Untitled - SCHUHFRIED GmbH
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Um zu gewährleisten, dass sämtliche Prüfmittel fehlerfrei arbeiten, muss deren Funktionalität<br />
periodisch überprüft werden. Die Überprüfung der verwendeten Hardware und der<br />
Peripheriegeräte ist mit dem Hardwaretest des Wiener Testsystems leicht und zuverlässig<br />
durchführbar. Rufen Sie hierfür im Wiener Testsystem die Funktion Hardwaretest unter der<br />
Rubrik Extras in der Symbolleiste auf.<br />
Der Hardwaretest muss zweimal im Jahr oder bei einer Änderung der Systemkonfiguration<br />
(Hardware oder Software) durchgeführt und der Testbericht ausgedruckt werden. Der<br />
Ausdruck enthält die Bezeichnung des Systems, das Datum, an dem der Hardwaretest<br />
durchgeführt wurde, sowie alle durchgeführten Punkte. Er kann daher direkt als Beleg für die<br />
durchgeführte Prüfmittelüberwachung verwendet werden.<br />
Der Hardwaretest sollte für sämtliche angeschlossenen Peripheriegeräte durchgeführt<br />
werden, wobei der CPU-Verfügbarkeitstest mindestens 2 Minuten lang ausgeführt werden<br />
muss, um eine ausreichende Aussagekraft zu erzielen.<br />
Die oben angeführte Anforderung wird in der deutschen Bundesanstalt für Straßenwesen<br />
folgendermaßen formuliert:<br />
„Der Träger regelt die Ausstattung mit Arbeits- und Prüfmitteln sowie deren Beschaffung,<br />
Einsatz und Überwachung in einer Verfahrensanweisung. In dieser Verfahrensanweisung<br />
sind die erforderlichen Prüf-, Kalibrierungs- und Wartungsintervalle festgelegt sowie die Art<br />
der Dokumentation, die Zuständigkeit für ihre Einsatzfähigkeit und das Freigabeverfahren<br />
beschrieben.“ (BASt: Anforderungen an Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung -<br />
Abs. 3.12)<br />
An anderer Stelle wird gefordert, dass Qualitätsaufzeichnungen die Unterlagen der<br />
Prüfmittelüberwachung umfassen (BASt: Anforderungen an Träger von<br />
Begutachtungsstellen für Fahreignung - Abs. 3.6.)