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Orientierungshilfe für die Heimaufsichtsbehörden in Baden ...

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„Pflegerische Aspekte und rechtliche Anforderungen beim Umgang mit verwirrten<br />

und psychisch kranken Menschen im Heim“ Teil III). Insbesondere ist der E<strong>in</strong>griff zu<br />

wählen, der am ger<strong>in</strong>gsten <strong>in</strong> <strong>die</strong> Rechtssphäre des Bewohners e<strong>in</strong>greift.<br />

9. Mitwirkung der Bewohner<br />

9.1 Ziel der neugefassten Heimmitwirkungsverordnung ist es, <strong>die</strong> Selbstständigkeit<br />

und Selbstbestimmung der Menschen im Heim zu gewährleisten und <strong>die</strong> Mitwirkung<br />

der Bewohner im Heim zu verbessern. Die Verordnung leistet e<strong>in</strong>en wichtigen Beitrag<br />

zur Verbesserung der Qualität der Betreuung und Pflege im Heim. Wegen zunehmenden<br />

Alters, zunehmender Pflegebedürftigkeit und Multimorbidität der Bewohnerschaft<br />

konnten <strong>in</strong> vielen Fällen ke<strong>in</strong>e Heimbeiräte gebildet werden. Daher öffnet <strong>die</strong><br />

Verordnung – wie bereits im Heimgesetz vorgesehen – den Heimbeirat für Dritte, d.h.<br />

auch für Familienangehörige und sonstige Vertrauenspersonen. Jetzt können z.B.<br />

auch Mitglieder örtlicher Seniorenvertretungen und Beh<strong>in</strong>dertenorganisationen <strong>in</strong> den<br />

Heimbeirat gewählt werden.<br />

Beklagt wurde auch, dass weder Bewohner noch Heimbeirat <strong>in</strong> <strong>die</strong> Verhandlungen<br />

über Entgelterhöhungen e<strong>in</strong>bezogen werden, dass also über <strong>die</strong> Köpfe der Betroffenen<br />

h<strong>in</strong>weg verhandelt wird. Deshalb regelt <strong>die</strong> Verordnung <strong>die</strong> bereits im Heimgesetz<br />

vorgesehene Beteiligung des Heimbeirats an den Vergütungsverhandlungen<br />

sowie an den Leistungs- und Qualitätsvere<strong>in</strong>barungen. Zudem wird der Heimbeirat <strong>in</strong><br />

<strong>die</strong> Qualitätssicherung e<strong>in</strong>bezogen. Außerdem s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der neuen Verordnung <strong>die</strong> bei<br />

der praktischen Durchführung der bisherigen Heimmitwirkungsverordnung gewonnenen<br />

Erfahrungen und Erkenntnisse, <strong>die</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Reihe von Änderungen ihren Niederschlag<br />

f<strong>in</strong>den, berücksichtigt worden.<br />

Die Heimmitwirkungsverordnung erleichtert <strong>die</strong> Bildung des Heimbeirates und sichert<br />

und erweitert se<strong>in</strong>e Rechtsstellung. Die Verordnung wird zu e<strong>in</strong>er Verbesserung der<br />

Situation im Heim beitragen und e<strong>in</strong>e neue Heimkultur schaffen. Die Arbeit der<br />

Heimbeiräte hat sich bewährt. Träger, Leitung, Personal und Bewohner haben <strong>in</strong> vielen<br />

Heimen <strong>die</strong> Möglichkeiten und Vorteile geme<strong>in</strong>samen demokratischen Handelns<br />

erkannt und nutzen gelernt.

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