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(LGK) des Verbandes der Che- mischen Industrie ... - Schneckenprofi

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Anhang<br />

Pflanzenschutzmittel werden aufgrund ihrer Eigenschaften von Verordnungen erfasst und entsprechend eingestuft<br />

und gekennzeichnet. Die Verordnung zum Schutz von gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffverordnung<br />

– GefStoffV) regelt die Einstufung und Kennzeichnung chemischer Stoffe und Zubereitungen. Schädlingsbekämpfungsmittel<br />

werden in Anhang 11 Nr. 2 geson<strong>der</strong>t behandelt.<br />

Für die nach GefStoffV eingestuften Pflanzenschutzmittel erscheinen entsprechend den Produkteigen-<br />

schaften auf je<strong>der</strong> Verpackung Gefahrensymbole schwarz auf orangefarbenem Grund, außerdem die Gefahrenbezeichnungen<br />

sowie Hinweise auf die beson<strong>der</strong>en Gefahren (R-Sätze) und Sicherheitsratschläge<br />

(S-Sätze).<br />

Diese und weitere vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Angaben sind in einem Kennzeichnungsfeld<br />

beson<strong>der</strong>s herausgestellt.<br />

N<br />

Umweltgefährlich<br />

Gefahrensymbole und<br />

Gefahrenbezeichnungen<br />

Gefahrensymbole und Gefahrenbezeichnungen<br />

Schwarzer Aufdruck auf orangegelbem Grund<br />

Xn<br />

Gesundheitsschädlich<br />

F (F+)<br />

Leicht entzündlich<br />

(Hoch entzündlich)<br />

122<br />

T (T+)<br />

Giftig<br />

(Sehr giftig)<br />

Xi<br />

Reizend

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