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(LGK) des Verbandes der Che- mischen Industrie ... - Schneckenprofi

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M<br />

Kenndaten:<br />

Monizin Obst Pilz-Frei<br />

Wirkstoff: 500 g/kg Fenhexamid<br />

Gefahrsymbol: N<br />

70<br />

Nr. 024533-61<br />

Gegen Monilia (Spitzendürre, Fruchtfäule) und Grauschimmel an Obst, Gemüse, Hausrebe und<br />

Zierpflanzen. Dringt schnell in die Wachsschicht <strong>der</strong> Blattoberfläche ein und ist so vor Abwaschung<br />

durch Regen geschützt. Obst Pilz-Frei Monizin verfügt über eine hervorragende Verträglichkeit in<br />

Zierpflanzen, Stein- und Beerenobst. Beste Wirkung bei vorbeugendem Einsatz. Nicht bienengefährlich<br />

und schonend für viele Nützlinge (z.B. Marienkäfer, Raubmilbe).<br />

Von <strong>der</strong> Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen<br />

Schadorganismus/Zweck Kulturart/Objekt<br />

Grauschimmel (Botrytis cinerea)<br />

Spitzendürre (Monilinia laxa), Fruchtfäule (Monilinia<br />

fructigenia)<br />

Tomate, Erdbeere, Sauer- und Süßkirsche, Beerenobst<br />

(ausg. Erdbeere), Weinrebe, Zierpflanzen<br />

Sauer- und Süßkirsche, Pflaume<br />

Anwendungsflüssigkeiten und <strong>der</strong>en Reste, Mittel und <strong>des</strong>sen Reste, entleerte Behältnisse o<strong>der</strong> Packungen sowie<br />

Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge<br />

über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle (NW468).<br />

Zwischen <strong>der</strong> behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer - ausgenommen nur gelegentlich wasserführen<strong>der</strong>,<br />

aber einschließlich periodisch wasserführen<strong>der</strong> - muss <strong>der</strong> im folgenden genannte Abstand bei <strong>der</strong><br />

Anwendung <strong>des</strong> Mittels eingehalten werden. Bei Vorliegen <strong>der</strong> im Verzeichnis risikomin<strong>der</strong>n<strong>der</strong> Anwendungsbedingungen<br />

vom 27. April 2000 (Bun<strong>des</strong>anzeiger S. 9878) in <strong>der</strong> jeweils geltenden Fassung genannten Voraussetzungen<br />

ist die Einhaltung <strong>des</strong> angegebenen reduzierten Abstan<strong>des</strong> ausreichend. Für die mit „*“ gekennzeichneten<br />

Risikokategorien ist § 6 Abs. 2 Satz 2 PflSchG zu beachten:.<br />

Erdbeere ___________________________________________________________________________________________ 5m<br />

Beerenobst ________________________________________________________________________________________ 10m<br />

Steinobst __________________________________________________________________________________________ 30m<br />

Weinbau __________________________________________________________________________________________ 10m<br />

Die Anwendungsbestimmung, mit <strong>der</strong> ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde,<br />

gilt nicht in den durch die zuständige Behörde beson<strong>der</strong>s ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde<br />

dort die Anwendung genehmigt hat (NW604).<br />

Anwendung<br />

Gemüsebau<br />

Tomate (Gewächshaus)<br />

Gegen Grauschimmel<br />

Pflanzenhöhe bis 50 cm ___________________________________________________________________ 10 g je 100 m²

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