(LGK) des Verbandes der Che- mischen Industrie ... - Schneckenprofi
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G<br />
Kenndaten:<br />
Glyfos ® Unkraut-Frei<br />
Herbizi<strong>des</strong>, wasserlösliches Konzentrat<br />
Wirkstoff: 360 g/l Glyphosat<br />
Gefahrsymbol: N<br />
44<br />
Nr. 024162-00<br />
Beseitigt rasch und sicher Unkraut-Aufwuchs einschließlich ausdauern<strong>der</strong> Wurzelunkräuter wie<br />
Disteln, Löwenzahn und Quecke. Zur Unkrautbekämpfung auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen,<br />
zur Kulturvorbereitung vor <strong>der</strong> Neusansaat von z.B. Blumenbeeten o<strong>der</strong> zur Beseitigung<br />
alter Rasenflächen vor <strong>der</strong> Neuanlage und unter Obstbäumen. Wird über die Blätter in die Wurzel<br />
transportiert und wirkt umso besser, je wüchsiger das Unkraut ist. Schafft im Boden kein herbizi<strong>des</strong><br />
Depot, so dass nach dem Einsatz unmittelbar gepflanzt o<strong>der</strong> gesät werden kann.<br />
Von <strong>der</strong> Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen<br />
Schadorganismus/Zweck Kulturart/Objekt<br />
Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter<br />
Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter, Holzgewächse<br />
Wege und Plätze mit Holzgewächsen (ab Pflanzjahr),<br />
Kernobst, Steinobst (ab Pflanzjahr), Zierpflanzen, Rasen<br />
Ziergehölze (ab Pflanzjahr) ausgenommen: Lärche<br />
und Douglasie<br />
Anwendungsflüssigkeiten und <strong>der</strong>en Reste, Mittel und <strong>des</strong>sen Reste, entleerte Behältnisse o<strong>der</strong> Packungen sowie<br />
Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge<br />
über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle (NW468).<br />
Anwendung<br />
Nichtkulturland<br />
Wege und Plätze mit Holzgewächsen (Freiland)<br />
Gegen Ein- und Zweikeimblättrige Unkräuter _________________________________________________ 5 ml/10 m²<br />
spritzen in 200 - 400 ml/10 m² Wasser mit Abschirmung, Anwendungszeitpunkt: Während <strong>der</strong> Vegetationsperiode,<br />
ab Pflanzjahr. Max. 2 Anwendungen in <strong>der</strong> Kultur bzw. je Jahr.<br />
Wichtiger Hinweis:<br />
Keine gepflasterten und asphaltierten Flächen sowie Flächen mit Kanalisationsanschluss/ Regenwasserkanal<br />
behandeln.<br />
Die Anwendung <strong>des</strong> Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich o<strong>der</strong> gärtnerisch<br />
genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung <strong>der</strong> zuständigen Behörde zulässig (§ 6 Abs. 2 und 3 Pfl-<br />
SchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude o<strong>der</strong> Überdachungen ständig abgedeckten Flächen,<br />
wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie<br />
sonstige durch Tiefbaumaßnahmen verän<strong>der</strong>te Landflächen gehören. Zuwi<strong>der</strong>handlungen können mit einem<br />
Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden (NS660).<br />
Obstbau<br />
Kernobst (Freiland)