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Ihr Gebietsverkaufsleiter VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG

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Zellingen - 6 - Nr. 44/08<br />

gnahme sollte schnell erfolgen.<br />

Herr Franz aus der VG Zellingen kümmert sich in dieser Sache<br />

neben Zellingen und Duttenbrunn auch um Himmelstadt. Ideal<br />

wäre eine Rückgabe der Daten bis Mitte April 2008. Theoretisch<br />

habe man Zeit bis 2009.<br />

Herr Bgm. Führer bittet das Gremium um Unterstützung bzw.<br />

Mitarbeit. o. A.<br />

7. Sitzungsniederschrift vom 31.01.08; Genehmigung<br />

Aus dem Gremium kommt der Hinweis, dass in TOP 5 - Öff. Teil<br />

- ein Fehler sei.<br />

Das Abstimmungsergebnis wird korrigiert auf 0 : 10.<br />

Der Gemeinderat genehmigt die Sitzungsniederschrift öffentlicher<br />

Teil mit 12 : 0<br />

Gemeinderätin A. Röder verlässt den Raum.<br />

8. Kurze Anfragen<br />

a) Brief der Rektorin Grimm<br />

Herr Bgm. Führer verliest einen Brief der Rektorin, Frau Doris<br />

Grimm aus der Grundschule Himmelstadt zum Thema Hausaufgabenbetreuung.<br />

Ab Herbst 2008 werde man diese Betreuung<br />

anbieten, ein gewisser Bedarf sei gegeben. Da die Betreuung<br />

mit Kosten verbunden sei, bedeute dies, einen<br />

gemeindlichen Zuschuss zu bekommen. Über eine entsprechende<br />

Regelung sei zeitnah zu befinden. o. A.<br />

b) Fototermin<br />

Herr Bgm. Führer erwähnt, dass zum Ende der Sitzungsperiode<br />

des Gemeinderates (30.04.08) für Archivzwecke ein gemeinsames<br />

Foto angefertigt werden soll. Terminvorschlag: bei der<br />

Bürgerversammlung am 03.04.08.<br />

o. A.<br />

c) Fa. Kleider - Veränderung der Böschung<br />

Aus dem Gremium wird berichtet, dass die Fa. Kleider die<br />

Böschung um ca. einen Meter erhöht habe. Das natürliche<br />

Gelände / Niveau sei auffallend verändert bzw. überfüllt. Ein<br />

Blick von der Straße nach Himmelstadt sei leider icht mehr<br />

möglich.<br />

Herr Franz berichtet, dass eine Anfrage des Landratsamtes<br />

MSP an die Fa. Kleider mit der Bitte um Stellungnahme gerichtet<br />

sei, bis heute die Antwort ausstehe.<br />

Herr Franz verspricht, hier nachzufassen. o. A.<br />

d) Letzte Rate Wasserergänzungsbeitrag<br />

Diskutiert wird darüber, ob die letzte Rate des Wasserergänzungsbeitrages<br />

wie vorgesehen eingehoben wird. Herr Bgm.<br />

Führer klärt auf, dass die Regelung so bleibt, wie es dem Bürger<br />

in seinem Bescheid gesagt wurde. o. A.<br />

e) Bauschutt am östlichen Ortseingang<br />

Unangenehm sei - so wird aus dem Gremium berichtet - das<br />

schon seit langer Zeit am östlichen Ortseingang große Mengen<br />

von Bauschutt liegen. Der seit langem abgelagerte Bauschutt<br />

störe das Ortsbild erheblich.<br />

Herr Bgm. Führer verspricht, sich zu kümmern und die Aufstellung<br />

einer Werbetafel für die ansässigen Gewerbebetriebe an<br />

diesem Platz voranzutreiben. o. A.<br />

NICHTÖFFENTLICHER TEIL:<br />

6. Sitzung des Gemeinderates<br />

Himmelstadt<br />

Der 1. Bgm. Harald Führer begrüßt zur 6. Sitzung die erschienenen<br />

Mitglieder des Gemeinderates, die Wahlhelfer und<br />

Zuhörer, Frau Gehrsitz für die Protokollführung, Herrn Kießling<br />

sowie Herrn Franz von der VG. Der Vorsitzende stellt die ordnungsgemäße<br />

Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums<br />

fest und eröffnet die Sitzung. Der Gemeinderat Josef<br />

Duchnik hat sich entschuldigt. Ab 19.30 Uhr ist für die Presse<br />

Frau Ramona Darbringer zugegen.<br />

Wegen der anstehenden Landtags- und Bezirkstagswahlen<br />

werden die anwesenden Gemeinderäte und die Wahlhelfer<br />

bzw. der Wahlvorstand gründlich in das Prozedere und in die<br />

Auswertung eingewiesen.<br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

ÖFFENTLICHER TEIL:<br />

1. Fortschreibung des Regionalplanes; Abgrenzung<br />

von Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebieten zur Sicherung<br />

der öffentlichen Trinkwasserversorgung; Stellungnahme<br />

der Gemeinde Himmelstadt zum vorliegenden<br />

Entwurf<br />

Herr Bgm. Führer bittet Herrn Franz aus der VG um seine Ausführungen<br />

zum Punkt 1 der Tagesordnung. Die Sitzungsvorlage<br />

wurde den Gemeinderäten von Herrn Franz nicht ausgehändigt.<br />

Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg, so berichtet Herr<br />

Franz, habe die VG darüber informiert, dass es von der Regierung<br />

von Unterfranken beauftragt worden sei, den wasserwirtschaftlichen<br />

Beitrag zum Regionalplan der Regionen 1 und 2<br />

(Himmelstadt gehört zur Region 2) fortzuschreiben.<br />

Die Abgrenzung der wasserwirtschaftlichen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete<br />

sei an das Büro HG, Gießen, vergeben worden.<br />

Die Gemeinde Himmelstadt wurde gebeten, ihre Unterlagen zu<br />

überprüfen und evt. Änderungsbedarf mitzuteilen. Aus den<br />

Unterlagen ergibt sich, dass die genehmigte Förderrate bei<br />

80.000 qbm/Jahr, das sind 2,54 Liter pro Sekunde, liegt. Das<br />

bisherige Wasserschutzgebiet hat eine Fläche von 0,53 qkm.<br />

Diese Fläche wird von den Behörden als unzureichend angesehen.<br />

Das erforderliche Grundwasserneubildungsgebiet zur<br />

Grundwasserbilanzdeckung der mittleren Schüttung bei angesetzten<br />

18 l/s beträgt 6,67 qkm. In den vorliegenden Kartenunterlagen<br />

ist das unterirdische Einzugsgebiet mit 7 qkm Größe<br />

dargestellt. Die Unterlagen beinhalten nur eine überschlägige<br />

Berechnung der Vorrang- und Vorbehaltsthematik, da keine<br />

hydrogeologischen Gutachten vorlägen und der Schutzbereich<br />

somit nur abgeschätzt werden konnte.<br />

Aus dem Gremium werden Fragen zu Untersuchungsmethoden<br />

z. B. entsprechende Tiefen-Bohrungen gestellt.<br />

Herr Franz entgegnet, dass er am 18.09.08 dem Ingenieur-<br />

Büro Gartiser den Auftrag erteilt habe, Probebohrungen vorzunehmen.<br />

Unklarheiten bestehen im Gremium auch darüber, weshalb<br />

sich der Einzugsbereich des Wassers in früheren Jahren von<br />

Westen nach Nord-Westen verschoben haben soll und sich<br />

nun in der aktuellen Aufzeichnung wieder nach Westen verlagere.<br />

Dem Gremium ist es wichtig, dass Gutachten aus den<br />

50ziger Jahren, die dem Wasserwirtschaftsamt vorliegen,<br />

ebenfalls zu berücksichtigen sind. Wenn es nun wieder zu<br />

Änderungen komme, habe das vermutlich auch Auswirkungen<br />

auf das Baugebiet Mausberg. Herr Franz erklärt, dass viele<br />

Erkenntnisse und Werte aus Bohrungen, z. B. bei Bau der<br />

Schnelltrasse der Bundesbahn, dazu verwendet werden, zu<br />

erkennen, wie das Wasser läuft.<br />

Herr Franz verliest den Beschlussvorschlag und erklärt, dass<br />

Ausarbeitung und Umsetzung durchaus 1 - 2 Jahre dauern<br />

werden. Am formellen Verfahren werde die Gemeinde beteiligt.<br />

Beschluss:<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Wasserwirtschaftsamt<br />

Aschaffenburg mitzuteilen, dass die Gemeinde Himmelstadt<br />

grundsätzlich mit der Ausweisung eines größeren Wasserschutzgebietes<br />

einverstanden ist.<br />

Das Ingenieurbüro Gartiser & Piewak GmbH in Bamberg wurde<br />

mit den notwendigen Untersuchungen für die Neufestsetzung<br />

des Wasserschutzgebietes beauftragt. Erst nach Abschluss<br />

dieser Untersuchungen ist eine Beurteilung der notwendigen<br />

Vorrang- und Vorbehaltsgebiete möglich. Die Gemeinde behält<br />

sich diesbezügliche Einwendungen bzw. Anregungen zum vorliegenden<br />

Entwurf vor. 12 : 0<br />

2. Erlass einer Verordnung über die Pflege von<br />

Grundstücken und deren Schutz vor Verwilderung<br />

Ziel war es, erklärt Herr Franz, dass Himmelstadt ähnlich wie<br />

der Markt Zellingen eine Verordnung erlassen wollte, die Maßnahmen<br />

zulässt, Besitzern verwilderter unbebauter Grundstücke<br />

oder im Altort leerstehender Häuser Sanktionen aufzuerlegen.<br />

Herr Franz berichtet dem Gremium, dass sich zwischenzeitlich<br />

die Vorschriften geändert haben und keine rechtliche Hand-

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