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Varia, Teil 1 - VICO Wissenschaftliches Antiquariat und Verlag OHG

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20 4. Glück‘s Pandekten<br />

Als seine Aussicht auf einen Lehrstuhl in Halle<br />

schwanden, nahm er 1784 endlich doch einen<br />

Lehrstuhl an der Rechtsfakultät in Erlangen an.<br />

Dort blieb Glück, obwohl er 1791 doch noch einen<br />

Ruf nach Halle erhalten hatte, bis zu seinem<br />

Tode. 1820 wurde er zum Geheimen Rat ernannt<br />

<strong>und</strong> 1827 in den Adelsstand erhoben.<br />

Ein ganzes Gelehrtenleben widmete Glück seinem<br />

riesigen, gewaltigen Lebenswerk. An der<br />

Vollendung mußte Glück scheitern, schließlich<br />

endete das Opus maximum der Pandektenwissenschaft<br />

im Jahree 1896, dem Jahr der Verabschiedung<br />

des BGB im Reichstag. Auch nach<br />

106 Jahren emsiger, wissenschaftlichen FLeisses<br />

blieb das Werl letztendlich unvollendet,<br />

auch wenn nur noch weenige Bücher der Digesten<br />

fehlten.<br />

Insgesamt ist das Werk von unschätzbarem<br />

Wert, ein unerschöpfliche F<strong>und</strong>grube zu den Pandekten.<br />

Es nimmt vor dem Hintergurnd gar nicht<br />

w<strong>und</strong>er, daß eine italienische Übersetzung des<br />

Werkes vorgenommen wurde.<br />

Man hat Glück mit dem großen Accursius verglichen,<br />

der im 13. Jahrh<strong>und</strong>ert die berühmte<br />

Glossa ordinaria zu den Pandekten verfaßte.<br />

Die Pandekten sind in deutscher Sprache umfassend<br />

dargestellt. Die geschichtliche Entwicklung<br />

ebenso wie die zeitgenössische Anwendung, die<br />

Quellenstellen in gleicher Weise wie die Verweise<br />

auf die damalige Rechtsprechung, die Kontroversen<br />

der Vergangenheit sind aufgenommen so-<br />

wie die wissenschaftlichen Auseinandersetzung<br />

von Glücks zeitgenössischen Juristen. Nach dem<br />

Tode setzte der bedeutende Pandektist <strong>und</strong> in<br />

Halle lehrende Mühlenbruch (1785-1843) das<br />

Werk bis zum 43. Bande fort, bis schließlich Eduard<br />

Fein (1813-1858), der seine beiden Bände<br />

Savigny widmete, bis zum 45. Buche (Buch 29<br />

der Digesten) fortsetzte. Es ist sicherlich kein<br />

Zufall, dass diese riesige Quellen- <strong>und</strong> Materialsammlung,<br />

die in der Legalordnung der Digesten<br />

erfolgte, zu erlahmen drohte, als die ersten Pandektenlehrbücher<br />

<strong>und</strong> vor allem als Savigny sein<br />

„System des römischen Rechts“ erschien. Die<br />

Pandektistik hatte eine neue Stufe der Systematik<br />

<strong>und</strong> dogmatischen Erfassung erreicht.<br />

Doch das Werk wurde fortgesetzt, zu hoch stand<br />

es im Ansehen, zu häufig wurde es in der Bearbeitung<br />

des Pandektenrechts benutzt. Die das<br />

Werk fortsetzten, waren zu ihrer Zeit bekannte<br />

Pandektisten: Ludwig ARNDTS (1803-1878), Savigny-Schüler,<br />

ab 1839 Professor für römisches<br />

Recht in München, ab 1855 in Wien, berühmt,<br />

weil er in Österreich maßgebend das Pandektensystem<br />

einführte. Verfasste ein geschätztes Pandektenlehrbuch,<br />

das ab 1852 erschien.<br />

Karl SALKOWSKI (1838-1899), ab 1869 Ordinarius<br />

in Königsberg, verfasste ein bekanntes Institutionenlehrbuch<br />

(ab 1868).<br />

Burkard Wilhelm LEIST (1819-1906), ab 1846 Ordinarius<br />

in Basel, ab 1748 in Rostock <strong>und</strong> schließlich<br />

ab 1853 in Jena, verfasste eine Reihe von<br />

Monographien, hauptsächlich zum Besitzrecht,<br />

großteils aus der Arbeit am Glückschen Kommentar<br />

entstanden.<br />

Karl Ritter von CZYHLARZ (1833-) Ordinarius in Prag,<br />

ab 1892 in Wien, verfasste beliebteste Institutionenlehrbuch<br />

in Österreich.<br />

August UBBELOHDE (1833-1898), ab 1865 Ordinarius<br />

in Marburg, strenger Anhänger der historischen<br />

Schule, verfasste eine Reihe von gr<strong>und</strong>legenden<br />

Monographien.<br />

Fortsetzung <strong>und</strong> Weiterführung des Werkes zeigen<br />

die Entwicklungsphasen der Pandektenrechtswissenschaft.<br />

Nach dem 49. Band ging<br />

man zur Buchzählung der Digesten über, weil<br />

man die Aufträge teils parallel vergab, um eine<br />

Vollendung zu erreichen, was gleichwohl, wie wir<br />

heute wissen, nicht zustande kam.<br />

Daß dieser Kommentar eine nicht zu überbietende<br />

F<strong>und</strong>grube für die Justinianischen Pandekten<br />

darstellen, ist von solcher Gewissheit, dass man<br />

sich der Erwähnung beinahe schämt. Glücks Pandektenkommentar<br />

folgt der Legalordnung der Digesten.<br />

Zu den einzelnen Bänden sind jeweils in<br />

Klammern das jeweilige Liber Digestorum angefügt.<br />

Glück unterteilte nochmals das Werk in Paragraphen.<br />

Zunächst die §§ 1 bis 1528, danach<br />

springen die Zahlen, weil das Werk nicht mehr<br />

nach fortlaufender Bandzahl, sondern nach<br />

Band 49 nach den Büchern der Digesten fortgesetzt<br />

wurde.

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