Ihr Gebietsverkaufsleiter VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG
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Zellingen - 25 - Nr. 44/08<br />
Sonstige Mitteilungen<br />
Kreisjugendamt Main–Spessart sucht Personen<br />
für Tagespflege<br />
Das Kreisjugendamt Main-Spessart in Karlstadt erhält immer<br />
wieder Anfragen von Familien und allein erziehenden Elternteilen,<br />
die für ihr Kind eine „Tagesmutti“ („Tagesvater“) suchen.<br />
Häufig ist dies durch die berufliche Abwesenheit begründet.<br />
Die Tagespflege ist ein Angebot, das im Kinder- und Jugendhilfegesetz<br />
geregelt ist. Sie kommt grundsätzlich für Kinder<br />
aller Altersstufen in Betracht. Der Schwerpunkt liegt jedoch<br />
meist in den ersten Lebensjahren. Teilweise wird die<br />
Tagespflege auch als Ergänzung zum Besuch eines Kindergartens<br />
gesehen. Bei der Betreuung des Kindes durch eine Privatperson<br />
besteht oft eine bessere Möglichkeit, auf die besonderen<br />
Arbeitszeitregelungen des allein erziehenden Elternteils<br />
einzugehen. Der Unterschied zur Vollzeitpflege besteht darin,<br />
dass bei der Tagespflege das Kind nur für einen Teil des<br />
Tages von der Pflegeperson betreut wird. Die Leistungen für<br />
Tagespflege werden entsprechend vergütet. Tagespflegepersonen,<br />
die durch das Jugendamt vermittelt werden, müssen<br />
Qualifizierungsmaßnahmen absolvieren. Diese Maßnahmen<br />
werden im Auftrag des Jugendamtes von der Kongregation der<br />
Kreuzschwestern in Gemünden durchgeführt. Die Kosten hierfür<br />
werden vom Jugendamt getragen. Um für den Landkreis<br />
Main-Spessart ein flächendeckendes Angebot vorhalten zu<br />
können, sucht das Jugendamt deshalb derzeit wieder Frauen<br />
und Männer, die als Tagespflegepersonen tätig werden möchten.<br />
Bedarf hierfür besteht vor allem in den größeren Städten<br />
Arnstein, Gemünden, Karlstadt, Lohr und Marktheidenfeld. Wer<br />
sich als Tagespflegeperson zur Verfügung stellen möchte,<br />
kann sich mit dem Kreisjugendamt unter Tel.-Nr. 09353-<br />
906921 (Frau Sendelbach) in Verbindung setzen. Hier werden<br />
auch nähere Auskünfte erteilt.<br />
Mit Vorsorgevollmacht in gesunden<br />
Zeiten spätere Selbstbestimmung sichern<br />
Egal, ob durch einen Unfall, eine Erkrankung oder hohes Alter:<br />
Wer pflegebedürftig wird, ist meist nicht mehr in der Lage,<br />
seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Doch was passiert<br />
dann eigentlich? Wer setzt sich für die eigenen Wünsche und<br />
Bedürfnisse ein? Wer handelt wirklich im Sinne des Patienten?<br />
Familie und Freunde stehen ihren Angehörigen zwar in der<br />
Regel bei, haben aber kein Entscheidungsrecht. In diesen Fällen<br />
würde das Vormundschaftsgericht der pflegebedürftigen<br />
Person einen Betreuer stellen. Bis dieser ausgewählt und der<br />
Wille des Patienten ermittelt ist, vergeht wertvolle Zeit. „Deshalb<br />
empfehlen wir sowohl Jung als auch Alt, eine Vorsorgevollmacht<br />
auszustellen“, „Damit werden eine oder auch mehrere<br />
Vertrauenspersonen bestimmt, die in einem medizinischen<br />
Ernstfall wichtige Entscheidungen treffen können.“<br />
Weitere Möglichkeiten für den Ernstfall vorzusorgen sind die<br />
Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung. Mit der<br />
Betreuungsverfügung kann Einfluss auf die Auswahl und das<br />
spätere Handeln einer Betreuungsperson genommen werden.<br />
In der Patientenverfügung können Details festgelegt werden,<br />
wie im Fall einer Entscheidungsunfähigkeit medizinisch gehandelt<br />
werden soll.<br />
Informationsmaterial kann unter der Telefonnummer<br />
01803/554517 angefordert werden.<br />
Herbstliche Rutschpartie - Unfallgefahr<br />
durch Laub auf Straßen und Gehwegen<br />
KKH rät: Im Schadensfall Ersatzansprüche geltend<br />
machen<br />
Würzburg, 27. Oktober 2008 - Der Oktober zeigt sich in diesen<br />
Tagen von seiner besten Seite: Golden glänzt das Laub in der<br />
herbstlichen Sonne. Doch das farbenfrohe Blattwerk birgt in<br />
dieser Jahreszeit auch tückische Gefahren. Vor allem in den<br />
frühen Morgen- und Abendstunden kann sich das Laub auf<br />
Straßen und Gehwegen durch Nebel, feuchten Dunst oder<br />
Regen in eine glitschige Substanz verwandeln. Eine gefährliche<br />
Rutschpartie droht, die schmerzhafte Verstauchungen,<br />
Prellungen oder auch Knochenbrüche zur Folge haben kann.<br />
Die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) rät deshalb allen<br />
Fußgängern und Fahrradfahrern, besonders vorsichtig unterwegs<br />
zu sein.<br />
„Fahrradfahrer sollten besonders umsichtig fahren, das Tempo<br />
anpassen und gefährliche Bremssituationen vermeiden“, erklärt<br />
Gustav Betz, Gebietsleiter der Kaufmännischen in Würzburg.<br />
„Fußgänger sowie Jogger und Walker sind mit Schuhwerk mit<br />
rutschfestem Profil gegen unfreiwillige Fehltritte gut gerüstet.“<br />
Wer dennoch stürzt und sich dabei verletzt, kann unter<br />
Umständen Schmerzensgeld und Schadensersatz fordern.<br />
Dafür ist es wichtig, Hinweise zum Unfallhergang zu sammeln.<br />
„Es helfen zum Beispiel Fotos weiter, die heute mit einem<br />
Handy schnell gemacht sind“, sagt Betz. „Damit kann die<br />
Beschaffenheit des Gehweges dokumentiert werden.“ Auch sei<br />
es ratsam, sich nach Zeugen umzusehen.<br />
Diese Beweismaterialien benötigt zum Beispiel die gesetzliche<br />
Krankenkasse, um Regressansprüche geltend zu machen. „Wir<br />
holen uns im Schadensfall das Geld für Heilbehandlungen und<br />
Lohnersatzleistungen ganz oder teilweise zurück“, erklärt Betz.<br />
Für die Sicherheit auf Gehwegen sind entweder Kommunen,<br />
Firmen oder Hauseigentümer verantwortlich. Sie müssen dafür<br />
sorgen, dass die Wege regelmäßig von Laub befreit werden.<br />
Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, können sie im Schadensfall<br />
haftbar gemacht werden.<br />
Impressum<br />
Mitteilungsblatt<br />
für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen<br />
und die Mitgliedsgemeinden:<br />
Gemeinde Himmelstadt – Gemeinde Retzstadt – Markt Thüngen –<br />
Markt Zellingen sowie des Schulverbandes Zellingen<br />
Das Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen erscheint<br />
wöchentlich jeweils freitags und wird an alle erreichbaren Haushalte im Verbreitungsgebiet<br />
verteilt.<br />
– Herausgeber, Druck und Verlag:<br />
<strong>VERLAG</strong> + <strong>DRUCK</strong> <strong>LINUS</strong> <strong>WITTICH</strong> <strong>KG</strong>,<br />
Peter-Henlein-Straße 1, 91301 Forchheim, Telefon 09191/7232-0<br />
P.h.G.: E. Wittich<br />
–Verantwortlich für den amtlichen Teil:<br />
Der Gemeinschaftsvorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen<br />
Dr. Wieland Gsell, Würzburger Straße 26, 97225 Zellingen<br />
für den sonstigen redaktionellen Inhalt und den Anzeigenteil:<br />
Peter Menne in <strong>VERLAG</strong> + <strong>DRUCK</strong> <strong>LINUS</strong> <strong>WITTICH</strong> <strong>KG</strong>.<br />
–Im Bedarfsfall Einzelexemplare durch den Verlag zum Preis von D 0,40 zzgl.<br />
Versandkostenanteil.<br />
Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion<br />
wieder.<br />
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die allgemeinen<br />
Geschäftsbedingungen und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte<br />
Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des<br />
Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche,<br />
insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.<br />
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