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Ihr Gebietsverkaufsleiter VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG

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Zellingen - 25 - Nr. 44/08<br />

Sonstige Mitteilungen<br />

Kreisjugendamt Main–Spessart sucht Personen<br />

für Tagespflege<br />

Das Kreisjugendamt Main-Spessart in Karlstadt erhält immer<br />

wieder Anfragen von Familien und allein erziehenden Elternteilen,<br />

die für ihr Kind eine „Tagesmutti“ („Tagesvater“) suchen.<br />

Häufig ist dies durch die berufliche Abwesenheit begründet.<br />

Die Tagespflege ist ein Angebot, das im Kinder- und Jugendhilfegesetz<br />

geregelt ist. Sie kommt grundsätzlich für Kinder<br />

aller Altersstufen in Betracht. Der Schwerpunkt liegt jedoch<br />

meist in den ersten Lebensjahren. Teilweise wird die<br />

Tagespflege auch als Ergänzung zum Besuch eines Kindergartens<br />

gesehen. Bei der Betreuung des Kindes durch eine Privatperson<br />

besteht oft eine bessere Möglichkeit, auf die besonderen<br />

Arbeitszeitregelungen des allein erziehenden Elternteils<br />

einzugehen. Der Unterschied zur Vollzeitpflege besteht darin,<br />

dass bei der Tagespflege das Kind nur für einen Teil des<br />

Tages von der Pflegeperson betreut wird. Die Leistungen für<br />

Tagespflege werden entsprechend vergütet. Tagespflegepersonen,<br />

die durch das Jugendamt vermittelt werden, müssen<br />

Qualifizierungsmaßnahmen absolvieren. Diese Maßnahmen<br />

werden im Auftrag des Jugendamtes von der Kongregation der<br />

Kreuzschwestern in Gemünden durchgeführt. Die Kosten hierfür<br />

werden vom Jugendamt getragen. Um für den Landkreis<br />

Main-Spessart ein flächendeckendes Angebot vorhalten zu<br />

können, sucht das Jugendamt deshalb derzeit wieder Frauen<br />

und Männer, die als Tagespflegepersonen tätig werden möchten.<br />

Bedarf hierfür besteht vor allem in den größeren Städten<br />

Arnstein, Gemünden, Karlstadt, Lohr und Marktheidenfeld. Wer<br />

sich als Tagespflegeperson zur Verfügung stellen möchte,<br />

kann sich mit dem Kreisjugendamt unter Tel.-Nr. 09353-<br />

906921 (Frau Sendelbach) in Verbindung setzen. Hier werden<br />

auch nähere Auskünfte erteilt.<br />

Mit Vorsorgevollmacht in gesunden<br />

Zeiten spätere Selbstbestimmung sichern<br />

Egal, ob durch einen Unfall, eine Erkrankung oder hohes Alter:<br />

Wer pflegebedürftig wird, ist meist nicht mehr in der Lage,<br />

seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Doch was passiert<br />

dann eigentlich? Wer setzt sich für die eigenen Wünsche und<br />

Bedürfnisse ein? Wer handelt wirklich im Sinne des Patienten?<br />

Familie und Freunde stehen ihren Angehörigen zwar in der<br />

Regel bei, haben aber kein Entscheidungsrecht. In diesen Fällen<br />

würde das Vormundschaftsgericht der pflegebedürftigen<br />

Person einen Betreuer stellen. Bis dieser ausgewählt und der<br />

Wille des Patienten ermittelt ist, vergeht wertvolle Zeit. „Deshalb<br />

empfehlen wir sowohl Jung als auch Alt, eine Vorsorgevollmacht<br />

auszustellen“, „Damit werden eine oder auch mehrere<br />

Vertrauenspersonen bestimmt, die in einem medizinischen<br />

Ernstfall wichtige Entscheidungen treffen können.“<br />

Weitere Möglichkeiten für den Ernstfall vorzusorgen sind die<br />

Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung. Mit der<br />

Betreuungsverfügung kann Einfluss auf die Auswahl und das<br />

spätere Handeln einer Betreuungsperson genommen werden.<br />

In der Patientenverfügung können Details festgelegt werden,<br />

wie im Fall einer Entscheidungsunfähigkeit medizinisch gehandelt<br />

werden soll.<br />

Informationsmaterial kann unter der Telefonnummer<br />

01803/554517 angefordert werden.<br />

Herbstliche Rutschpartie - Unfallgefahr<br />

durch Laub auf Straßen und Gehwegen<br />

KKH rät: Im Schadensfall Ersatzansprüche geltend<br />

machen<br />

Würzburg, 27. Oktober 2008 - Der Oktober zeigt sich in diesen<br />

Tagen von seiner besten Seite: Golden glänzt das Laub in der<br />

herbstlichen Sonne. Doch das farbenfrohe Blattwerk birgt in<br />

dieser Jahreszeit auch tückische Gefahren. Vor allem in den<br />

frühen Morgen- und Abendstunden kann sich das Laub auf<br />

Straßen und Gehwegen durch Nebel, feuchten Dunst oder<br />

Regen in eine glitschige Substanz verwandeln. Eine gefährliche<br />

Rutschpartie droht, die schmerzhafte Verstauchungen,<br />

Prellungen oder auch Knochenbrüche zur Folge haben kann.<br />

Die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) rät deshalb allen<br />

Fußgängern und Fahrradfahrern, besonders vorsichtig unterwegs<br />

zu sein.<br />

„Fahrradfahrer sollten besonders umsichtig fahren, das Tempo<br />

anpassen und gefährliche Bremssituationen vermeiden“, erklärt<br />

Gustav Betz, Gebietsleiter der Kaufmännischen in Würzburg.<br />

„Fußgänger sowie Jogger und Walker sind mit Schuhwerk mit<br />

rutschfestem Profil gegen unfreiwillige Fehltritte gut gerüstet.“<br />

Wer dennoch stürzt und sich dabei verletzt, kann unter<br />

Umständen Schmerzensgeld und Schadensersatz fordern.<br />

Dafür ist es wichtig, Hinweise zum Unfallhergang zu sammeln.<br />

„Es helfen zum Beispiel Fotos weiter, die heute mit einem<br />

Handy schnell gemacht sind“, sagt Betz. „Damit kann die<br />

Beschaffenheit des Gehweges dokumentiert werden.“ Auch sei<br />

es ratsam, sich nach Zeugen umzusehen.<br />

Diese Beweismaterialien benötigt zum Beispiel die gesetzliche<br />

Krankenkasse, um Regressansprüche geltend zu machen. „Wir<br />

holen uns im Schadensfall das Geld für Heilbehandlungen und<br />

Lohnersatzleistungen ganz oder teilweise zurück“, erklärt Betz.<br />

Für die Sicherheit auf Gehwegen sind entweder Kommunen,<br />

Firmen oder Hauseigentümer verantwortlich. Sie müssen dafür<br />

sorgen, dass die Wege regelmäßig von Laub befreit werden.<br />

Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, können sie im Schadensfall<br />

haftbar gemacht werden.<br />

Impressum<br />

Mitteilungsblatt<br />

für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen<br />

und die Mitgliedsgemeinden:<br />

Gemeinde Himmelstadt – Gemeinde Retzstadt – Markt Thüngen –<br />

Markt Zellingen sowie des Schulverbandes Zellingen<br />

Das Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen erscheint<br />

wöchentlich jeweils freitags und wird an alle erreichbaren Haushalte im Verbreitungsgebiet<br />

verteilt.<br />

– Herausgeber, Druck und Verlag:<br />

<strong>VERLAG</strong> + <strong>DRUCK</strong> <strong>LINUS</strong> <strong>WITTICH</strong> <strong>KG</strong>,<br />

Peter-Henlein-Straße 1, 91301 Forchheim, Telefon 09191/7232-0<br />

P.h.G.: E. Wittich<br />

–Verantwortlich für den amtlichen Teil:<br />

Der Gemeinschaftsvorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen<br />

Dr. Wieland Gsell, Würzburger Straße 26, 97225 Zellingen<br />

für den sonstigen redaktionellen Inhalt und den Anzeigenteil:<br />

Peter Menne in <strong>VERLAG</strong> + <strong>DRUCK</strong> <strong>LINUS</strong> <strong>WITTICH</strong> <strong>KG</strong>.<br />

–Im Bedarfsfall Einzelexemplare durch den Verlag zum Preis von D 0,40 zzgl.<br />

Versandkostenanteil.<br />

Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion<br />

wieder.<br />

Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte<br />

Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des<br />

Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche,<br />

insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.<br />

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