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(LGK) des Verbandes der Che- mischen Industrie ... - Schneckenprofi

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Kenndaten:<br />

Polyram ® WG Garten Pilz-Frei<br />

Fungizi<strong>des</strong>, wasserdispergierbares<br />

Granulat<br />

Wirkstoff: 700 g/kg Metiram<br />

Gefahrsymbole: Xi, N<br />

81<br />

Nr. 033986-00<br />

Garten Pilz-Frei Polyram WG bildet einen Pilz hemmenden Belag auf den Blättern und schützt so<br />

gegen viele Blattflecken-Erreger, Roste und Falsche Mehltaupilze an Gemüse, Zierpflanzen und<br />

Weinreben. Polyram WG Garten Pilz-Frei ist beson<strong>der</strong>s pflanzenverträglich und för<strong>der</strong>t die Blattentwicklung,<br />

so dass sich erkrankte Pflanzen rasch erholen.<br />

Von <strong>der</strong> Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen<br />

Schadorganismus/Zweck Kulturart/Objekt<br />

Rost<br />

Falsche Mehltaupilze, Rostpilze<br />

Falscher Mehltau (Plasmopara viticola), Roter<br />

Brenner (Pseudopezicula tracheiphila), Schwarzfleckenkrankheit<br />

(Phomopsis viticola)<br />

Dürrfleckenkrankheit (Alternaria solani), Kraut- und<br />

Knollenfäule (Phytophthora infestans)<br />

Spargel<br />

Zierpflanzen<br />

Weinrebe<br />

Kartoffel<br />

Anwendungsflüssigkeiten und <strong>der</strong>en Reste, Mittel und <strong>des</strong>sen Reste, entleerte Behältnisse o<strong>der</strong> Packungen sowie<br />

Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge<br />

über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle (NW468).<br />

Die Anwendungsbestimmung, mit <strong>der</strong> ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde,<br />

gilt nicht in den durch die zuständige Behörde beson<strong>der</strong>s ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde<br />

dort die Anwendung genehmigt hat (NW604).<br />

Für die Anwendung in Spargel, Weinrebe, Kartoffel und Zierpflanzen (Freiland) gilt zusätzlich:<br />

Die Anwendung <strong>des</strong> Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur<br />

gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführen<strong>der</strong> Oberflächengewässer - muss<br />

min<strong>des</strong>tens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Län<strong>der</strong>recht<br />

verbindlich vorgegebenen Min<strong>des</strong>tabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.<br />

Zuwi<strong>der</strong>handlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden<br />

(NW608).<br />

Spargel: 5m<br />

Kartoffeln: 5 m<br />

Weinrebe: 10 m<br />

Zierpflanzen:<br />

Pflanzenhöhe bis 50 cm: 5 m<br />

Pflanzenhöhe über 50 cm: 10 m<br />

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