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Untitled - SCHUHFRIED GmbH

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Um zu gewährleisten, dass sämtliche Prüfmittel fehlerfrei arbeiten, muss deren Funktionalität<br />

periodisch überprüft werden. Die Überprüfung der verwendeten Hardware und der<br />

Peripheriegeräte ist mit dem Hardwaretest des Wiener Testsystems leicht und zuverlässig<br />

durchführbar. Rufen Sie hierfür im Wiener Testsystem die Funktion Hardwaretest unter der<br />

Rubrik Extras in der Symbolleiste auf.<br />

Der Hardwaretest muss zweimal im Jahr oder bei einer Änderung der Systemkonfiguration<br />

(Hardware oder Software) durchgeführt und der Testbericht ausgedruckt werden. Der<br />

Ausdruck enthält die Bezeichnung des Systems, das Datum, an dem der Hardwaretest<br />

durchgeführt wurde, sowie alle durchgeführten Punkte. Er kann daher direkt als Beleg für die<br />

durchgeführte Prüfmittelüberwachung verwendet werden.<br />

Der Hardwaretest sollte für sämtliche angeschlossenen Peripheriegeräte durchgeführt<br />

werden, wobei der CPU-Verfügbarkeitstest mindestens 2 Minuten lang ausgeführt werden<br />

muss, um eine ausreichende Aussagekraft zu erzielen.<br />

Die oben angeführte Anforderung wird in der deutschen Bundesanstalt für Straßenwesen<br />

folgendermaßen formuliert:<br />

„Der Träger regelt die Ausstattung mit Arbeits- und Prüfmitteln sowie deren Beschaffung,<br />

Einsatz und Überwachung in einer Verfahrensanweisung. In dieser Verfahrensanweisung<br />

sind die erforderlichen Prüf-, Kalibrierungs- und Wartungsintervalle festgelegt sowie die Art<br />

der Dokumentation, die Zuständigkeit für ihre Einsatzfähigkeit und das Freigabeverfahren<br />

beschrieben.“ (BASt: Anforderungen an Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung -<br />

Abs. 3.12)<br />

An anderer Stelle wird gefordert, dass Qualitätsaufzeichnungen die Unterlagen der<br />

Prüfmittelüberwachung umfassen (BASt: Anforderungen an Träger von<br />

Begutachtungsstellen für Fahreignung - Abs. 3.6.)

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