(LGK) des Verbandes der Che- mischen Industrie ... - Schneckenprofi
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K<br />
Kenndaten:<br />
Akarizi<strong>des</strong> Suspensionskonzentrat<br />
Wirkstoff: 51,2 g/l Fenpyroximat<br />
Gefahrsymbole: Xn, N<br />
52<br />
Kiron ® Milben-Ex<br />
Nr. 024138-00<br />
Zur Spinn- und Weichhautmilbenbekämpfung an Zierpflanzen, Erdbeeren, Beerenobst, Weinreben<br />
und im Gemüsebau. Kiron Milben-Ex verfügt über eine schnelle Anfangswirkung mit sehr guter<br />
Dauerwirkung. Wirkt sicher gegen alle beweglichen Stadien <strong>der</strong> Spinnmilben.<br />
Von <strong>der</strong> Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen<br />
Schadorganismus/Zweck Kulturart/Objekt<br />
Spinnmilben, Weichhautmilben<br />
Zierpflanzen<br />
Spinnmilben, Zikaden<br />
Spinnmilben, Gallmilben<br />
Spinnmilben<br />
Spinnmilben, Erdbeermilben, Zikaden<br />
Spinnmilben<br />
Weinrebe<br />
Himbeerartiges Beerenobst<br />
Johannisbeerartiges Beerenobst<br />
Erdbeere<br />
Gurke, Patisson, Kürbis-Hybriden, Zucchini<br />
Anwendungsflüssigkeiten und <strong>der</strong>en Reste, Mittel und <strong>des</strong>sen Reste, entleerte Behältnisse o<strong>der</strong> Packungen sowie<br />
Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge<br />
über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle (NW468).<br />
Die Anwendungsbestimmung, mit <strong>der</strong> ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde,<br />
gilt nicht in den durch die zuständige Behörde beson<strong>der</strong>s ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde<br />
dort die Anwendung genehmigt hat (NW604).<br />
Für die Anwendung im Weinbau, im Zierpflanzenbau (Freiland) und im Obstbau gilt:<br />
Die Anwendung <strong>des</strong> Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur<br />
gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführen<strong>der</strong> Oberflächengewässer - muss<br />
min<strong>des</strong>tens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Län<strong>der</strong>recht<br />
verbindlich vorgegebenen Min<strong>des</strong>tabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.<br />
Zuwi<strong>der</strong>handlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden<br />
(NW608).<br />
5 m<br />
Anwendung<br />
Gemüsebau<br />
Gurke, Patisson, Kürbis-Hybriden, Zucchini (mit genießbarer Schale)<br />
Gegen Spinnmilben ________________________________________________________________________ 9 ml/100 m²<br />
spritzen o<strong>der</strong> sprühen in 6 l Wasser/100 m², Anwendungszeitpunkt: nach Befallsbeginn o<strong>der</strong> ab Warndienst-