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Amtsblatt - Buttelstedt

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<strong>Amtsblatt</strong> - Vgem. Berlstedt / Vgem. <strong>Buttelstedt</strong><br />

§ 7 Beitragssatz<br />

Der Beitragssatz wird nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Satzung aus<br />

den jährlichen Investitionsaufwendungen ermittelt. Der Beitragssatz wird in<br />

einer gesonderten Satzung festgelegt.<br />

§ 8 Beitragspfl ichtige<br />

(1) Beitragspfl ichtig ist derjenige, der jeweils im Zeitpunkt des Entstehens<br />

der Beitrags schuld Eigentümer des Grundstücks, Erbbauberechtigter<br />

oder Inhaber eines dinglichen Nutzungsrechtes im Sinne des Artikels<br />

233 § 4 des Einführungs gesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch ist.<br />

Bei einem restitutionsbelasteten Grundstück ist beitragspfl ichtig, wer<br />

im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer<br />

des Grundstücks, Erbbauberechtigter oder Inhaber eines dinglichen<br />

Nutzungs rechtes im Sinne des Artikels 233 § 4 des Einführungsgesetzes<br />

zum Bürger lichen Gesetzbuch ist. Mehrere Eigentümer eines Grundstückes<br />

haften als Ge samt schuldner; bei Wohnungs- und Teileigentum<br />

sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihrem<br />

Miteigentumsanteil beitragspfl ichtig.<br />

(2) Soweit der Beitragspfl ichtige der Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines<br />

Grund stückes ist und dieser nicht im Grundbuch eingetragen ist oder<br />

sonst die Eigentums- oder Berechtigungslage ungeklärt ist, so ist derjenige<br />

beitrags pfl ichtig, der im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragspfl icht<br />

der Besitzer des betroffenen Grundstücks ist. Bei einer Mehrheit von Besitzern<br />

ist jeder entsprechend der Höhe seines Anteils am Mitbesitz zur<br />

Abgabe verpfl ichtet.<br />

§ 9 Entstehung und Fälligkeit der Beitragsschuld; Vorausleistungen<br />

(1) Die Beitragsschuld entsteht jeweils mit Ablauf des 31. Dezember für das<br />

abgelaufene Kalenderjahr.<br />

(2) Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides<br />

fällig.<br />

(3) Auf die Beitragsschuld können vom Beginn des Kalenderjahres an<br />

Voraus zahlungen verlangt werden. Abs. 2 gilt entsprechend.<br />

(4) Der Beitragsbescheid enthält mindestens:<br />

1. die Bezeichnung des Beitrages,<br />

2. den Namen des Beitragsschuldners,<br />

3. die Bezeichnung des Grundstückes,<br />

4. den zu zahlenden Betrag,<br />

5. die Berechnung des zu zahlenden Betrages unter Mitteilung der<br />

beitrags fähigen Kosten, des Anteils der Gemeinde und der Berechnungsgrundlagen<br />

nach dieser Satzung,<br />

6. die Festsetzung des Fälligkeitstermins,<br />

7. die Eröffnung, dass der Beitrag als öffentliche Last auf dem Grundstück<br />

ruht, und<br />

- 26 -<br />

07. Ausgabe, 02. Juli 2012<br />

8. eine Rechtsbehelfsbelehrung.<br />

(5) Die Grundlagen für die Festsetzung wiederkehrender Beiträge können<br />

durch be sonderen Bescheid (Feststellungsbescheid) festgestellt werden.<br />

§ 10 Auskunftspfl icht<br />

Die Beitragspfl ichtigen sind verpfl ichtet, der Gemeinde alle zur Ermittlung<br />

der Bei trags grundlagen erforderlichen Auskünfte zu erteilen, auf Verlangen<br />

geeignete Unter lagen vorzulegen und jeden Eigentumswechsel, jede<br />

Veränderung der Grundstücks fl äche bzw. der Anzahl der Vollgeschosse<br />

sowie jede Nutzungsänderung anzu zeigen.<br />

§ 11 Überleitungsbestimmungen<br />

Waren vor Inkrafttreten dieser Satzung für im Gemeindegebiet liegende<br />

Grundstücke Erschließungsbeiträge bzw. Ausgleichsbeiträge nach dem<br />

Baugesetzbuch oder einmalige Beiträge nach § 7 ThürKAG entstanden oder<br />

entstehen solche Beiträge nach Inkrafttreten dieser Satzung, so bleiben<br />

diese Grundstücke bei der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrages für<br />

die Ermittlungseinheit unberücksichtigt und für wiederkehrende Beiträge<br />

so lange beitragsfrei, bis die Gesamtsumme der wieder kehrenden Beiträge<br />

aus den einzelnen Jahresbeiträgen bei Veranlagung zum wieder kehrenden<br />

Beitrag, den Beitrag des entstandenen einmaligen Beitrages überschritten<br />

hätte, längstens jedoch auf die Dauer von 20 Jahren seit der Ent stehung des<br />

einmaligen Beitrages bzw. Erschließungsbeitrages.<br />

§ 12 Inkrafttreten<br />

(1) Diese Satzung tritt rückwirkend zum 31.12.2010 in Kraft.<br />

(2) Mit Inkrafttreten dieser Satzung tritt die Satzung über die Erhebung<br />

wiederkeh ren der Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der<br />

Gemeinde Ramsla vom 31.05.2006 außer Kraft.<br />

Ramsla, den 02.07.2012<br />

Gemeinde Ramsla - Siegel -<br />

Dr. Basche<br />

Bürgermeister<br />

Nichtamtliches<br />

S C H W E R S T E D T<br />

- Rechtsaufsichtlich angezeigt am 25.04.2012 und bestätigt am 24.05.2012.<br />

- Bekannt gemacht im <strong>Amtsblatt</strong> „Gemeindejournal“,<br />

7. Ausgabe vom 02.07.2012.<br />

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften,<br />

die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung<br />

betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie<br />

sind schriftlich unter Angabe von Gründen geltend zu machen. Werden<br />

solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser<br />

Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.<br />

Wichtige Termine<br />

Gelber Sack: 02., 16., 30.07.<br />

Hausmüll: 05.07., 19.07.<br />

Altpapier: 24.07.<br />

Fahrbibliothek: 27.07., 16:35 – 17:15 Uhr<br />

Bürgermeister: Maik Horstmann Telefon: (03 64 52) 79 00<br />

Beigeordneter: Uwe Bauer Gemeindeanschrift: An der Pfütze 38, 99439 Schwerstedt Sprechzeit: Dienstag 17.30 - 18.30 Uhr<br />

Bekanntmachung der Beschlüsse<br />

der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates<br />

Schwerstedt vom 22.03.2012<br />

Mit Beschluss-Nr. 91/03/12/09-14 stimmt der Gemeinderat Schwerstedt<br />

der Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates<br />

Schwerstedt vom 02.02.2012 in der vorliegenden Form und Fassung zu.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 6,<br />

Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 1<br />

Mit Beschluss-Nr. 92/03/12/09-14 wird das Flurstück 53/1, Flur 1,<br />

Gemarkung Schwerstedt, zum Kaufpreis von 9.000,00 Euro verkauft. Die<br />

Amtliches<br />

anfallenden Kosten im Rahmen des Kaufvertrages übernimmt der Käufer.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 6,<br />

Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0<br />

Mit Beschluss-Nr. 93/03/12/09-14 lehnt der Gemeinderat Schwerstedt<br />

einen fi nanziellen Zuschuss zur Herstellung der Zufahrt auf den Teilfl ächen<br />

der Flurstücke 321/9 und 320/6, Flur 4, Gemarkung Schwerstedt, ab.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 6,<br />

Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 1, Enthaltungen: 0

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