(LGK) des Verbandes der Che- mischen Industrie ... - Schneckenprofi
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M<br />
Kenndaten:<br />
Monizin Obst Pilz-Frei<br />
Wirkstoff: 500 g/kg Fenhexamid<br />
Gefahrsymbol: N<br />
70<br />
Nr. 024533-61<br />
Gegen Monilia (Spitzendürre, Fruchtfäule) und Grauschimmel an Obst, Gemüse, Hausrebe und<br />
Zierpflanzen. Dringt schnell in die Wachsschicht <strong>der</strong> Blattoberfläche ein und ist so vor Abwaschung<br />
durch Regen geschützt. Obst Pilz-Frei Monizin verfügt über eine hervorragende Verträglichkeit in<br />
Zierpflanzen, Stein- und Beerenobst. Beste Wirkung bei vorbeugendem Einsatz. Nicht bienengefährlich<br />
und schonend für viele Nützlinge (z.B. Marienkäfer, Raubmilbe).<br />
Von <strong>der</strong> Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen<br />
Schadorganismus/Zweck Kulturart/Objekt<br />
Grauschimmel (Botrytis cinerea)<br />
Spitzendürre (Monilinia laxa), Fruchtfäule (Monilinia<br />
fructigenia)<br />
Tomate, Erdbeere, Sauer- und Süßkirsche, Beerenobst<br />
(ausg. Erdbeere), Weinrebe, Zierpflanzen<br />
Sauer- und Süßkirsche, Pflaume<br />
Anwendungsflüssigkeiten und <strong>der</strong>en Reste, Mittel und <strong>des</strong>sen Reste, entleerte Behältnisse o<strong>der</strong> Packungen sowie<br />
Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge<br />
über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle (NW468).<br />
Zwischen <strong>der</strong> behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer - ausgenommen nur gelegentlich wasserführen<strong>der</strong>,<br />
aber einschließlich periodisch wasserführen<strong>der</strong> - muss <strong>der</strong> im folgenden genannte Abstand bei <strong>der</strong><br />
Anwendung <strong>des</strong> Mittels eingehalten werden. Bei Vorliegen <strong>der</strong> im Verzeichnis risikomin<strong>der</strong>n<strong>der</strong> Anwendungsbedingungen<br />
vom 27. April 2000 (Bun<strong>des</strong>anzeiger S. 9878) in <strong>der</strong> jeweils geltenden Fassung genannten Voraussetzungen<br />
ist die Einhaltung <strong>des</strong> angegebenen reduzierten Abstan<strong>des</strong> ausreichend. Für die mit „*“ gekennzeichneten<br />
Risikokategorien ist § 6 Abs. 2 Satz 2 PflSchG zu beachten:.<br />
Erdbeere ___________________________________________________________________________________________ 5m<br />
Beerenobst ________________________________________________________________________________________ 10m<br />
Steinobst __________________________________________________________________________________________ 30m<br />
Weinbau __________________________________________________________________________________________ 10m<br />
Die Anwendungsbestimmung, mit <strong>der</strong> ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde,<br />
gilt nicht in den durch die zuständige Behörde beson<strong>der</strong>s ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde<br />
dort die Anwendung genehmigt hat (NW604).<br />
Anwendung<br />
Gemüsebau<br />
Tomate (Gewächshaus)<br />
Gegen Grauschimmel<br />
Pflanzenhöhe bis 50 cm ___________________________________________________________________ 10 g je 100 m²