(LGK) des Verbandes der Che- mischen Industrie ... - Schneckenprofi
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M<br />
Anwendungstechnik<br />
Ansetzen <strong>der</strong> Spritzbrühe<br />
Gieß- o<strong>der</strong> Spritzbrühe vor dem Einsatz gründlich rühren und während <strong>der</strong> Behandlung längere Pausen vermeiden.<br />
Mischbarkeit<br />
Auf Rasenflächen z.B. zusammen mit Herbiziden gegen breitblättrige Unkräuter.<br />
Reinigung<br />
Verwendete Geräte nach Einsatz gründlich mit Wasser spülen, Spülwasser auf <strong>der</strong> vorher behandelten Fläche<br />
ausbringen.<br />
Wartezeit<br />
Rasen: ohne Bedeutung (N)<br />
Umweltverhalten<br />
Bienen<br />
Das Mittel wird bis zu <strong>der</strong> höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge o<strong>der</strong> Anwendungskonzentration,<br />
falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4) (NB6641).<br />
Nützlinge<br />
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen <strong>der</strong> Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen)<br />
eingestuft (NN130).<br />
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen <strong>der</strong> Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft<br />
(NN165).<br />
Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen <strong>der</strong> Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft<br />
(NN260).<br />
Fische<br />
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere (NW264).<br />
Algen<br />
Das Mittel ist giftig für Algen (NW262).<br />
Wasserpflanzen<br />
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen (NW265).<br />
Gewässer/Grundwasser<br />
Die Anwendung <strong>des</strong> Mittels in o<strong>der</strong> unmittelbar an oberirdischen Gewässern o<strong>der</strong> Küstengewässern ist nicht<br />
zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist <strong>der</strong> gemäß Län<strong>der</strong>recht verbindlich vorgegebene Min<strong>des</strong>tabstand<br />
zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwi<strong>der</strong>handlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer<br />
Höhe von 50.000 Euro geahndet werden (NW642).<br />
Hinweise für den sicheren Umgang<br />
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. - SP001<br />
Anwen<strong>der</strong>schutz<br />
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen (SB001).<br />
Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei <strong>der</strong> Ausbringung/Handhabung <strong>des</strong> Mittels (SE1201). Arbeitskleidung<br />
(min<strong>des</strong>tens langärmeliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe tragen bei <strong>der</strong> Ausbringung/<br />
Handhabung <strong>des</strong> Mittels (SS201). Nutzung behandelter Rasenfläche als Spiel- und Liegewiese erst nach dem<br />
nächsten Schnitt (SF243).<br />
Erste Hilfe/Hinweise für den Arzt<br />
Allgemeine Hinweise: Berührung mit <strong>der</strong> Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Mit Produkt verunreinigte<br />
Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.<br />
Nach Einatmen: Reichlich Frischluftzufuhr und sicherheitshalber Arzt aufsuchen.<br />
Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut<br />
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