Untitled - SCHUHFRIED GmbH
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Die Auswertung der Test-Sets DRIVESTA und DRIVEPLS erfolgt automatisch. Die<br />
Testergebnisse werden einheitlich sowohl tabellarisch als auch in Profilform dargestellt.<br />
Die Angabe der Testergebnisse je Dimension erfolgt in Rohwerten bzw. Parametern und<br />
Prozenträngen mit entsprechenden Vertrauensintervallen. Der Prozentrang gibt an, wie viel<br />
Prozent einer bestimmten Vergleichsgruppe eine geringere bzw. gleich hohe Ausprägung in<br />
diesem Leistungs- oder Persönlichkeitsmerkmal aufweisen.<br />
Die Normwertvergleiche beziehen sich dabei immer auf eine repräsentative Normstichprobe<br />
(vgl. dazu Schuhfried, 2004). Die Grundlage für die Wahl dieser Normstichprobe stellen<br />
fachlich-methodische Überlegungen sowie rezente Universitätsgutachten zur Frage der<br />
Normstichprobenwahl in der verkehrspsychologischen Begutachtung dar.<br />
Ein Prozentrang von PR=76 bedeutet beispielsweise, dass 76% der Testpersonen aus der<br />
repräsentativen Normstichprobe eine geringere bzw. gleich hohe und 24% eine höhere<br />
Ausprägung in diesem Leistungs- oder Persönlichkeitsmerkmal aufweisen.<br />
� Ein Prozentrang bis 15 weist auf eine unterdurchschnittliche Ausprägung des<br />
betreffenden Leistungs- oder Persönlichkeitsmerkmals im Vergleich zur<br />
repräsentativen Normstichprobe hin.<br />
� Bei einem Prozentrang von 16-84 kann davon ausgegangen werden, dass das<br />
betreffende Leistungsmerkmal im Vergleich zur repräsentativen Normstichprobe<br />
durchschnittlich ausgeprägt ist.<br />
� Ein Prozentrang ab 84 weist auf eine überdurchschnittliche Ausprägung des<br />
betreffenden Leistungsmerkmals im Vergleich zur repräsentativen Normstichprobe<br />
hin.<br />
Das Gesamturteil ist ein mit Hilfe eines Artifiziellen Neuronalen Netzes berechnetes Urteil<br />
über die in den Test-Sets DRIVESTA und DRIVEPLS erzielten Leistungen. Dieses stellt eine<br />
Beurteilung der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit der Testperson unter<br />
Berücksichtigung allfälliger Leistungsmängel bzw. Kompensationsmöglichkeiten dar.<br />
Das Gesamturteil versteht sich als Interpretationshilfe für den Diagnostiker und erwies sich in<br />
einer Validierungsstudie als hoch valide hinsichtlich des Außenkriteriums Fahrprobe. Beim<br />
Gesamturteil über die kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit sind folgende 5<br />
Klassifizierungen möglich:<br />
1. Nicht ausreichende kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit<br />
Die Testperson unterschreitet in der Mehrzahl der durchgeführten Leistungstests den vorgeschriebenen<br />
Grenzwert 4 und weist daher keine ausreichende kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit<br />
auf. Es ergeben sich weiters keine Möglichkeiten für Kompensationen durch ausreichende<br />
Leistungen in anderen Leistungsbereichen.<br />
Eine Intervention sollte daher auf ein Training aller Bereiche mit Leistungsmängeln abzielen.<br />
4 Für AMT gilt PR=3 bei EU-FS-Gruppe I und PR 16 bei EU-FS-Gruppe II, für alle anderen Verfahren<br />
gilt: PR=16 bei EU-FS-Gruppe I Lenkern und PR=33 bei EU-FS-Gruppe II Lenkern