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(LGK) des Verbandes der Che- mischen Industrie ... - Schneckenprofi

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G<br />

Kenndaten:<br />

Glyfos ® Unkraut-Frei<br />

Herbizi<strong>des</strong>, wasserlösliches Konzentrat<br />

Wirkstoff: 360 g/l Glyphosat<br />

Gefahrsymbol: N<br />

44<br />

Nr. 024162-00<br />

Beseitigt rasch und sicher Unkraut-Aufwuchs einschließlich ausdauern<strong>der</strong> Wurzelunkräuter wie<br />

Disteln, Löwenzahn und Quecke. Zur Unkrautbekämpfung auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen,<br />

zur Kulturvorbereitung vor <strong>der</strong> Neusansaat von z.B. Blumenbeeten o<strong>der</strong> zur Beseitigung<br />

alter Rasenflächen vor <strong>der</strong> Neuanlage und unter Obstbäumen. Wird über die Blätter in die Wurzel<br />

transportiert und wirkt umso besser, je wüchsiger das Unkraut ist. Schafft im Boden kein herbizi<strong>des</strong><br />

Depot, so dass nach dem Einsatz unmittelbar gepflanzt o<strong>der</strong> gesät werden kann.<br />

Von <strong>der</strong> Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen<br />

Schadorganismus/Zweck Kulturart/Objekt<br />

Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter<br />

Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter, Holzgewächse<br />

Wege und Plätze mit Holzgewächsen (ab Pflanzjahr),<br />

Kernobst, Steinobst (ab Pflanzjahr), Zierpflanzen, Rasen<br />

Ziergehölze (ab Pflanzjahr) ausgenommen: Lärche<br />

und Douglasie<br />

Anwendungsflüssigkeiten und <strong>der</strong>en Reste, Mittel und <strong>des</strong>sen Reste, entleerte Behältnisse o<strong>der</strong> Packungen sowie<br />

Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge<br />

über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle (NW468).<br />

Anwendung<br />

Nichtkulturland<br />

Wege und Plätze mit Holzgewächsen (Freiland)<br />

Gegen Ein- und Zweikeimblättrige Unkräuter _________________________________________________ 5 ml/10 m²<br />

spritzen in 200 - 400 ml/10 m² Wasser mit Abschirmung, Anwendungszeitpunkt: Während <strong>der</strong> Vegetationsperiode,<br />

ab Pflanzjahr. Max. 2 Anwendungen in <strong>der</strong> Kultur bzw. je Jahr.<br />

Wichtiger Hinweis:<br />

Keine gepflasterten und asphaltierten Flächen sowie Flächen mit Kanalisationsanschluss/ Regenwasserkanal<br />

behandeln.<br />

Die Anwendung <strong>des</strong> Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich o<strong>der</strong> gärtnerisch<br />

genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung <strong>der</strong> zuständigen Behörde zulässig (§ 6 Abs. 2 und 3 Pfl-<br />

SchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude o<strong>der</strong> Überdachungen ständig abgedeckten Flächen,<br />

wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie<br />

sonstige durch Tiefbaumaßnahmen verän<strong>der</strong>te Landflächen gehören. Zuwi<strong>der</strong>handlungen können mit einem<br />

Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden (NS660).<br />

Obstbau<br />

Kernobst (Freiland)

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