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Untitled - SCHUHFRIED GmbH

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Die Auswertung der Test-Sets DRIVESTA und DRIVEPLS erfolgt automatisch. Die<br />

Testergebnisse werden einheitlich sowohl tabellarisch als auch in Profilform dargestellt.<br />

Die Angabe der Testergebnisse je Dimension erfolgt in Rohwerten bzw. Parametern und<br />

Prozenträngen mit entsprechenden Vertrauensintervallen. Der Prozentrang gibt an, wie viel<br />

Prozent einer bestimmten Vergleichsgruppe eine geringere bzw. gleich hohe Ausprägung in<br />

diesem Leistungs- oder Persönlichkeitsmerkmal aufweisen.<br />

Die Normwertvergleiche beziehen sich dabei immer auf eine repräsentative Normstichprobe<br />

(vgl. dazu Schuhfried, 2004). Die Grundlage für die Wahl dieser Normstichprobe stellen<br />

fachlich-methodische Überlegungen sowie rezente Universitätsgutachten zur Frage der<br />

Normstichprobenwahl in der verkehrspsychologischen Begutachtung dar.<br />

Ein Prozentrang von PR=76 bedeutet beispielsweise, dass 76% der Testpersonen aus der<br />

repräsentativen Normstichprobe eine geringere bzw. gleich hohe und 24% eine höhere<br />

Ausprägung in diesem Leistungs- oder Persönlichkeitsmerkmal aufweisen.<br />

� Ein Prozentrang bis 15 weist auf eine unterdurchschnittliche Ausprägung des<br />

betreffenden Leistungs- oder Persönlichkeitsmerkmals im Vergleich zur<br />

repräsentativen Normstichprobe hin.<br />

� Bei einem Prozentrang von 16-84 kann davon ausgegangen werden, dass das<br />

betreffende Leistungsmerkmal im Vergleich zur repräsentativen Normstichprobe<br />

durchschnittlich ausgeprägt ist.<br />

� Ein Prozentrang ab 84 weist auf eine überdurchschnittliche Ausprägung des<br />

betreffenden Leistungsmerkmals im Vergleich zur repräsentativen Normstichprobe<br />

hin.<br />

Das Gesamturteil ist ein mit Hilfe eines Artifiziellen Neuronalen Netzes berechnetes Urteil<br />

über die in den Test-Sets DRIVESTA und DRIVEPLS erzielten Leistungen. Dieses stellt eine<br />

Beurteilung der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit der Testperson unter<br />

Berücksichtigung allfälliger Leistungsmängel bzw. Kompensationsmöglichkeiten dar.<br />

Das Gesamturteil versteht sich als Interpretationshilfe für den Diagnostiker und erwies sich in<br />

einer Validierungsstudie als hoch valide hinsichtlich des Außenkriteriums Fahrprobe. Beim<br />

Gesamturteil über die kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit sind folgende 5<br />

Klassifizierungen möglich:<br />

1. Nicht ausreichende kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit<br />

Die Testperson unterschreitet in der Mehrzahl der durchgeführten Leistungstests den vorgeschriebenen<br />

Grenzwert 4 und weist daher keine ausreichende kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit<br />

auf. Es ergeben sich weiters keine Möglichkeiten für Kompensationen durch ausreichende<br />

Leistungen in anderen Leistungsbereichen.<br />

Eine Intervention sollte daher auf ein Training aller Bereiche mit Leistungsmängeln abzielen.<br />

4 Für AMT gilt PR=3 bei EU-FS-Gruppe I und PR 16 bei EU-FS-Gruppe II, für alle anderen Verfahren<br />

gilt: PR=16 bei EU-FS-Gruppe I Lenkern und PR=33 bei EU-FS-Gruppe II Lenkern

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