Jahresprogramm 2012 - Volkshochschulverband Mecklenburg ...
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Entgeltordnung<br />
Berufsreife / Mittlere Reife<br />
§6 Durchführung/Nichtdurchführung von Veranstaltungen:<br />
(1) Die Durchführung von Kursen, Seminaren, Workshops und sonstigen Veranstaltungen<br />
setzt eine Mindestteilnehmerzahl von 10, bei EDV- Kursen von<br />
7 voraus.<br />
(2) Mit Genehmigung der Leiterin können Veranstaltungen und Kurse auch mit<br />
einer geringeren Teilnehmerzahl durchgeführt werden, wenn dies aus pädagogischen<br />
oder organisatorischen Gründen notwendig bzw. sinnvoll ist.<br />
(3) Die angemeldeten Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten vor Kursbeginn<br />
grundsätzlich eine schriftliche Anmeldebestätigung.<br />
(4) Auch bei Kursausfall oder Kursverschiebung erhalten die Teilnehmer und<br />
Teilnehmerinnen eine schriftliche Benachrichtigung.<br />
(5) Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl kann die Kreisvolkshochschule<br />
Rügen den Kurs jederzeit absagen oder abbrechen. Bereits bezahlte<br />
Entgelte werden entsprechend § 7 erstattet.<br />
§7 Entgelterstattung<br />
(1) Gezahlte Teilnahmeentgelte werden erstattet<br />
1. in voller Höhe, wenn eine angekündigte Veranstaltung abgesagt werden<br />
muss,<br />
2. anteilig, wenn<br />
a) Unterrichtsstunden ersatzlos ausfallen,<br />
b) der Kurs wegen Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl abgebrochen<br />
werden muss,<br />
c) ein Teilnehmer / eine Teilnehmerin aus zwingenden Gründen nicht in<br />
der Lage ist, weiter an der Veranstaltung teilzu nehmen. Über die Anerkennung<br />
der Gründe entscheidet die Leiterin.<br />
(2) Eine Entgelterstattung ist im Falle Absatz (1) Nr. 2c vom Teilnehmer bzw. der<br />
Teilnehmerin spätestens innerhalb eines Monats nach Veran staltungsende<br />
schriftlich geltend zu machen.<br />
§8 In-Kraft-Treten<br />
(1) Diese Entgeltordnung tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.<br />
(2) Mit In-Kraft-Treten dieser Entgeltordnung tritt die Entgeltordnung der Kreisvolkhochschule<br />
Rügen vom 21. Juni 2001 außer Kraft.<br />
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