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Managementbericht 2012 - CVUA Stuttgart

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<strong>Managementbericht</strong> <strong>2012</strong><br />

VERBRAUCHERINFORMATION NACH § 40 ABS. 1A LFGB<br />

Zum 1.9.<strong>2012</strong> ist eine Änderung des Lebensmittel-,<br />

Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuchs<br />

(LFGB) in Kraft getreten. § 40 Abs. 1a LFGB verpflichtet<br />

die zuständigen Behörden, die Verbraucher<br />

unter Namensnennung des Verantwortlichen zu<br />

infor mieren. Beispielsweise soll der Verbraucher<br />

erfahren, bei welchen Lebensmitteln Grenz werte/<br />

Höchst gehalte/Höchst mengen überschritten werden<br />

und wer sie in Verkehr bringt; auch soll der Verbraucher<br />

erfahren, in welchen Betrieben gravierende<br />

Hygienemängel vorliegen. Die Ergebnisse der amtlichen<br />

Kontrolltätigkeiten nach dieser Vorschrift wurden<br />

landesweit auf einer Internetseite veröffentlicht.<br />

Zu finden waren diese Veröffentlichungen bis zum<br />

7.3.2013 unter www.verbraucherinfo-bw.de.<br />

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucher<br />

schutz hat als oberste Lebens mittel überwachungs<br />

behörde die Zuständigkeit für eine landes<br />

weit einheitliche Veröffentlichung von Untersuchungs<br />

ergebnissen nach § 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB<br />

an sich gezogen, damit diese Aufgabe fristgerecht<br />

und ein heitlich wahrgenommen werden kann.<br />

Hier zu bedient sich das Ministerium für Ländlichen<br />

Raum und Verbraucherschutz der Mitwirkung der<br />

Che mischen und Veterinär untersuchungsämter.<br />

Das <strong>CVUA</strong> <strong>Stuttgart</strong> wurde aus personellen Gründen<br />

vom Ministerium für Ländlichen Raum und<br />

Verbraucherschutz beauftragt, die verwaltungsmäßige<br />

Abwicklung durchzuführen.<br />

Das erste Fazit über § 40 Abs. 1a LFGB sah gut<br />

aus: etwa sieben Wochen nach Einführung war die<br />

Startseite bereits 33.099-mal aufgerufen worden.<br />

Das PDF-Dokument der <strong>CVUA</strong>s wurde 11.987-mal<br />

angeklickt. Diese Zahlen belegen das große Interesse<br />

der Verbraucher an Informationen ihres direkten<br />

Marktumfeldes.<br />

Von September <strong>2012</strong> bis Ende Dezember <strong>2012</strong><br />

konnten wir bereits 14 Verwaltungsverfahren zum<br />

erfolgreichen Abschluss bringen und die Daten<br />

veröffentlichen.<br />

Im Vergleich zum 2008 eingeführten Verbraucherinformationsgesetz<br />

(VIG) ist das Verwaltungs verfahren<br />

bei § 40 Abs. 1a LFGB deutlich straffer.<br />

Sieben Tage nach der Verfahrenseröffnung durch die<br />

untere Lebensmittelüberwachungsbehörde ergeht<br />

ein Anhörungsschreiben an die betroffenen Betriebe.<br />

Danach haben diese weitere sieben Tage Zeit um<br />

sich zum Sachverhalt zu äußern. Erfolgt nach Ablauf<br />

dieser Frist keine Rückmeldung der Betriebe, werden<br />

die Informationen im unmittelbaren Anschluss<br />

im Internet veröffentlicht.<br />

Kommt es zu einer Rückmeldung, werden die<br />

vorgebrachten Argumente nochmals ein gehend<br />

geprüft. Neu ist hierbei auch, dass es kein<br />

Widerspruchsverfahren mehr gibt. Sollten die<br />

Betriebe nicht mit der Veröffentlichung einverstanden<br />

sein, bleibt ihnen nur der Eilrechtsschutz vor<br />

dem zuständigen Verwaltungsgericht.<br />

Diese Änderung führte letztlich dazu, dass die<br />

Internetveröffentlichungen zum 7.3.2013 eingestellt<br />

wurden, da in zahlreichen Fällen die Gerichte<br />

Eilrechtsschutz gewährt hatten.

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