(LGK) des Verbandes der Che- mischen Industrie ... - Schneckenprofi
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Anhang<br />
Pflanzenschutzmittel werden aufgrund ihrer Eigenschaften von Verordnungen erfasst und entsprechend eingestuft<br />
und gekennzeichnet. Die Verordnung zum Schutz von gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffverordnung<br />
– GefStoffV) regelt die Einstufung und Kennzeichnung chemischer Stoffe und Zubereitungen. Schädlingsbekämpfungsmittel<br />
werden in Anhang 11 Nr. 2 geson<strong>der</strong>t behandelt.<br />
Für die nach GefStoffV eingestuften Pflanzenschutzmittel erscheinen entsprechend den Produkteigen-<br />
schaften auf je<strong>der</strong> Verpackung Gefahrensymbole schwarz auf orangefarbenem Grund, außerdem die Gefahrenbezeichnungen<br />
sowie Hinweise auf die beson<strong>der</strong>en Gefahren (R-Sätze) und Sicherheitsratschläge<br />
(S-Sätze).<br />
Diese und weitere vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Angaben sind in einem Kennzeichnungsfeld<br />
beson<strong>der</strong>s herausgestellt.<br />
N<br />
Umweltgefährlich<br />
Gefahrensymbole und<br />
Gefahrenbezeichnungen<br />
Gefahrensymbole und Gefahrenbezeichnungen<br />
Schwarzer Aufdruck auf orangegelbem Grund<br />
Xn<br />
Gesundheitsschädlich<br />
F (F+)<br />
Leicht entzündlich<br />
(Hoch entzündlich)<br />
122<br />
T (T+)<br />
Giftig<br />
(Sehr giftig)<br />
Xi<br />
Reizend