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Sportordnung - Radsport-in-niedersachsen.de

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3.3 Strafrecht <strong>de</strong>s Kommissärskollegiums<br />

3.3 Strafrecht <strong>de</strong>s Kommissärskollegiums<br />

3.3.1 Allgeme<strong>in</strong>e Bestimmungen<br />

(1) Das Kommissärskollegium ist berechtigt und verpflichtet, bei<br />

─ bei Verstößen gegen die <strong>Sportordnung</strong> o<strong>de</strong>r die Wettkampfbestimmungen<br />

─ bei undiszipl<strong>in</strong>iertem und/o<strong>de</strong>r ungebührlichem Benehmen<br />

die im Folgen<strong>de</strong>n aufgeführten Maßnahmen zu ergreifen und die <strong>in</strong> Frage kommen<strong>de</strong>n<br />

Ordnungsstrafen zu verhängen.<br />

(3) Für Aktive und Betreuer haftet bei Geldstrafen/Kostenpauschalen <strong>de</strong>r Vere<strong>in</strong><br />

o<strong>de</strong>r die Sportgruppe. Wer<strong>de</strong>n o. g. Personen von e<strong>in</strong>em Verband e<strong>in</strong>gesetzt, haftet<br />

dieser.<br />

3.3.2 Def<strong>in</strong>ition <strong>de</strong>r Strafen <strong>de</strong>s Kommissärskollegiums<br />

(1) Das Kollegium <strong>de</strong>r Kommissäre ist berechtigt, alle <strong>in</strong> <strong>de</strong>n jeweiligen Wettkampbestimmungen<br />

bzw. ergänzen<strong>de</strong>n Reglements aufgeführten Strafen auszusprechen.<br />

Dies können z.B. se<strong>in</strong>:<br />

─ Ermahnung<br />

─ Verwarnung<br />

─ Verweis<br />

─ Distanzierung<br />

─ Zeitstrafe<br />

─ Disqualifikation<br />

─ Geldstrafen für e<strong>in</strong>zelne Verstöße bis 150 Euro<br />

(2) Ermahnungen s<strong>in</strong>d bei erstmaligen und leichten Verstößen auszusprechen,<br />

um die E<strong>in</strong>haltung <strong>de</strong>s Reglements zu gewährleisten.<br />

(3) Verwarnungen s<strong>in</strong>d bei leichten diszipl<strong>in</strong>arischen und sportlichen Vergehen<br />

auszusprechen, sofern diese bei Erstverstößen <strong>in</strong> <strong>de</strong>n WB vorgesehen s<strong>in</strong>d bzw.<br />

diszipl<strong>in</strong>arisch und sportlich we<strong>de</strong>r die Ordnung <strong>de</strong>s Wettbewerbes <strong>in</strong> Frage stellen<br />

noch das Ergebnis bee<strong>in</strong>flussen.<br />

(4) Distanzierungen, Disqualifikationen, Zeit- und Geldstrafen s<strong>in</strong>d h<strong>in</strong>sichtlich<br />

ihrer Anwendungen <strong>in</strong> <strong>de</strong>n jeweiligen WB geregelt.<br />

(5) Aktive o<strong>de</strong>r Betreuer wer<strong>de</strong>n zu e<strong>in</strong>em Wettbewerb nicht zugelassen, wenn<br />

sie<br />

─ ke<strong>in</strong>e gültige Lizenz vorweisen können<br />

─ mit nicht vorschriftsmäßiger Sportkleidung o<strong>de</strong>r unzulässigem Material starten<br />

wollen<br />

─ <strong>de</strong>n Altersklassen, Leistungsklassen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Bestimmungen für <strong>de</strong>n Nachwuchsbereich<br />

nicht entsprechen<br />

(6) In e<strong>in</strong>em laufen<strong>de</strong>n Wettbewerb wer<strong>de</strong>n Teilnehmer, Betreuer etc. disqualifiziert,<br />

wenn sie<br />

12 <strong>Sportordnung</strong> 04/2011

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