10.11.2012 Aufrufe

Untitled - SCHUHFRIED GmbH

Untitled - SCHUHFRIED GmbH

Untitled - SCHUHFRIED GmbH

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

(3) (Epileptiker werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder<br />

eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.<br />

Art.11b, Abs. 1, Prüfung des Gesuchs:<br />

(1) Die Zulassungsbehörde prüft, ob die Voraussetzungen für den Erwerb eines<br />

Lernfahr- oder Führerausweises (Art. 5a ff.) oder einer Bewilligung zum<br />

berufsmäßigen Personentransport (Art. 25 i.V.m. Art. 11a Abs.1 Bst. B) erfüllt sind.<br />

Sie:<br />

a) weist den Gesuchsteller zur Untersuchung an einen von ihr bezeichneten<br />

Vertrauensarzt oder eine von ihr bezeichnete Spezialuntersuchungsstelle, sofern sie<br />

an dessen körperlicher Eignung zum Führen von Motorfahrzeugen zweifelt;<br />

b) weist den Gesuchsteller zur verkehrspsychologischen oder psychiatrischen<br />

Untersuchung an eine von ihr bezeichnete Spezialuntersuchungsstelle, sofern sie an<br />

dessen charakterlicher oder psychischer Eignung zum Führen von<br />

Motorfahrzeugen zweifelt;<br />

c) weist den Gesuchsteller gemäß Artikel 11a Absatz 1 an einen von ihr bezeichneten<br />

Vertrauensarzt oder eine von ihr bezeichnete Spezialuntersuchungsstelle;<br />

d) hört einen unmündigen oder entmündigten Gesuchsteller und seinen gesetzlichen<br />

Vertreter an, sofern letzterer seine Unterschrift auf dem Gesuchsformular verweigert;<br />

e) klärt ab, ob der Gesuchsteller im ADAMS (Administrativmaßnahmenregister, Anm. d.<br />

Verfassers) verzeichnet ist;<br />

f) kann einen Auszug aus dem Zentralstrafregister und in Zweifelsfällen einen<br />

polizeilichen Führungsbericht einholen.<br />

Was mit einer ‚Spezialuntersuchungsstelle’ gemeint ist wird im Gesetzestext nicht näher<br />

erläutert. Die ‚verkehrspsychologische oder psychiatrische Untersuchung’ ist im<br />

Gesetzestext festgelegt. Genauere Regelungen über den Ablauf der<br />

‚verkehrspsychologischen oder psychiatrischen Untersuchung’ sind jedoch nicht enthalten.<br />

In der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) der Schweiz finden sich zwei Hinweise auf<br />

Tests, mit deren Hilfe die Fahreignung bestätigt werden soll.<br />

Art.16, Abs. 3-4, Gültigkeit:<br />

(3) Die Gültigkeit des Lernfahrausweises erlischt, wenn der Inhaber drei Mal in Folge die<br />

Führerprüfung nicht bestanden hat und die Zulassungsbehörde aufgrund eines Tests<br />

die Fahreignung des Bewerbers verneint.<br />

(4) Einen zweiten Lernfahrausweis kann nur beantragen, wer aufgrund eines Tests der<br />

Zulassungsbehörde als fahrgeeignet gilt oder nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des<br />

ersten Lernfahrausweises noch nicht alle Prüfungsmöglichkeiten ausgeschöpft hat.<br />

Die Zulassungsbehörde verfügt über allfällige Auflagen.<br />

Art.23, Abs. 2, Wiederholung: Wer die praktische Führerprüfung dreimal nicht besteht, kann<br />

zu einer vierten Prüfung nur aufgrund eines die Eignung bestätigenden Tests nach Artikel<br />

16, Absatz 3 zugelassen werden.<br />

Welche Fähigkeitsbereiche und Persönlichkeitseigenschaften erfasst werden müssen, wird<br />

in der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) nicht explizit geregelt.<br />

Hinweise auf die zu untersuchenden Dimensionen finden sich hingegen in einem Leitfaden<br />

für Administrativ-, Justiz- und Polizeibehörden über Verdachtsgründe fehlender Fahreignung.<br />

Der Leitfaden wurde von der Expertengruppe Verkehrssicherheit erstellt, hat jedoch keinen<br />

verbindlichen Charakter.<br />

Folgende Leistungsdimensionen werden genannt:<br />

• Aufmerksamkeitskontinuität und Resistenz gegenüber Störreizen

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!