Jahresprogramm 2012 - Volkshochschulverband Mecklenburg ...
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Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
Statt einer Kündigung kann die KVHS den/die Teilnehmer/in auch von einer<br />
Veranstaltungseinheit ausschließen.<br />
Der Vergütungsanspruch der KVHS wird durch eine solche Kündigung oder<br />
durch einen Ausschluss nicht berührt.<br />
6. Kündigung und Widerruf durch den/die Vertragspartner/<br />
in<br />
(1) Ein Rücktritt von der Teilnahme ist kostenfrei bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn,<br />
bei Wochenendkursen bis 8 Tage vor Beginn möglich.<br />
(2) Bei späterer Abmeldung muss das Teilnahmeentgelt grundsätzlich in voller<br />
Höhe bezahlt werden. Ausnahmen sind nur bei nachgewiesener Krankheit<br />
und anderen schwerwiegenden Gründen möglich. Über die Anerkennung der<br />
Gründe entscheidet die Leiterin. Im Falle der Aner kennung werden bereits gezahlte<br />
Entgelte entsprechen Ziffer 3 (6) erstattet.<br />
7. Schadenersatzansprüche<br />
(1) Schadenersatzansprüche des Vertragspartners / der Vertragspartnerin bzw.<br />
des Teilnehmers / der Teilnehmerin gegen die KVHS sind ausgeschlossen,<br />
außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit<br />
(2) Der Ausschluss gemäß Abs. (1) gilt ferner dann nicht, wenn die KVHS Pflichten<br />
schuldhaft verletzt, die das Wesen des Vertrages ausmachen (Kardinalpflichten),<br />
ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit<br />
des Teilnehmers / der Teilnehmerin.<br />
8. Schlussbestimmungen<br />
(1) Das Recht, gegen Ansprüche der KVHS aufzurechnen, wird ausge schlossen,<br />
es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von der<br />
KVHS anerkannt worden ist.<br />
(2) Ansprüche gegen die KVHS sind nicht abtretbar.<br />
(3) Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken.<br />
Der KVHS ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personen bezogener<br />
Daten zu eigenen innerbetrieblichen Zwecken gestattet. Der/die Teilnehmer/in<br />
kann dem jederzeit widersprechen.