Amtsblatt - Buttelstedt
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<strong>Amtsblatt</strong> - Vgem. Berlstedt / Vgem. <strong>Buttelstedt</strong><br />
§ 7 Beitragssatz<br />
Der Beitragssatz wird nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Satzung aus<br />
den jährlichen Investitionsaufwendungen ermittelt. Der Beitragssatz wird in<br />
einer gesonderten Satzung festgelegt.<br />
§ 8 Beitragspfl ichtige<br />
(1) Beitragspfl ichtig ist derjenige, der jeweils im Zeitpunkt des Entstehens<br />
der Beitrags schuld Eigentümer des Grundstücks, Erbbauberechtigter<br />
oder Inhaber eines dinglichen Nutzungsrechtes im Sinne des Artikels<br />
233 § 4 des Einführungs gesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch ist.<br />
Bei einem restitutionsbelasteten Grundstück ist beitragspfl ichtig, wer<br />
im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer<br />
des Grundstücks, Erbbauberechtigter oder Inhaber eines dinglichen<br />
Nutzungs rechtes im Sinne des Artikels 233 § 4 des Einführungsgesetzes<br />
zum Bürger lichen Gesetzbuch ist. Mehrere Eigentümer eines Grundstückes<br />
haften als Ge samt schuldner; bei Wohnungs- und Teileigentum<br />
sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihrem<br />
Miteigentumsanteil beitragspfl ichtig.<br />
(2) Soweit der Beitragspfl ichtige der Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines<br />
Grund stückes ist und dieser nicht im Grundbuch eingetragen ist oder<br />
sonst die Eigentums- oder Berechtigungslage ungeklärt ist, so ist derjenige<br />
beitrags pfl ichtig, der im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragspfl icht<br />
der Besitzer des betroffenen Grundstücks ist. Bei einer Mehrheit von Besitzern<br />
ist jeder entsprechend der Höhe seines Anteils am Mitbesitz zur<br />
Abgabe verpfl ichtet.<br />
§ 9 Entstehung und Fälligkeit der Beitragsschuld; Vorausleistungen<br />
(1) Die Beitragsschuld entsteht jeweils mit Ablauf des 31. Dezember für das<br />
abgelaufene Kalenderjahr.<br />
(2) Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides<br />
fällig.<br />
(3) Auf die Beitragsschuld können vom Beginn des Kalenderjahres an<br />
Voraus zahlungen verlangt werden. Abs. 2 gilt entsprechend.<br />
(4) Der Beitragsbescheid enthält mindestens:<br />
1. die Bezeichnung des Beitrages,<br />
2. den Namen des Beitragsschuldners,<br />
3. die Bezeichnung des Grundstückes,<br />
4. den zu zahlenden Betrag,<br />
5. die Berechnung des zu zahlenden Betrages unter Mitteilung der<br />
beitrags fähigen Kosten, des Anteils der Gemeinde und der Berechnungsgrundlagen<br />
nach dieser Satzung,<br />
6. die Festsetzung des Fälligkeitstermins,<br />
7. die Eröffnung, dass der Beitrag als öffentliche Last auf dem Grundstück<br />
ruht, und<br />
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07. Ausgabe, 02. Juli 2012<br />
8. eine Rechtsbehelfsbelehrung.<br />
(5) Die Grundlagen für die Festsetzung wiederkehrender Beiträge können<br />
durch be sonderen Bescheid (Feststellungsbescheid) festgestellt werden.<br />
§ 10 Auskunftspfl icht<br />
Die Beitragspfl ichtigen sind verpfl ichtet, der Gemeinde alle zur Ermittlung<br />
der Bei trags grundlagen erforderlichen Auskünfte zu erteilen, auf Verlangen<br />
geeignete Unter lagen vorzulegen und jeden Eigentumswechsel, jede<br />
Veränderung der Grundstücks fl äche bzw. der Anzahl der Vollgeschosse<br />
sowie jede Nutzungsänderung anzu zeigen.<br />
§ 11 Überleitungsbestimmungen<br />
Waren vor Inkrafttreten dieser Satzung für im Gemeindegebiet liegende<br />
Grundstücke Erschließungsbeiträge bzw. Ausgleichsbeiträge nach dem<br />
Baugesetzbuch oder einmalige Beiträge nach § 7 ThürKAG entstanden oder<br />
entstehen solche Beiträge nach Inkrafttreten dieser Satzung, so bleiben<br />
diese Grundstücke bei der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrages für<br />
die Ermittlungseinheit unberücksichtigt und für wiederkehrende Beiträge<br />
so lange beitragsfrei, bis die Gesamtsumme der wieder kehrenden Beiträge<br />
aus den einzelnen Jahresbeiträgen bei Veranlagung zum wieder kehrenden<br />
Beitrag, den Beitrag des entstandenen einmaligen Beitrages überschritten<br />
hätte, längstens jedoch auf die Dauer von 20 Jahren seit der Ent stehung des<br />
einmaligen Beitrages bzw. Erschließungsbeitrages.<br />
§ 12 Inkrafttreten<br />
(1) Diese Satzung tritt rückwirkend zum 31.12.2010 in Kraft.<br />
(2) Mit Inkrafttreten dieser Satzung tritt die Satzung über die Erhebung<br />
wiederkeh ren der Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der<br />
Gemeinde Ramsla vom 31.05.2006 außer Kraft.<br />
Ramsla, den 02.07.2012<br />
Gemeinde Ramsla - Siegel -<br />
Dr. Basche<br />
Bürgermeister<br />
Nichtamtliches<br />
S C H W E R S T E D T<br />
- Rechtsaufsichtlich angezeigt am 25.04.2012 und bestätigt am 24.05.2012.<br />
- Bekannt gemacht im <strong>Amtsblatt</strong> „Gemeindejournal“,<br />
7. Ausgabe vom 02.07.2012.<br />
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften,<br />
die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung<br />
betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie<br />
sind schriftlich unter Angabe von Gründen geltend zu machen. Werden<br />
solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser<br />
Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.<br />
Wichtige Termine<br />
Gelber Sack: 02., 16., 30.07.<br />
Hausmüll: 05.07., 19.07.<br />
Altpapier: 24.07.<br />
Fahrbibliothek: 27.07., 16:35 – 17:15 Uhr<br />
Bürgermeister: Maik Horstmann Telefon: (03 64 52) 79 00<br />
Beigeordneter: Uwe Bauer Gemeindeanschrift: An der Pfütze 38, 99439 Schwerstedt Sprechzeit: Dienstag 17.30 - 18.30 Uhr<br />
Bekanntmachung der Beschlüsse<br />
der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates<br />
Schwerstedt vom 22.03.2012<br />
Mit Beschluss-Nr. 91/03/12/09-14 stimmt der Gemeinderat Schwerstedt<br />
der Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates<br />
Schwerstedt vom 02.02.2012 in der vorliegenden Form und Fassung zu.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 6,<br />
Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 1<br />
Mit Beschluss-Nr. 92/03/12/09-14 wird das Flurstück 53/1, Flur 1,<br />
Gemarkung Schwerstedt, zum Kaufpreis von 9.000,00 Euro verkauft. Die<br />
Amtliches<br />
anfallenden Kosten im Rahmen des Kaufvertrages übernimmt der Käufer.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 6,<br />
Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0<br />
Mit Beschluss-Nr. 93/03/12/09-14 lehnt der Gemeinderat Schwerstedt<br />
einen fi nanziellen Zuschuss zur Herstellung der Zufahrt auf den Teilfl ächen<br />
der Flurstücke 321/9 und 320/6, Flur 4, Gemarkung Schwerstedt, ab.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 6,<br />
Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 1, Enthaltungen: 0