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Jahresprogramm 2012 - Volkshochschulverband Mecklenburg ...

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Entgeltordnung<br />

Berufsreife / Mittlere Reife<br />

§6 Durchführung/Nichtdurchführung von Veranstaltungen:<br />

(1) Die Durchführung von Kursen, Seminaren, Workshops und sonstigen Veranstaltungen<br />

setzt eine Mindestteilnehmerzahl von 10, bei EDV- Kursen von<br />

7 voraus.<br />

(2) Mit Genehmigung der Leiterin können Veranstaltungen und Kurse auch mit<br />

einer geringeren Teilnehmerzahl durchgeführt werden, wenn dies aus pädagogischen<br />

oder organisatorischen Gründen notwendig bzw. sinnvoll ist.<br />

(3) Die angemeldeten Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten vor Kursbeginn<br />

grundsätzlich eine schriftliche Anmeldebestätigung.<br />

(4) Auch bei Kursausfall oder Kursverschiebung erhalten die Teilnehmer und<br />

Teilnehmerinnen eine schriftliche Benachrichtigung.<br />

(5) Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl kann die Kreisvolkshochschule<br />

Rügen den Kurs jederzeit absagen oder abbrechen. Bereits bezahlte<br />

Entgelte werden entsprechend § 7 erstattet.<br />

§7 Entgelterstattung<br />

(1) Gezahlte Teilnahmeentgelte werden erstattet<br />

1. in voller Höhe, wenn eine angekündigte Veranstaltung abgesagt werden<br />

muss,<br />

2. anteilig, wenn<br />

a) Unterrichtsstunden ersatzlos ausfallen,<br />

b) der Kurs wegen Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl abgebrochen<br />

werden muss,<br />

c) ein Teilnehmer / eine Teilnehmerin aus zwingenden Gründen nicht in<br />

der Lage ist, weiter an der Veranstaltung teilzu nehmen. Über die Anerkennung<br />

der Gründe entscheidet die Leiterin.<br />

(2) Eine Entgelterstattung ist im Falle Absatz (1) Nr. 2c vom Teilnehmer bzw. der<br />

Teilnehmerin spätestens innerhalb eines Monats nach Veran staltungsende<br />

schriftlich geltend zu machen.<br />

§8 In-Kraft-Treten<br />

(1) Diese Entgeltordnung tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.<br />

(2) Mit In-Kraft-Treten dieser Entgeltordnung tritt die Entgeltordnung der Kreisvolkhochschule<br />

Rügen vom 21. Juni 2001 außer Kraft.<br />

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