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12 MB - Energetische Sanierung der Bausubstanz - EnSan

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lastung. Gleiches gilt natürlich für Kälteeinträge o<strong>der</strong> Wärmeeinträge aus dem Kühlsystem. Bisher<br />

gab es lediglich pauschale Ansätze. Durch das Zusammenwirken von bau- und haustechnischen Normungskreisen<br />

in <strong>der</strong> DIN V 18599 ist jetzt die Möglichkeit geschaffen worden, die Wärmeeinträge<br />

bedarfsorientiert einzubeziehen.<br />

Teil 3 behandelt den Nutzenergiebedarf für das Heizen, Kühlen, Be- und Entfeuchten in zentralen<br />

RLT-Anlagen sowie den Energiebedarf für die Luftför<strong>der</strong>ung durch diese Anlagen. Die Bezeichnung<br />

Nutzenergiebedarf wird an dieser Stelle verwendet, weil <strong>der</strong> Energieeinsatz nicht nur <strong>der</strong> Temperierung<br />

von Gebäuden dient son<strong>der</strong>n auch <strong>der</strong> Sicherstellung von Raumluftqualität und Raumluftfeuchte<br />

– also erweiterter Nutzungsanfor<strong>der</strong>ungen gegenüber <strong>der</strong> bisher üblichen rein thermischen Betrachtung.<br />

Es wurde eine Matrix von 46 sinnvollen Anlagenkombinationen erstellt, die einen Großteil <strong>der</strong><br />

praktisch vorkommenden Anlagenschaltungen abdecken. Das Berechnungsverfahren basiert auf <strong>der</strong><br />

Umrechnung von tabellierten Energiebedarfskennwerten für diese Variantenmatrix und darauf aufbauenden<br />

einfachen Interpolationen und Korrekturen. Zwischen Teil 3 und Teil 2 bestehen enge Verknüpfungen,<br />

da <strong>der</strong> Zuluftvolumenstrom und die Zulufttemperatur in die Gebäudebilanz einfließen.<br />

Durch die Kombination bei<strong>der</strong> Teile ist die überwiegende Anzahl <strong>der</strong> Systeme abbildbar.<br />

Teil 4 <strong>der</strong> Normenreihe berücksichtigt beleuchtungstechnische Einflüsse, die installierte Anschlussleistung<br />

des Beleuchtungssystems, die Tageslichtversorgung, Beleuchtungskontrollsysteme und Nutzungsanfor<strong>der</strong>ungen.<br />

In Ermangelung geeigneter Bewertungsmodelle wurde das Nachweisverfahren<br />

vollständig neu entwickelt. Der Geltungsbereich umfasst ausschließlich die Beleuchtung zur Erfüllung<br />

<strong>der</strong> Sehaufgabe in Nichtwohngebäuden. Dekorative Beleuchtung wird nicht berücksichtigt. Der Energiebedarf<br />

für Beleuchtung wird vereinfachend als Produkt aus elektrischer Anschlussleistung (nicht<br />

zu verwechseln mit <strong>der</strong> elektrotechnischen Lastauslegung <strong>der</strong> Beleuchtungsstromkreise) und einer<br />

effektiven Betriebszeit ermittelt. Die elektrische Bewertungsleistung kann alternativ über ein schnell<br />

anwendbares Tabellenverfahren, ein angepasstes Wirkungsgradverfahren o<strong>der</strong> eine Fachplanung ermittelt<br />

werden. Für das vereinfachte Tabellenverfahren müssen die Beleuchtungsart (direkt, direktindirekt,<br />

indirekt), <strong>der</strong> Lampentyp (z.B. Glühlampen, Kompaktleuchtstofflampen usw.), <strong>der</strong> Typ des<br />

Vorschaltgerätes und <strong>der</strong> Einfluss <strong>der</strong> Raumgeometrie einbezogen werden.<br />

Die künstliche Beleuchtung als Wärmequelle wirkt in <strong>der</strong> thermischen Zonenbilanz. Die Wärmegewinne<br />

fließen auf monatlicher Basis in das in Teil 2 beschriebene thermische Modell ein. Im Winter<br />

sind sie zur Herabsetzung des Heizwärmebedarfs nutzbar; im Sommer können sie dagegen die Überhitzungsgefahr<br />

und damit den Energiebedarf für Kühlung vergrößern.<br />

Das Verfahren berücksichtigt tageslichtabhängige und präsenzabhängige Beleuchtungskontrollsysteme.<br />

In beiden Fällen wird jeweils das Einsparpotential (Tageslichtversorgung, bzw. Abwesenheit) mit<br />

. . .<br />

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