(LGK) des Verbandes der Che- mischen Industrie ... - Schneckenprofi
(LGK) des Verbandes der Che- mischen Industrie ... - Schneckenprofi
(LGK) des Verbandes der Che- mischen Industrie ... - Schneckenprofi
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Kenndaten:<br />
Boccacio ® Rosen Pilz-Frei<br />
Fungizi<strong>des</strong> Suspensionskonzentrat<br />
Wirkstoff: 250 g/l Azoxystrobin<br />
Gefahrsymbol: N<br />
15<br />
Nr. 004560-62<br />
Boccacio Rosen Pilz-Frei wirkt zuverlässig gegen viele Pilzkrankheiten an Rosen und an<strong>der</strong>en Zierpflanzen<br />
sowie an Tomaten, Spargel, Gurken und Zucchini. Der nach dem Vorbild <strong>der</strong> Natur entwickelte<br />
Wirkstoff dringt in das Pflanzengewebe ein und verteilt sich dort mit dem Saftstrom. Boccacio<br />
Rosen Pilz-Frei bekämpft nicht nur Pilzkrankheiten, son<strong>der</strong>n die behandelten Pflanzen werden<br />
insgesamt kräftiger, grüner und leistungsfähiger. Die Dauerwirkung ermöglicht in Abhängigkeit<br />
von Infektionsdruck und Neuzuwachs lange Spritzabstände von 8-12 Tagen.<br />
Von <strong>der</strong> Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen<br />
Schadorganismus/Zweck Kulturart/Objekt<br />
Rostpilze<br />
Zierpflanzen (ausg. Rasen) (Freiland und Gewächshaus)<br />
Spargelrost, Laubkrankheit<br />
Echter Mehltau, Kraut- und Braunfäule, Samtfleckenkrankheit<br />
Echter Mehltau, Falscher Mehltau<br />
Echter Mehltau<br />
Spargel (Jung- und Ertragsanlagen)<br />
Tomate (Gewächshaus)<br />
Gurke (Freiland und Gewächshaus)<br />
Zucchini (Freiland)<br />
Anwendungsflüssigkeiten und <strong>der</strong>en Reste, Mittel und <strong>des</strong>sen Reste, entleerte Behältnisse o<strong>der</strong> Packungen sowie<br />
Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge<br />
über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle (NW468).<br />
Die Anwendungsbestimmung, mit <strong>der</strong> ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde,<br />
gilt nicht in den durch die zuständige Behörde beson<strong>der</strong>s ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde<br />
dort die Anwendung genehmigt hat (NW604).<br />
Die Anwendung <strong>des</strong> Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur<br />
gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführen<strong>der</strong> Oberflächengewässer - muss<br />
min<strong>des</strong>tens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Län<strong>der</strong>recht<br />
verbindlich vorgegebenen Min<strong>des</strong>tabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.<br />
Zuwi<strong>der</strong>handlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden<br />
(NW608).<br />
Gurke (Freiland): 5 m<br />
Zucchini: 5 m<br />
Spargel: 5 m<br />
Zierpflanzen (Freiland), Pflanzenhöhe über 50 cm: 10 m<br />
B