Stadtbote - Jahnsbach im Erzgebirge
Stadtbote - Jahnsbach im Erzgebirge
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<strong>Stadtbote</strong> Nr. 04 Seite 4 01. April 2011<br />
Wirtschaftsförderung <strong>Erzgebirge</strong><br />
Informationen zur Förderung von Städtepartnerschaften<br />
Das EU-Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“<br />
fördert städtepartnerschaftliche Aktivitäten innerhalb der<br />
EU. Das EUROPE DIRECT Informationszentrum <strong>Erzgebirge</strong><br />
veranstaltet am 07. April 2011 von 10-13 Uhr einen<br />
Workshop, bei dem eine Mitarbeiterin der zuständigen<br />
deutschen Kontaktstelle das Programm, die Höhe<br />
der Zuschüsse und die notwendigen Antragsformalitäten<br />
erläutert. Dieser Workshop ist für alle interessant, die<br />
sich über grundsätzliche Fördermöglichkeiten von städtepartnerschaftlichen<br />
Treffen informieren möchten.<br />
Der Workshop findet <strong>im</strong> GDZ Annaberg, Adam-Ries-Str.<br />
16, 09456 Annaberg-Buchholz statt, es wird ein Unkostenbeitrag<br />
von 15 € erhoben.<br />
Anmeldung bitte bis zum 30. März 2011 be<strong>im</strong> EUROPE<br />
DIRECT Informationszentrum <strong>Erzgebirge</strong>, Ansprechpartner<br />
ist Dorothee Balke, 03733 145 112, balke@wfeerzgebirge.de.<br />
Bürgerservice<br />
Erweiterte Öffnungszeiten <strong>im</strong> Bereich<br />
Bürgerservice<br />
Die Mitarbeiterinnen <strong>im</strong> Bereich Bürgerservice sind<br />
zuständig für<br />
Meldeangelegenheiten<br />
Gewerbeangelegenheiten<br />
Öffentliche Sicherheit und Ordnung<br />
Öffnungszeiten<br />
Montag 09.00 - 12.00 Uhr<br />
Dienstag 09.00 - 12.00 und 13.00 -18.00 Uhr<br />
Mittwoch 09.00 - 12.00<br />
Donnerstag 09.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr<br />
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr<br />
Jeden 1. + 3. Samstag <strong>im</strong> Monat<br />
02./16.04.2011, 09.00 - 11.00 Uhr<br />
Ist Ihr Personalausweis noch gültig?<br />
Bitte sehen Sie gleich mal nach!<br />
Ausweisinhaber werden gebeten, rechtzeitig vor Ablauf<br />
der Gültigkeit des Personalausweises (ca. 3 Wochen)<br />
einen neuen Ausweis zu beantragen. Der Personalausweis<br />
muss persönlich beantragt werden. Jugendliche<br />
unterliegen mit vollendetem 16. Lebensjahr der Ausweispflicht.<br />
Bitte bringen Sie zur Beantragung 1 aktuelles biomerietaugliches<br />
Lichtbild, den vorhandenen Personalausweis<br />
und be<strong>im</strong> Erstantrag die Geburts- oder Abstammungsurkunde<br />
mit.<br />
Ihr Einwohnermeldeamt<br />
Das Meldeamt informiert<br />
Einwohnerstatistik<br />
Stichtag: 28.02.2010<br />
Geburten: 2<br />
Sterbefälle: 4<br />
Zuzüge: 18<br />
Wegzüge 12<br />
Einwohner gesamt: 5.540<br />
davon männlich: 2.722<br />
davon weiblich 2.818<br />
Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen<br />
ist verboten!<br />
Grundsätzlich sind pflanzliche Abfälle, welche auf gärtnerisch<br />
genutzten Grundstücken oder in Gärten anfallen,<br />
durch Verrotten, Liegenlassen, Untergraben bzw. -<br />
pflügen oder Kompostieren auf dem Grundstück, auf<br />
dem sie anfallen, zu entsorgen.<br />
Die Möglichkeit der Entsorgung der pflanzlichen Abfälle<br />
besteht mittels Nutzung einer Kompostieranlage bzw.<br />
der braunen Tonne.<br />
Auch in diesem Jahr findet am 30.04.2010 das<br />
„Hexenfeuer“ statt. Die Möglichkeit, ein „Traditionsfeuer“<br />
<strong>im</strong> „Kleineren Kreise“ (Nachbarschaft, Wohnsiedlungen<br />
usw.) abzubrennen, besteht auch in diesem Jahr.<br />
Die erforderliche Genehmigung zum Abbrennen eines<br />
Traditionsfeuers ist auf Antrag bei der zuständigen Ortspolizeibehörde<br />
(Bürgermeister/Ordnungsamt) der Stadt Thum<br />
einzuholen. Der Antrag ist in schriftlicher Form einzureichen.<br />
Das Antragsformular erhalten Sie <strong>im</strong> Ordnungsamt<br />
bzw. aus dem Internet unter www.stadt-thum.de. Es werden<br />
alle Antragsteller gebeten, Punkt 2 des Antrages „Ort<br />
des Abbrennens“ (Angabe der Flurstücksnummer und Flurkarte)<br />
vollständig anzugeben. Den Antrag reichen Sie bitte<br />
bis spätestens Mittwoch, den 27.04.2011, <strong>im</strong> Ordnungsamt<br />
der Stadt Thum, Rathausplatz 4, 09419 Thum ein. Mit<br />
jedem eingereichten Antrag wird eine Verwaltungsgebühr<br />
in Höhe von 10,00 EUR fällig.<br />
Bei der Vorbereitung des Hexenfeuers ist zu beachten:<br />
Mit dem Aufstapeln des Holzes darf max<strong>im</strong>al ein Tag vor<br />
dem 30.04.2010 begonnen werden. Diese Festlegung<br />
soll verhindern, dass wildlebende Tiere <strong>im</strong> Verbrennungsmaterial<br />
Unterschlupf finden und be<strong>im</strong> Anzünden<br />
des Feuers verletzt oder getötet werden.<br />
Der Holzstapel darf eine Höhe von 2,0 m nicht überschreiten.<br />
Als Brennmaterial darf nur gut abgelagertes, trockenes<br />
und naturbelassenes stückiges Holz zum Einsatz<br />
kommen.<br />
Sollte es zu gravierenden Fehlverhalten kommen, so kann<br />
das Verbot zum Abbrennen des Feuers, der Rückbau des<br />
Feuers bis zum Verwarngeld angeordnet werden.<br />
Den Ortswehrleitern und der Brandschutzbehörde des<br />
Landratsamtes Erzgebirgskreis wird die Anzahl der Genehmigungen<br />
mitgeteilt. Die erteilte Genehmigung hat<br />
der Verantwortliche auf Verlangen einer Ordnungsbehörde<br />
(Bürgermeister, Ordnungsamt, Polizei, Feuerwehr<br />
und der Brandschutzbehörde) vorzulegen.<br />
Sirenenprobelauf <strong>im</strong> Monat April<br />
Der Probelauf der Sirenen mit dem Sirenensignal<br />
Feueralarm findet am Samstag, dem 02. April 2011,<br />
in der Zeit von 11.00 bis 11.15 Uhr statt.