09.01.2015 Aufrufe

Technologie der Zukunft | w.news 01.2015

01.2015 | Wirtschaftsmagazin der IHK Heilbronn-Franken. Themen: • Technologie der Zukunft – Industrie 4.0 • Gesundheitsmanagement • Verlagsjournal wirtschaftinform.de

01.2015 | Wirtschaftsmagazin der IHK Heilbronn-Franken. Themen: • Technologie der Zukunft – Industrie 4.0 • Gesundheitsmanagement • Verlagsjournal wirtschaftinform.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

RECHT + RAT<br />

hat die Künstlersozialkasse auch<br />

in ihrer Informationsschrift<br />

Nr. 3 klargestellt.<br />

Am 1. Januar 2015 trat das<br />

Künstlersozialabgabestabilisierungsgesetz<br />

in Kraft. Dadurch<br />

wird eine Geringfügigkeitsgrenze<br />

für Eigenwerber<br />

und für Unternehmen, die <strong>der</strong><br />

Abgabepflicht nach <strong>der</strong> sogenannten<br />

Generalklausel unterliegen,<br />

eingeführt. Durch den<br />

neuen § 24 Abs. 3 KSVG wird<br />

das Merkmal <strong>der</strong> nur gelegentlichen<br />

Auftragserteilung<br />

in zeitlicher und wirtschaftlicher<br />

Hinsicht konkretisiert.<br />

Abgabepflichtig sind demnach<br />

die genannten Unternehmen,<br />

wenn die Summe <strong>der</strong> gezahlten<br />

Entgelte bezogen auf die<br />

Gesamtheit <strong>der</strong> Aufträge in<br />

einem Kalen<strong>der</strong>jahr 450 Euro<br />

übersteigt. Für die sogenannten<br />

typischen Verwerter und<br />

bei mehr als drei Veranstaltungen<br />

im Jahr gilt die Geringfügigkeitsgrenze<br />

nicht.<br />

Die Neuregelung wird allerdings<br />

erst für die Meldung des<br />

Kalen<strong>der</strong>jahres 2015 (Abgabefrist<br />

31. März 2016) bedeutsam.<br />

Für das Kalen<strong>der</strong>jahr<br />

2014 bleibt es bei <strong>der</strong> bisherigen<br />

Rechtslage.<br />

Prüfungen werden ausgeweitet<br />

Außerdem werden die Prüfungen<br />

bei den Arbeitgebern<br />

erheblich ausgeweitet. Die<br />

Prüfung <strong>der</strong> Künstlersozialabgabe<br />

erfolgt dabei nach folgenden<br />

Kriterien:<br />

æ Arbeitgeber, die bereits<br />

künstlersozialabgabepflichtig<br />

sind, werden mindestens<br />

alle vier Jahre geprüft.<br />

æ Arbeitgeber mit mehr als<br />

19 Beschäftigten werden<br />

eben falls mindestens alle<br />

vier Jahre geprüft.<br />

æ Bei Arbeitgebern mit weniger<br />

als 20 Beschäftigten<br />

wird ein jährliches Prüfkontingent<br />

festgelegt.<br />

æ Arbeitgeber mit weniger als<br />

20 Beschäftigten, die nicht<br />

Teil des Prüfkontingents<br />

sind, werden von den Trägern<br />

<strong>der</strong> Rentenversicherung<br />

im Rahmen <strong>der</strong> Prüfung des<br />

Gesamtsozialversicherungsbeitrags<br />

zur Künstlersozialabgabepflicht<br />

beraten. Anschließend<br />

bestätigen die<br />

Arbeitgeber schriftlich, dass<br />

relevante Sachverhalte <strong>der</strong><br />

Künstlersozialkasse gemeldet<br />

werden. Soweit die schriftliche<br />

Bestätigung des Arbeitgebers<br />

unterbleibt, erfolgt<br />

eine unverzügliche Prüfung.<br />

Ansprechpartner<br />

Stefan Wid<strong>der</strong><br />

Telefon 07131 9677-443<br />

E-Mail stefan.wid<strong>der</strong>@<br />

heilbronn.ihk.de<br />

Datenschutz im Arbeitsverhältnis<br />

Am 10. Februar findet im Heilbronner<br />

Haus <strong>der</strong> Wirtschaft<br />

(IHK) eine Informationsveranstaltung<br />

zum Datenschutz im<br />

Arbeitsverhältnis aus Arbeitgebersicht<br />

statt.<br />

Der Datenschutz und insbeson<strong>der</strong>e<br />

die Internetund<br />

E-Mail-Nutzung<br />

sind aus dem Arbeitsalltag<br />

nicht mehr wegzudenken. Obgleich<br />

die datenschutzrechtlichen<br />

Vorgaben kaum noch zu<br />

überschauen sind, verfügen<br />

viele Unternehmen über keine<br />

schriftlichen Regelungen zur<br />

IT-Nutzung. So kommen<br />

immer wie<strong>der</strong> die gleichen<br />

praxisrelevanten Fragen auf:<br />

Darf das Postfach des Mitarbeiters<br />

bei Verdachtsmomenten<br />

nach E-Mails durchsucht<br />

werden Kann dessen Internetnutzung<br />

kontrolliert und was<br />

darf nach seinem Ausscheiden<br />

archiviert werden<br />

Ist die Videoüberwachung<br />

bei Straftaten erlaubt und können<br />

Detektive mit <strong>der</strong> Überwachung<br />

eines verdächtigen Mitarbeiters<br />

beauftragt werden<br />

Oftmals unklar ist auch, ob<br />

und ab welcher Größe Arbeitgeber<br />

einen Datenschutzbeauftragten<br />

benötigen.<br />

Wertvolle Tipps<br />

Mit dieser Veranstaltung<br />

sollen Antworten auf die vielfältigen<br />

Fragen des Datenschutzes<br />

gegeben werden. Außerdem<br />

erhalten die Teilnehmer<br />

wichtige Hinweise, wie sie<br />

sich durch sinnvolle Regelungen<br />

in ihrem Unternehmen<br />

verlässlich absichern können.<br />

Die IHK-Informationsveranstaltung<br />

richtet sich an Unternehmer,<br />

Geschäftsführer, Personal-<br />

und Abteilungsleiter<br />

sowie Datenschutzbeauftragte.<br />

Die Referenten, Dr. Gerhard<br />

Janasik und Hansjörg Krueger,<br />

sind Rechts- und Fachanwälte<br />

für Arbeitsrecht in <strong>der</strong> SLP<br />

Anwaltskanzlei in Heilbronn<br />

und Reutlingen.<br />

Die Veranstaltung findet am<br />

10. Februar von 10 bis 13 Uhr<br />

im Saal Franken im Heilbronner<br />

Haus <strong>der</strong> Wirtschaft (IHK)<br />

statt. Für Mitgliedsunternehmen<br />

<strong>der</strong> IHK Heilbronn-Franken<br />

ist diese Veranstaltung<br />

kostenfrei.<br />

Anmeldung<br />

Nicola Krockenberger<br />

Telefon 07131 9677-442<br />

E-Mail nicola.krockenberger@<br />

heilbronn.ihk.de<br />

54 w.<strong>news</strong> JANUAR 2015

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!