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(LGK) des Verbandes der Che- mischen Industrie ... - Schneckenprofi

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G<br />

Kenndaten:<br />

Glyfos ® Premium Unkraut-Frei<br />

Herbizi<strong>des</strong>, wasserlösliches Konzentrat<br />

Wirkstoff: 450 g/l Glyphosat<br />

40<br />

Nr. 005924-61<br />

Hochkonzentriertes Totalherbizid mit neuartigem Netzmittel für optimale Wirkstoffaufnahme<br />

und schnelle, wurzeltiefe Wirkstoffverteilung in <strong>der</strong> Pflanze. Zur Unkrautbekämpfung auf unbefestigten<br />

Wegen und Plätzen, in Zierpflanzen bzw. -gehölzen, vor <strong>der</strong> Neubepflanzung unter Kern-<br />

und Steinobst sowie zur Kulturvorbereitung vor <strong>der</strong> Rasenneuansaat. Glyfos Premium Unkraut-<br />

Frei ist bereits nach nur einer Stunde regenfest.<br />

Von <strong>der</strong> Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen<br />

Schadorganismus/Zweck Kulturart/Objekt<br />

Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige<br />

Unkräuter, Holzgewächse<br />

Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige<br />

Unkräuter<br />

Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige<br />

Unkräuter, Holzgewächse<br />

Ziergehölze<br />

Kernobst, Steinobst, Zierpflanzen, Rasen, Wege und<br />

Plätze mit Holzgewächsen<br />

Ziergehölze (ausgenommen: Lärche und Douglasie)<br />

Anwendungsflüssigkeiten und <strong>der</strong>en Reste, Mittel und <strong>des</strong>sen Reste, entleerte Behältnisse o<strong>der</strong> Packungen sowie<br />

Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge<br />

über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle (NW468).<br />

Anwendung<br />

Nichtkulturland<br />

Wege und Plätze mit Holzgewächsen)<br />

Gegen Einkeimblättrige Unkräuter und Zweikeimblättrige Unkräuter _______________________ 40 ml/100 m²<br />

spritzen mit Abschirmung in 2 - 4 l Wasser/100 m², Einsatzzeitpunkt: ab Pflanzjahr während <strong>der</strong> Vegetationsperiode.<br />

Max. 2 Anwendungen in <strong>der</strong> Kultur bzw. je Jahr.<br />

Keine Anwendung auf o<strong>der</strong> unmittelbar an Flächen, die z.B. mit Beton, Bitumen, Pflaster o<strong>der</strong> Platten versiegelt sind.<br />

Die Anwendung <strong>des</strong> Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich o<strong>der</strong> gärtnerisch<br />

genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung <strong>der</strong> zuständigen Behörde zulässig (§ 6 Abs. 2 und 3 Pfl-<br />

SchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude o<strong>der</strong> Überdachungen ständig abgedeckten Flächen,<br />

wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie<br />

sonstige durch Tiefbaumaßnahmen verän<strong>der</strong>te Landflächen gehören. Zuwi<strong>der</strong>handlungen können mit einem<br />

Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden (NS660).<br />

Obstbau<br />

Kernobst<br />

Gegen Einkeimblättrige Unkräuter und Zweikeimblättrige Unkräuter ___________________________ 0,4 ml/m²

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