Managementbericht 2012 - CVUA Stuttgart
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<strong>Managementbericht</strong> <strong>2012</strong><br />
VERBRAUCHERINFORMATION NACH § 40 ABS. 1A LFGB<br />
Zum 1.9.<strong>2012</strong> ist eine Änderung des Lebensmittel-,<br />
Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuchs<br />
(LFGB) in Kraft getreten. § 40 Abs. 1a LFGB verpflichtet<br />
die zuständigen Behörden, die Verbraucher<br />
unter Namensnennung des Verantwortlichen zu<br />
infor mieren. Beispielsweise soll der Verbraucher<br />
erfahren, bei welchen Lebensmitteln Grenz werte/<br />
Höchst gehalte/Höchst mengen überschritten werden<br />
und wer sie in Verkehr bringt; auch soll der Verbraucher<br />
erfahren, in welchen Betrieben gravierende<br />
Hygienemängel vorliegen. Die Ergebnisse der amtlichen<br />
Kontrolltätigkeiten nach dieser Vorschrift wurden<br />
landesweit auf einer Internetseite veröffentlicht.<br />
Zu finden waren diese Veröffentlichungen bis zum<br />
7.3.2013 unter www.verbraucherinfo-bw.de.<br />
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucher<br />
schutz hat als oberste Lebens mittel überwachungs<br />
behörde die Zuständigkeit für eine landes<br />
weit einheitliche Veröffentlichung von Untersuchungs<br />
ergebnissen nach § 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB<br />
an sich gezogen, damit diese Aufgabe fristgerecht<br />
und ein heitlich wahrgenommen werden kann.<br />
Hier zu bedient sich das Ministerium für Ländlichen<br />
Raum und Verbraucherschutz der Mitwirkung der<br />
Che mischen und Veterinär untersuchungsämter.<br />
Das <strong>CVUA</strong> <strong>Stuttgart</strong> wurde aus personellen Gründen<br />
vom Ministerium für Ländlichen Raum und<br />
Verbraucherschutz beauftragt, die verwaltungsmäßige<br />
Abwicklung durchzuführen.<br />
Das erste Fazit über § 40 Abs. 1a LFGB sah gut<br />
aus: etwa sieben Wochen nach Einführung war die<br />
Startseite bereits 33.099-mal aufgerufen worden.<br />
Das PDF-Dokument der <strong>CVUA</strong>s wurde 11.987-mal<br />
angeklickt. Diese Zahlen belegen das große Interesse<br />
der Verbraucher an Informationen ihres direkten<br />
Marktumfeldes.<br />
Von September <strong>2012</strong> bis Ende Dezember <strong>2012</strong><br />
konnten wir bereits 14 Verwaltungsverfahren zum<br />
erfolgreichen Abschluss bringen und die Daten<br />
veröffentlichen.<br />
Im Vergleich zum 2008 eingeführten Verbraucherinformationsgesetz<br />
(VIG) ist das Verwaltungs verfahren<br />
bei § 40 Abs. 1a LFGB deutlich straffer.<br />
Sieben Tage nach der Verfahrenseröffnung durch die<br />
untere Lebensmittelüberwachungsbehörde ergeht<br />
ein Anhörungsschreiben an die betroffenen Betriebe.<br />
Danach haben diese weitere sieben Tage Zeit um<br />
sich zum Sachverhalt zu äußern. Erfolgt nach Ablauf<br />
dieser Frist keine Rückmeldung der Betriebe, werden<br />
die Informationen im unmittelbaren Anschluss<br />
im Internet veröffentlicht.<br />
Kommt es zu einer Rückmeldung, werden die<br />
vorgebrachten Argumente nochmals ein gehend<br />
geprüft. Neu ist hierbei auch, dass es kein<br />
Widerspruchsverfahren mehr gibt. Sollten die<br />
Betriebe nicht mit der Veröffentlichung einverstanden<br />
sein, bleibt ihnen nur der Eilrechtsschutz vor<br />
dem zuständigen Verwaltungsgericht.<br />
Diese Änderung führte letztlich dazu, dass die<br />
Internetveröffentlichungen zum 7.3.2013 eingestellt<br />
wurden, da in zahlreichen Fällen die Gerichte<br />
Eilrechtsschutz gewährt hatten.