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Stadtbote - Jahnsbach im Erzgebirge

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<strong>Stadtbote</strong> Nr. 04 Seite 4 01. April 2011<br />

Wirtschaftsförderung <strong>Erzgebirge</strong><br />

Informationen zur Förderung von Städtepartnerschaften<br />

Das EU-Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“<br />

fördert städtepartnerschaftliche Aktivitäten innerhalb der<br />

EU. Das EUROPE DIRECT Informationszentrum <strong>Erzgebirge</strong><br />

veranstaltet am 07. April 2011 von 10-13 Uhr einen<br />

Workshop, bei dem eine Mitarbeiterin der zuständigen<br />

deutschen Kontaktstelle das Programm, die Höhe<br />

der Zuschüsse und die notwendigen Antragsformalitäten<br />

erläutert. Dieser Workshop ist für alle interessant, die<br />

sich über grundsätzliche Fördermöglichkeiten von städtepartnerschaftlichen<br />

Treffen informieren möchten.<br />

Der Workshop findet <strong>im</strong> GDZ Annaberg, Adam-Ries-Str.<br />

16, 09456 Annaberg-Buchholz statt, es wird ein Unkostenbeitrag<br />

von 15 € erhoben.<br />

Anmeldung bitte bis zum 30. März 2011 be<strong>im</strong> EUROPE<br />

DIRECT Informationszentrum <strong>Erzgebirge</strong>, Ansprechpartner<br />

ist Dorothee Balke, 03733 145 112, balke@wfeerzgebirge.de.<br />

Bürgerservice<br />

Erweiterte Öffnungszeiten <strong>im</strong> Bereich<br />

Bürgerservice<br />

Die Mitarbeiterinnen <strong>im</strong> Bereich Bürgerservice sind<br />

zuständig für<br />

Meldeangelegenheiten<br />

Gewerbeangelegenheiten<br />

Öffentliche Sicherheit und Ordnung<br />

Öffnungszeiten<br />

Montag 09.00 - 12.00 Uhr<br />

Dienstag 09.00 - 12.00 und 13.00 -18.00 Uhr<br />

Mittwoch 09.00 - 12.00<br />

Donnerstag 09.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr<br />

Freitag 09.00 - 12.00 Uhr<br />

Jeden 1. + 3. Samstag <strong>im</strong> Monat<br />

02./16.04.2011, 09.00 - 11.00 Uhr<br />

Ist Ihr Personalausweis noch gültig?<br />

Bitte sehen Sie gleich mal nach!<br />

Ausweisinhaber werden gebeten, rechtzeitig vor Ablauf<br />

der Gültigkeit des Personalausweises (ca. 3 Wochen)<br />

einen neuen Ausweis zu beantragen. Der Personalausweis<br />

muss persönlich beantragt werden. Jugendliche<br />

unterliegen mit vollendetem 16. Lebensjahr der Ausweispflicht.<br />

Bitte bringen Sie zur Beantragung 1 aktuelles biomerietaugliches<br />

Lichtbild, den vorhandenen Personalausweis<br />

und be<strong>im</strong> Erstantrag die Geburts- oder Abstammungsurkunde<br />

mit.<br />

Ihr Einwohnermeldeamt<br />

Das Meldeamt informiert<br />

Einwohnerstatistik<br />

Stichtag: 28.02.2010<br />

Geburten: 2<br />

Sterbefälle: 4<br />

Zuzüge: 18<br />

Wegzüge 12<br />

Einwohner gesamt: 5.540<br />

davon männlich: 2.722<br />

davon weiblich 2.818<br />

Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen<br />

ist verboten!<br />

Grundsätzlich sind pflanzliche Abfälle, welche auf gärtnerisch<br />

genutzten Grundstücken oder in Gärten anfallen,<br />

durch Verrotten, Liegenlassen, Untergraben bzw. -<br />

pflügen oder Kompostieren auf dem Grundstück, auf<br />

dem sie anfallen, zu entsorgen.<br />

Die Möglichkeit der Entsorgung der pflanzlichen Abfälle<br />

besteht mittels Nutzung einer Kompostieranlage bzw.<br />

der braunen Tonne.<br />

Auch in diesem Jahr findet am 30.04.2010 das<br />

„Hexenfeuer“ statt. Die Möglichkeit, ein „Traditionsfeuer“<br />

<strong>im</strong> „Kleineren Kreise“ (Nachbarschaft, Wohnsiedlungen<br />

usw.) abzubrennen, besteht auch in diesem Jahr.<br />

Die erforderliche Genehmigung zum Abbrennen eines<br />

Traditionsfeuers ist auf Antrag bei der zuständigen Ortspolizeibehörde<br />

(Bürgermeister/Ordnungsamt) der Stadt Thum<br />

einzuholen. Der Antrag ist in schriftlicher Form einzureichen.<br />

Das Antragsformular erhalten Sie <strong>im</strong> Ordnungsamt<br />

bzw. aus dem Internet unter www.stadt-thum.de. Es werden<br />

alle Antragsteller gebeten, Punkt 2 des Antrages „Ort<br />

des Abbrennens“ (Angabe der Flurstücksnummer und Flurkarte)<br />

vollständig anzugeben. Den Antrag reichen Sie bitte<br />

bis spätestens Mittwoch, den 27.04.2011, <strong>im</strong> Ordnungsamt<br />

der Stadt Thum, Rathausplatz 4, 09419 Thum ein. Mit<br />

jedem eingereichten Antrag wird eine Verwaltungsgebühr<br />

in Höhe von 10,00 EUR fällig.<br />

Bei der Vorbereitung des Hexenfeuers ist zu beachten:<br />

Mit dem Aufstapeln des Holzes darf max<strong>im</strong>al ein Tag vor<br />

dem 30.04.2010 begonnen werden. Diese Festlegung<br />

soll verhindern, dass wildlebende Tiere <strong>im</strong> Verbrennungsmaterial<br />

Unterschlupf finden und be<strong>im</strong> Anzünden<br />

des Feuers verletzt oder getötet werden.<br />

Der Holzstapel darf eine Höhe von 2,0 m nicht überschreiten.<br />

Als Brennmaterial darf nur gut abgelagertes, trockenes<br />

und naturbelassenes stückiges Holz zum Einsatz<br />

kommen.<br />

Sollte es zu gravierenden Fehlverhalten kommen, so kann<br />

das Verbot zum Abbrennen des Feuers, der Rückbau des<br />

Feuers bis zum Verwarngeld angeordnet werden.<br />

Den Ortswehrleitern und der Brandschutzbehörde des<br />

Landratsamtes Erzgebirgskreis wird die Anzahl der Genehmigungen<br />

mitgeteilt. Die erteilte Genehmigung hat<br />

der Verantwortliche auf Verlangen einer Ordnungsbehörde<br />

(Bürgermeister, Ordnungsamt, Polizei, Feuerwehr<br />

und der Brandschutzbehörde) vorzulegen.<br />

Sirenenprobelauf <strong>im</strong> Monat April<br />

Der Probelauf der Sirenen mit dem Sirenensignal<br />

Feueralarm findet am Samstag, dem 02. April 2011,<br />

in der Zeit von 11.00 bis 11.15 Uhr statt.

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