(LGK) des Verbandes der Che- mischen Industrie ... - Schneckenprofi
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G<br />
Kenndaten:<br />
Glyfos ® Premium Unkraut-Frei<br />
Herbizi<strong>des</strong>, wasserlösliches Konzentrat<br />
Wirkstoff: 450 g/l Glyphosat<br />
40<br />
Nr. 005924-61<br />
Hochkonzentriertes Totalherbizid mit neuartigem Netzmittel für optimale Wirkstoffaufnahme<br />
und schnelle, wurzeltiefe Wirkstoffverteilung in <strong>der</strong> Pflanze. Zur Unkrautbekämpfung auf unbefestigten<br />
Wegen und Plätzen, in Zierpflanzen bzw. -gehölzen, vor <strong>der</strong> Neubepflanzung unter Kern-<br />
und Steinobst sowie zur Kulturvorbereitung vor <strong>der</strong> Rasenneuansaat. Glyfos Premium Unkraut-<br />
Frei ist bereits nach nur einer Stunde regenfest.<br />
Von <strong>der</strong> Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen<br />
Schadorganismus/Zweck Kulturart/Objekt<br />
Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige<br />
Unkräuter, Holzgewächse<br />
Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige<br />
Unkräuter<br />
Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige<br />
Unkräuter, Holzgewächse<br />
Ziergehölze<br />
Kernobst, Steinobst, Zierpflanzen, Rasen, Wege und<br />
Plätze mit Holzgewächsen<br />
Ziergehölze (ausgenommen: Lärche und Douglasie)<br />
Anwendungsflüssigkeiten und <strong>der</strong>en Reste, Mittel und <strong>des</strong>sen Reste, entleerte Behältnisse o<strong>der</strong> Packungen sowie<br />
Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge<br />
über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle (NW468).<br />
Anwendung<br />
Nichtkulturland<br />
Wege und Plätze mit Holzgewächsen)<br />
Gegen Einkeimblättrige Unkräuter und Zweikeimblättrige Unkräuter _______________________ 40 ml/100 m²<br />
spritzen mit Abschirmung in 2 - 4 l Wasser/100 m², Einsatzzeitpunkt: ab Pflanzjahr während <strong>der</strong> Vegetationsperiode.<br />
Max. 2 Anwendungen in <strong>der</strong> Kultur bzw. je Jahr.<br />
Keine Anwendung auf o<strong>der</strong> unmittelbar an Flächen, die z.B. mit Beton, Bitumen, Pflaster o<strong>der</strong> Platten versiegelt sind.<br />
Die Anwendung <strong>des</strong> Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich o<strong>der</strong> gärtnerisch<br />
genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung <strong>der</strong> zuständigen Behörde zulässig (§ 6 Abs. 2 und 3 Pfl-<br />
SchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude o<strong>der</strong> Überdachungen ständig abgedeckten Flächen,<br />
wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie<br />
sonstige durch Tiefbaumaßnahmen verän<strong>der</strong>te Landflächen gehören. Zuwi<strong>der</strong>handlungen können mit einem<br />
Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden (NS660).<br />
Obstbau<br />
Kernobst<br />
Gegen Einkeimblättrige Unkräuter und Zweikeimblättrige Unkräuter ___________________________ 0,4 ml/m²