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(LGK) des Verbandes der Che- mischen Industrie ... - Schneckenprofi

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K<br />

Kenndaten:<br />

Akarizi<strong>des</strong> Suspensionskonzentrat<br />

Wirkstoff: 51,2 g/l Fenpyroximat<br />

Gefahrsymbole: Xn, N<br />

52<br />

Kiron ® Milben-Ex<br />

Nr. 024138-00<br />

Zur Spinn- und Weichhautmilbenbekämpfung an Zierpflanzen, Erdbeeren, Beerenobst, Weinreben<br />

und im Gemüsebau. Kiron Milben-Ex verfügt über eine schnelle Anfangswirkung mit sehr guter<br />

Dauerwirkung. Wirkt sicher gegen alle beweglichen Stadien <strong>der</strong> Spinnmilben.<br />

Von <strong>der</strong> Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen<br />

Schadorganismus/Zweck Kulturart/Objekt<br />

Spinnmilben, Weichhautmilben<br />

Zierpflanzen<br />

Spinnmilben, Zikaden<br />

Spinnmilben, Gallmilben<br />

Spinnmilben<br />

Spinnmilben, Erdbeermilben, Zikaden<br />

Spinnmilben<br />

Weinrebe<br />

Himbeerartiges Beerenobst<br />

Johannisbeerartiges Beerenobst<br />

Erdbeere<br />

Gurke, Patisson, Kürbis-Hybriden, Zucchini<br />

Anwendungsflüssigkeiten und <strong>der</strong>en Reste, Mittel und <strong>des</strong>sen Reste, entleerte Behältnisse o<strong>der</strong> Packungen sowie<br />

Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge<br />

über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle (NW468).<br />

Die Anwendungsbestimmung, mit <strong>der</strong> ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde,<br />

gilt nicht in den durch die zuständige Behörde beson<strong>der</strong>s ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde<br />

dort die Anwendung genehmigt hat (NW604).<br />

Für die Anwendung im Weinbau, im Zierpflanzenbau (Freiland) und im Obstbau gilt:<br />

Die Anwendung <strong>des</strong> Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur<br />

gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführen<strong>der</strong> Oberflächengewässer - muss<br />

min<strong>des</strong>tens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Län<strong>der</strong>recht<br />

verbindlich vorgegebenen Min<strong>des</strong>tabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.<br />

Zuwi<strong>der</strong>handlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden<br />

(NW608).<br />

5 m<br />

Anwendung<br />

Gemüsebau<br />

Gurke, Patisson, Kürbis-Hybriden, Zucchini (mit genießbarer Schale)<br />

Gegen Spinnmilben ________________________________________________________________________ 9 ml/100 m²<br />

spritzen o<strong>der</strong> sprühen in 6 l Wasser/100 m², Anwendungszeitpunkt: nach Befallsbeginn o<strong>der</strong> ab Warndienst-

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