definieren. So erzeugen Sie eine selbsterstellte Vorlage:<br />

(1) Klicken Sie auf Report<br />

(2) Wählen Sie Neue Reportvorlage erstellen und klicken Sie auf Ok<br />

(3) Geben Sie eine Bezeichnung für die neue Vorlage ein und klicken Sie auf Ok<br />

Es wird eine neue Vorlagendatei erzeugt, die Hinweise und Erläuterungen sowie<br />

Informationen zu den möglichen Testvariablen enthält. Diese Datei wird mit Microsoft Word<br />

geöffnet. Ersetzen Sie den Hinweistext durch den gewünschten Vorlagentext und speichern<br />

Sie die Datei ab. Damit steht die neue Vorlage bereit und kann ausgewählt werden, wenn<br />

Sie wieder auf die Schaltfläche Report klicken.<br />

Sie können vorhandene Vorlagen auch direkt in Microsoft Word bearbeiten (z.B. mit Ihrem<br />

Briefkopf versehen) und anschließend abspeichern. Alle verfügbaren Vorlagen werden im<br />

Unterverzeichnis Report Templates des Wiener Testsystem Verzeichnisses abgelegt.<br />

Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung individueller Reportvorlagen!


Neben der diagnostischen Überprüfung der verkehrsspezifischen Leistungsfähigkeit ist auch<br />

die Erhaltung der Mobilität – speziell im Alter – ein zentrales Thema der<br />

Verkehrspsychologie. Die verkehrspsychologische Diagnostik dient daher nicht nur zur<br />

Ermittlung verkehrsunsicherer Kraftfahrer, sondern ebenso zur Erarbeitung und Empfehlung<br />

konkreter Maßnahmen für den Erhalt und die Wiedererlangung der Fahreignung. Um diesem<br />

Aspekt Rechnung zu tragen, wird in den Test-Sets DRIVESTA und DRIVEPLS die<br />

Modellierbarkeit kompensatorischer Wirkungen zur Errechnung von optimalen<br />

Trainingsprogrammen genützt.<br />

Kann bei einer Testperson nicht von einer ausreichenden kraftfahrspezifischen<br />

Leistungsfähigkeit ausgegangen werden, so wird durch Simulation zusätzlich das<br />

effizienteste Training ermittelt, mit dem wieder eine ausreichende kraftfahrspezifische<br />

Leistungsfähigkeit erlangt werden kann. Eine verminderte kraftfahrspezifische<br />

Leistungsfähigkeit muss demzufolge nicht das „Aus“ für eine gültige Fahrerlaubnis bedeuten.<br />

Der Simulationsalgorithmus steigert dabei, ausgehend vom Leistungsprofil der Testperson in<br />

einem iterativen Prozess, jeweils jene Testvariable, die einen maximalen Zugewinn an<br />

geschätzter Leistungsfähigkeit erbringt. Dieser Vorgang wird iterativ wiederholt bis eine<br />

ausreichende kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit erreicht wird.<br />

Der primäre Vorteil dieses Vorgehens liegt darin, dass durch die Nutzung aller<br />

Kompensationsmechanismen die maximale Erhöhung der kraftfahrspezifischen<br />

Leistungsfähigkeit durch möglichst geringen Trainingsaufwand (und in einer entsprechend<br />

kurzen Trainingszeit) erreicht wird.<br />

Die so ermittelten Trainingsvorschläge werden auf Wunsch ausgegeben und können mit<br />

Hilfe geeigneter Trainingsprogramme umgesetzt werden. Klicken Sie auf den Button<br />

Optionen und aktivieren Sie dort die Trainingsvorschläge.<br />

Tabelle 11: Überblick über die Dimensionen und die korrespondierenden CogniPlus Trainingsverfahren<br />

Dimensionen Kognitives Trainingsverfahren im CogniPlus<br />

Logisch-schlussfolgerndes Denken DATEUP, NBACK, CODING<br />

Reaktionsfähigkeit ALERT<br />

Geteilte Aufmerksamkeit DIVID<br />

Konzentration SELECT


Durch kognitives Training werden kognitive Leistungsfunktionen nachweislich aktiviert und<br />

verbessert. Den Dimensionen entsprechende Trainingsverfahren liegen im<br />

computergestützten kognitiven Training CogniPlus vor, eine mögliche Zuordnung ist der<br />

untenstehenden Tabelle zu entnehmen. Für weitere Informationen zu CogniPlus<br />

Kontaktieren Sie uns (info@schuhfried.at).<br />

Bitte beachten Sie: Validierungsstudien zur Überprüfung der Trainierbarkeit der<br />

Fahreignung mit CogniPlus werden derzeit durchgeführt. Konkrete Ergebnisse liegen derzeit<br />

jedoch noch nicht vor.<br />

Exemplarisch für gesetzliche Regelungen in der Verkehrspsychologie seien im Folgenden<br />

die gesetzlichen Bestimmungen für die verkehrspsychologische Begutachtung in den<br />

deutschsprachigen Ländern angeführt.<br />

Ein medizinisch-psychologisches Gutachten kann zur Klärung von Eignungszweifeln<br />

angeordnet werden, wenn<br />

� trotz ärztlichen Gutachtens ein medizinisch-psychologisches Gutachten zusätzlich<br />

erforderlich ist<br />

� Entscheidung über eine vorgezogene Lenkerberechtigung getroffen werden soll<br />

� Auffälligkeiten bei der Fahrprüfung beobachtet werden<br />

� ein schwerer Verstoß oder wiederholte Verstöße gegen verkehrsrechtliche<br />

Vorschriften vorliegen<br />

� Straftaten begangen wurden, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen,<br />

insbesondere wenn es Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial gibt oder<br />

die Straftat unter Nutzung eines Fahrzeuges begangen wurde,<br />

� bei der Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug der Lenkerberechtigung<br />

Weiters muss ein medizinisch-psychologisches Gutachten gemacht werden wenn:<br />

� nach einem ärztlichen Gutachten Anzeichen für Alkoholmissbrauch vorliegen oder<br />

sonstige Tatsachen vorliegen, die auf Alkoholmissbrauch hinweisen<br />

� wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss begangen<br />

wurden<br />

� ein Fahrzeug mit einer Atemalkoholkonzentration von 0.8 mg/l oder mehr geführt<br />

wurde<br />

� zu klären ist, ob Alkoholmissbrauch oder Alkoholabhängigkeit noch immer besteht<br />

� gelegentliche Einnahme von Cannabis vorliegt und weitere Tatsachen Zweifel<br />

an der Eignung begründen<br />

� die Fahrerlaubnis wegen Abhängigkeit von Betäubungsmitteln entzogen<br />

wurde<br />

� geklärt werden muss, ob der Klient noch suchtmittelabhängig ist, oder<br />

Suchtgiftmissbrauch begeht<br />

� mehrmals mit einer Alkoholisierung von mehr als 0.25mg/l ein Fahrzeug in<br />

Betrieb genommen wurde<br />

� Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug wegen 18 Punkten erfolgen soll


Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)<br />

Als Teil des Straßenverkehrsrechts regelt die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) vom<br />

18.8.1998 in Anlage 5 Eignungsuntersuchungen für Bewerber und Inhaber der Klassen C,<br />

C1, D, D1 und der zugehörigen Anhängerklassen E sowie der Fahrerlaubnis zur<br />

Fahrgastbeförderung:<br />

1. Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1,<br />

CE, C1E, D, D1, DE, D1E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung müssen<br />

sich untersuchen lassen, ob Erkrankungen vorliegen, die die Eignung oder die bedingte<br />

Eignung ausschließen. Sie haben hierüber einen Nachweis gemäß dem Muster dieser<br />

Anlage vorzulegen.<br />

2. Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1,<br />

DE, D1E sowie einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung müssen außerdem<br />

besondere Anforderungen hinsichtlich:<br />

a) Belastbarkeit,<br />

b) Orientierungsleistung,<br />

c) Konzentrationsleistung,<br />

d) Aufmerksamkeitsleistung,<br />

e) Reaktionsfähigkeit,<br />

erfüllen.<br />

Die zur Untersuchung dieser Merkmale eingesetzten Verfahren müssen nach dem Stand der<br />

Wissenschaft standardisiert und unter Aspekten der Verkehrssicherheit validiert sein.<br />

Der Nachweis über die Erfüllung dieser Anforderungen ist unter Beachtung der Grundsätze<br />

nach Anlage 15 durch Beibringung eines betriebs- oder arbeitsmedizinischen Gutachtens<br />

nach § 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 oder eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zu führen<br />

• von Bewerbern um die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, D1E und<br />

der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung,<br />

• von Bewerbern um die Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE und<br />

D1E ab dem 50. Lebensjahr,<br />

• von Bewerbern um die Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur<br />

Fahrgastbeförderung ab dem 60. Lebensjahr.<br />

Die Nachweise nach Nummer 1 und 2 dürfen bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.<br />

Begutachtungs-Leitlinien der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt):<br />

Zur Vereinheitlichung medizinisch-psychologischer Begutachtungen wurden von der<br />

Bundesanstalt für Straßenwesen ‚Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung’<br />

herausgegeben. Sie umfassen im Wesentlichen eine Reihe körperlicher und psychischer<br />

(leistungs- und persönlichkeitsbezogener) Mängel, die eine Eignung zum Führen eines<br />

Kraftfahrzeuges ausschließen oder zumindest einschränken.<br />

Die Begutachtungs-Leitlinien der Bundesanstalt für Straßenwesen sollen in Abstimmung mit<br />

der FeV die Praxis der Begutachtung des Einzelfalls erleichtern. Sie ersetzen jedoch nicht<br />

die Begründung des Gutachtens im Einzelfall. Es bleibt eine Aufgabe des Gutachters, den<br />

Mangel individuell zu interpretieren und so einen Bezug zu den Begutachtungs-Leitlinien in<br />

verständlicher Weise herzustellen. Wenn der Gutachter jedoch unter besonderen, von der<br />

Regel abweichenden Umständen des Einzelfalls ein Abweichen von den aufgeführten<br />

Beurteilungsleitsätzen für gerechtfertigt hält, muss er seine Beurteilung sehr ausführlich und<br />

mit entsprechenden Hinweisen auf die zugrunde gelegte Fachliteratur begründen<br />

(Bundesanstalt für Straßenwesen, 2000).


Nach den Begutachtungs-Leitlinien (Bundesanstalt für Straßenwesen, 2000, S. 16 Abschnitt<br />

2.5.) können sich Zweifel an der psychischen Leistungsfähigkeit bei einer Minderung der<br />

a) Belastbarkeit,<br />

b) Orientierungsleistung,<br />

c) Konzentrationsleistung,<br />

d) Aufmerksamkeitsleistung,<br />

e) Reaktionsfähigkeit,<br />

ergeben.<br />

In den Anforderungen an Träger von Begutachtungsstellen der Bundesanstalt für<br />

Straßenwesen (2000, S. 15 Abschnitt 5.3. Sachliche Mindestausstattung) werden darüber<br />

hinaus auch Tests für die Bereiche Intelligenz sowie Verfahren zur Erfassung von Haltungen<br />

und Einstellungen (z.B.: psychologische Persönlichkeitstests) genannt, die vor allem im<br />

Zusammenhang mit der Beurteilung von Kompensationsmöglichkeiten von Interesse sind<br />

(vgl. Bundesanstalt für Straßenwesen, 2000, S. 18 Abschnitt 2.6.).<br />

Die Erfassung der psychischen Leistungsfähigkeit hat hierbei mit geeigneten,<br />

objektivierbaren psychologischen Testverfahren zu erfolgen, die nach dem Stand der<br />

Wissenschaft standardisiert und unter Aspekten der Verkehrssicherheit validiert sind (vgl.<br />

hierzu auch FeV Anlage 5). Ausschlaggebend hierbei ist, ob bestimmte<br />

Mindestanforderungen an die psychische Leistungsfähigkeit erfüllt sind. Die Frage der<br />

Verursachung steht nicht im Vordergrund.<br />

Die Zweifel können in der Regel als ausgeräumt gelten, wenn sich eine der folgenden<br />

Feststellungen treffen lässt:<br />

Gruppe 1:<br />

� Der Prozentrang 16 wurde, bezogen auf altersunabhängige Normwerte, in allen<br />

eingesetzten Leistungstests erreicht oder überschritten.<br />

� Grenzwertunterschreitungen sind nur situationsbedingt (störende Fakto¬ren bei der<br />

Testdurchführung, Unausgeruhtsein nach Nachtarbeit o.ä.) und damit nicht<br />

aussagefähig.<br />

� Grenzwertunterschreitungen sind zwar nicht als situationsbedingt anzusehen, werden<br />

aber durch stabile Leistungen in den anderen Verfahren ausgegli¬chen, so dass eine<br />

Mängel¬kumulation aus¬ge¬schlossen ist.<br />

� Bei Grenzwertunterschreitungen kann durch Ergebnisse weiterer Verfahren<br />

(ergänzende Testverfahren, Verhaltensbeobachtung, Wiederholungs-untersuchung)<br />

nachgewiesen werden, dass das aus den Leistungsresultaten zu erschließende<br />

Risiko durch das Kompensationspotential (vorausschauendes Denken, ausgeprägtes<br />

Risikobewusstsein, sicherheitsbetonte Grundhaltung) angemessen gemindert werden<br />

kann.<br />

� Auch wenn von einem Inhaber einer Fahrerlaubnis, der sich bereits in der Fahrpraxis<br />

bewährt hat, in den Leistungsprüfverfahren insgesamt unzureichende Leistungen<br />

erzielt wurden, konnte der Betroffene aber in einer Fahrverhaltensprobe nachweisen,<br />

dass die in der (ungewohnten) Testsituation festgestellten Minderleistungen sich auf<br />

das gelernte Fahrverhalten nicht entsprechend negativ auswirken.<br />

� Es liegen keine Hinweise auf verkehrsmedizinisch relevante eignungseinschränkende<br />

oder eignungsausschließende Eignungsmängel vor.<br />

� Früheres verkehrsgefährdendes Verhalten ist in die Bewertung der Leistungsfähigkeit<br />

einzubeziehen.


Gruppe 2:<br />

Es gelten sinngemäß die Ausführungen zur Gruppe 1. Darüber hinaus gilt die<br />

erhöhte Anforderung, dass in der Mehrzahl der eingesetzten Verfahren der<br />

Prozentrang 33 – gemessen an altersunabhängigen Normwerten – erreicht oder<br />

überschritten werden muss, dass aber der Prozentrang 16 in den relevanten<br />

Verfahren ausnahmslos erreicht sein muss.<br />

Hiervon kann nur abgesehen werden, wenn in einzelnen Untertests bei<br />

Abweichungen nach unten Kompensationsmöglichkeiten gegeben sind.<br />

Andererseits muss sichergestellt werden, dass eine Kumulation ausgeschlossen ist<br />

(siehe Gruppe 1).<br />

In Zweifelsfällen ist eine Fahrverhaltensprobe durch den psychologischen Gutachter vorzunehmen<br />

(Gruppe 1 und 2).<br />

Die Begutachtungs-Leitlinien (Bundesanstalt für Straßenwesen, 2000, S. 18 Abschnitt 2.6.)<br />

nennen folgende Kompensationsfaktoren:<br />

� eine trotz einzelner funktionaler Mängel insgesamt gesehen ausreichende<br />

intellektuelle Leistungsfähigkeit, die ein vorausschauendes Fahren bzw. eine<br />

Früherkennung von Gefahrensituationen ermöglicht,<br />

� mindestens normgerechte körperliche, insbesondere sinnesphysiologische<br />

Voraussetzungen,<br />

� Vertrautheit mit dem Führen von Kraftfahrzeugen,<br />

� eine sicherheits- und verantwortungsbewusste Grundeinstellung, die erwarten lässt,<br />

dass die Unzulänglichkeiten der eigenen Leistungsausstattung selbstkritisch<br />

reflektiert wurden und diese beim Fahrverhalten berücksichtigt werden.<br />

Die normgerechte körperlich-sinnesphysiologische Voraussetzung kann im Rahmen der<br />

medizinischen Untersuchung überprüft werden, während sich zur Erfassung der Vertrautheit<br />

und Expertise beim Führen eines Kraftfahrzeugs sowohl eine standardisierte Anamnese als<br />

auch in Zweifelsfällen eine standardisierte Fahrprobe anbieten.<br />

In Österreich umfasst die verkehrspsychologische Untersuchung die Erfassung der<br />

� Kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit und der<br />

� Bereitschaft zur Verkehrsanpassung<br />

Eine verkehrspsychologische Untersuchung wird angeordnet bei:<br />

� Verdacht auf verminderte kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit oder<br />

� Verdacht auf mangelnde Bereitschaft zur Verkehrsanpassung. Mangelnde<br />

Bereitschaft zur Verkehrsanpassung ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn einem<br />

Lenker innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren die Lenkberechtigung dreimal<br />

entzogen wurde, oder wenn ein Lenker wegen einer Übertretung gemäß § 99 Abs. 1<br />

lit. b oder c StVO 1960 (Alkohol am Steuer) bestraft wurde.<br />

� wenn auf Grund der ärztlichen Untersuchung geistige Reifungsmängel oder ein<br />

Leistungsabbau im Vergleich zur Altersnorm zu vermuten sind; hierbei ist auch die<br />

Gruppe der Lenkberechtigung zu berücksichtigen.<br />

� Bewerbern um eine Lenkberechtigung für die Klasse D,<br />

� Bewerbern um eine vorgezogene Lenkberechtigung für die Klasse B, es sei denn, der<br />

oder die Erziehungsberechtigten bestätigen das Vorhandensein der nötigen geistigen<br />

Reife und sozialen Verantwortung des Bewerbers,


� Bewerbern um eine Lenkberechtigung, die fünfmal den theoretischen Teil der<br />

Fahrprüfung oder viermal den praktischen Teil der Fahrprüfung nicht bestanden<br />

haben und bei denen auf Grund einer ergänzenden amtsärztlichen Untersuchung<br />

Zweifel an deren kraftfahrspezifischer Leistungsfähigkeit, insbesondere an der<br />

Intelligenz und am Erinnerungsvermögen bestehen.<br />

In § 18, Abs. 2-3, FSG-GV wird geregelt, welche Leistungsdimensionen im Rahmen einer<br />

verkehrspsychologischen Untersuchung erfasst werden müssen. Der exakte Gesetzestext<br />

lautet:<br />

(2) Für die Überprüfung der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit sind insbesondere<br />

folgende Fähigkeiten zu überprüfen:<br />

1. Beobachtungsfähigkeit sowie Überblicksgewinnung,<br />

2. Reaktionsverhalten, insbesondere die Geschwindigkeit und Sicherheit der<br />

Entscheidung und Reaktion sowie die Belastbarkeit des Reaktionsverhaltens,<br />

3. Konzentrationsvermögen,<br />

4. Sensomotorik und<br />

5. Intelligenz und Erinnerungsvermögen.<br />

§18, Abs. 4 FSG-GV regelt die zu erfassenden Eigenschaften bei Bewerbern um eine<br />

Lenkerberechtigung für die Klasse D wie folgt:<br />

(4) Bewerber um eine Lenkberechtigung, die gemäß § 17 Abs. 3 Z 1 und 2 eine<br />

verkehrspsychologische Stellungnahme zu erbringen haben, sind einem<br />

verkehrspsychologischen Screening zu unterziehen, bei dem jedenfalls Beobachtungs- und<br />

Konzentrationsfähigkeit, Belastbarkeit und Koordination sowie in einem verkürzten<br />

Explorationsgespräch unter anderem die Motivation für den Erwerb der Lenkberechtigung zu<br />

untersuchen sind. Ergibt das Screening einen Verdacht auf Mängel in der<br />

kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit oder auf mangelnde Bereitschaft zur<br />

Verkehrsanpassung, ist die volle verkehrspsychologische Untersuchung durchzuführen.<br />

Darüber hinaus schreibt der Gesetzgeber in §18, Abs. 1 und 6, FSG-GV vor, dass die<br />

Relevanz der verwendeten Testverfahren für das Verkehrsverhalten durch<br />

Validierungsstudien wissenschaftlich nachgewiesen sein soll.<br />

In der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) der Schweiz (Stand: 3. Juli 2002) ist unter<br />

Artikel 11a und 11b folgendes zu lesen:<br />

Art.11a, Abs. 1-3 Vertrauensärztliches Zeugnis oder Zeugnis einer Spezialuntersuchungsstelle:<br />

(1) Eine Untersuchung durch einen Vertrauensarzt oder eine<br />

Spezialuntersuchungsstelle, die von der kantonalen Behörde zu bezeichnen sind, ist<br />

erforderlich für Personen, die:<br />

a) den Führerausweis der Kategorien C oder D oder der Unterkategorien C1 oder<br />

D1erwerben wollen;<br />

b) die Bewilligung zum berufsmäßigen Personentransport nach Artikel 25 erwerben<br />

wollen;<br />

c) den Fahrlehrerausweis erwerben wollen;<br />

d) das 65. Altersjahr überschritten haben;<br />

e) körperlich behindert sind.<br />

(2) Die erstmalige vertrauensärztliche Untersuchung erstreckt sich auf die im ärztlichen<br />

Zeugnis in Anhang 2 genannten Punkte. Das Untersuchungsergebnis ist der<br />

kantonalen Behörde mit dem Formular nach Anhang 3 bekanntzugeben.


(3) (Epileptiker werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder<br />

eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.<br />

Art.11b, Abs. 1, Prüfung des Gesuchs:<br />

(1) Die Zulassungsbehörde prüft, ob die Voraussetzungen für den Erwerb eines<br />

Lernfahr- oder Führerausweises (Art. 5a ff.) oder einer Bewilligung zum<br />

berufsmäßigen Personentransport (Art. 25 i.V.m. Art. 11a Abs.1 Bst. B) erfüllt sind.<br />

Sie:<br />

a) weist den Gesuchsteller zur Untersuchung an einen von ihr bezeichneten<br />

Vertrauensarzt oder eine von ihr bezeichnete Spezialuntersuchungsstelle, sofern sie<br />

an dessen körperlicher Eignung zum Führen von Motorfahrzeugen zweifelt;<br />

b) weist den Gesuchsteller zur verkehrspsychologischen oder psychiatrischen<br />

Untersuchung an eine von ihr bezeichnete Spezialuntersuchungsstelle, sofern sie an<br />

dessen charakterlicher oder psychischer Eignung zum Führen von<br />

Motorfahrzeugen zweifelt;<br />

c) weist den Gesuchsteller gemäß Artikel 11a Absatz 1 an einen von ihr bezeichneten<br />

Vertrauensarzt oder eine von ihr bezeichnete Spezialuntersuchungsstelle;<br />

d) hört einen unmündigen oder entmündigten Gesuchsteller und seinen gesetzlichen<br />

Vertreter an, sofern letzterer seine Unterschrift auf dem Gesuchsformular verweigert;<br />

e) klärt ab, ob der Gesuchsteller im ADAMS (Administrativmaßnahmenregister, Anm. d.<br />

Verfassers) verzeichnet ist;<br />

f) kann einen Auszug aus dem Zentralstrafregister und in Zweifelsfällen einen<br />

polizeilichen Führungsbericht einholen.<br />

Was mit einer ‚Spezialuntersuchungsstelle’ gemeint ist wird im Gesetzestext nicht näher<br />

erläutert. Die ‚verkehrspsychologische oder psychiatrische Untersuchung’ ist im<br />

Gesetzestext festgelegt. Genauere Regelungen über den Ablauf der<br />

‚verkehrspsychologischen oder psychiatrischen Untersuchung’ sind jedoch nicht enthalten.<br />

In der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) der Schweiz finden sich zwei Hinweise auf<br />

Tests, mit deren Hilfe die Fahreignung bestätigt werden soll.<br />

Art.16, Abs. 3-4, Gültigkeit:<br />

(3) Die Gültigkeit des Lernfahrausweises erlischt, wenn der Inhaber drei Mal in Folge die<br />

Führerprüfung nicht bestanden hat und die Zulassungsbehörde aufgrund eines Tests<br />

die Fahreignung des Bewerbers verneint.<br />

(4) Einen zweiten Lernfahrausweis kann nur beantragen, wer aufgrund eines Tests der<br />

Zulassungsbehörde als fahrgeeignet gilt oder nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des<br />

ersten Lernfahrausweises noch nicht alle Prüfungsmöglichkeiten ausgeschöpft hat.<br />

Die Zulassungsbehörde verfügt über allfällige Auflagen.<br />

Art.23, Abs. 2, Wiederholung: Wer die praktische Führerprüfung dreimal nicht besteht, kann<br />

zu einer vierten Prüfung nur aufgrund eines die Eignung bestätigenden Tests nach Artikel<br />

16, Absatz 3 zugelassen werden.<br />

Welche Fähigkeitsbereiche und Persönlichkeitseigenschaften erfasst werden müssen, wird<br />

in der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) nicht explizit geregelt.<br />

Hinweise auf die zu untersuchenden Dimensionen finden sich hingegen in einem Leitfaden<br />

für Administrativ-, Justiz- und Polizeibehörden über Verdachtsgründe fehlender Fahreignung.<br />

Der Leitfaden wurde von der Expertengruppe Verkehrssicherheit erstellt, hat jedoch keinen<br />

verbindlichen Charakter.<br />

Folgende Leistungsdimensionen werden genannt:<br />

• Aufmerksamkeitskontinuität und Resistenz gegenüber Störreizen


• Orientierungsleistung und Verarbeitungsgeschwindigkeit<br />

• Psychomotorische Koordination<br />

• Selektive Aufmerksamkeit<br />

• Geteilte Aufmerksamkeit<br />

• Periphere Wahrnehmung<br />

• Allgemeine Intelligenz


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Tabelle 1: Inkrementelle Validitäten der Tests aus DRIVESTA und DRIVEPLS .................... 9<br />

Tabelle 2: Reliabilität der Tests und des Gesamturteils aus DRIVESTA und DRIVEPLS ......10<br />

Tabelle 3: Einzelkorrelationen der Tests mit verschiedenen Fahrverhaltenskategorien ........13<br />

Tabelle 4: Multiple Korrelationen der Tests mit verschiedenen Fahrverhaltenskategorien ....14<br />

Tabelle 5: Sensitivität und Spezifität der Klassifikation mit dem ANN - DRIVSTA .................15<br />

Tabelle 6: Sensitivität und Spezifität der Klassifikation dem ANN in der Jackknife Validierung<br />

- DRIVESTA .........................................................................................................................15<br />

Tabelle 7: Sensitivität und Spezifität der Klassifikation mit dem ANN - DRIVEPLS ...............16<br />

Tabelle 8: Sensitivität und Spezifität der Klassifikation mit dem ANN in der Jackknife<br />

Validierung - DRIVEPLS .......................................................................................................17<br />

Tabelle 10: Überblick über Tests und Dimensionen des Test-Sets DRIVESTA ....................19<br />

Tabelle 11: Überblick über Tests und Dimensionen des Test-Sets DRIVEPLS ....................19<br />

Tabelle 12: Überblick über die Dimensionen und die korrespondierenden CogniPlus<br />

Trainingsverfahren ...............................................................................................................30<br />

Abbildung 1: Überblick – Manuale ......................................................................................... 3<br />

Abbildung 2: Die drei Säulen nach Groeger ........................................................................... 6<br />

Abbildung 3: Schematische Darstellung des Artifiziellen Neuronalen Netzes für das Test-Set<br />

DRIVESTA ............................................................................................................................ 8<br />

Abbildung 4: Durchführung der Bildschirmkalibrierung zur Erhöhung der technischen<br />

Messgenauigkeit ..................................................................................................................12<br />

Abbildung 5: Personenspezifische Zuordnungssicherheit der Klassifikation mit Hilfe des ANN<br />

- DRIVESTA .........................................................................................................................16<br />

Abbildung 6: Personenspezifische Zuordnungssicherheit der Klassifikation mit Hilfe des ANN<br />

– DRIVEPLS ........................................................................................................................17


Durch die Zertifizierung der Firma <strong>SCHUHFRIED</strong> <strong>GmbH</strong>. nach EN ISO 13485:2003 wird<br />

garantiert, dass das zugrunde liegende Qualitätsmanagement umgesetzt wird.<br />

Produkte der Firma <strong>SCHUHFRIED</strong> <strong>GmbH</strong> werden gemäß den Anforderungen der EU-<br />

Richtlinie 93/42/EWG entwickelt und produziert. Sie entsprechen dem<br />

Medizinproduktegesetz und tragen daher das CE-Zeichen. Damit wird bestätigt, dass die<br />

sicherheitstechnischen Vorschriften, die EMV-Richtlinien für medizinische elektrische Geräte<br />

(EN60601), die Bio-Verträglichkeitsrichtlinien (EN30993) sowie weitere produktspezifische<br />

Vorschriften eingehalten werden.


Um zu gewährleisten, dass sämtliche Prüfmittel fehlerfrei arbeiten, muss deren Funktionalität<br />

periodisch überprüft werden. Die Überprüfung der verwendeten Hardware und der<br />

Peripheriegeräte ist mit dem Hardwaretest des Wiener Testsystems leicht und zuverlässig<br />

durchführbar. Rufen Sie hierfür im Wiener Testsystem die Funktion Hardwaretest unter der<br />

Rubrik Extras in der Symbolleiste auf.<br />

Der Hardwaretest muss zweimal im Jahr oder bei einer Änderung der Systemkonfiguration<br />

(Hardware oder Software) durchgeführt und der Testbericht ausgedruckt werden. Der<br />

Ausdruck enthält die Bezeichnung des Systems, das Datum, an dem der Hardwaretest<br />

durchgeführt wurde, sowie alle durchgeführten Punkte. Er kann daher direkt als Beleg für die<br />

durchgeführte Prüfmittelüberwachung verwendet werden.<br />

Der Hardwaretest sollte für sämtliche angeschlossenen Peripheriegeräte durchgeführt<br />

werden, wobei der CPU-Verfügbarkeitstest mindestens 2 Minuten lang ausgeführt werden<br />

muss, um eine ausreichende Aussagekraft zu erzielen.<br />

Die oben angeführte Anforderung wird in der deutschen Bundesanstalt für Straßenwesen<br />

folgendermaßen formuliert:<br />

„Der Träger regelt die Ausstattung mit Arbeits- und Prüfmitteln sowie deren Beschaffung,<br />

Einsatz und Überwachung in einer Verfahrensanweisung. In dieser Verfahrensanweisung<br />

sind die erforderlichen Prüf-, Kalibrierungs- und Wartungsintervalle festgelegt sowie die Art<br />

der Dokumentation, die Zuständigkeit für ihre Einsatzfähigkeit und das Freigabeverfahren<br />

beschrieben.“ (BASt: Anforderungen an Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung -<br />

Abs. 3.12)<br />

An anderer Stelle wird gefordert, dass Qualitätsaufzeichnungen die Unterlagen der<br />

Prüfmittelüberwachung umfassen (BASt: Anforderungen an Träger von<br />

Begutachtungsstellen für Fahreignung - Abs. 3.6.)

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