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Sportordnung - Radsport-in-niedersachsen.de

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3.4 Sportaufsicht durch <strong>de</strong>n BDR o<strong>de</strong>r LV<br />

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trotz Verwarnung <strong>de</strong>n Anordnungen <strong>de</strong>s KK nicht folgen<br />

sich ungebührlich benehmen<br />

tätlich gegen Teilnehmer o<strong>de</strong>r sonstige Personen vorgehen<br />

an<strong>de</strong>re Teilnehmer gefähr<strong>de</strong>n<br />

(7) Bei e<strong>in</strong>er Disqualifikation hat <strong>de</strong>r VKK diese Maßnahme <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Bericht zu<br />

erläutern.<br />

(8) Geldstrafen müssen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Kommuniqué zum Ergebnis <strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n<br />

Wettbewerbes unter Bezugnahme auf die herangezogenen Bestimmungen bekannt<br />

gegeben wer<strong>de</strong>n. Nachträge s<strong>in</strong>d zulässig.<br />

(9) Das KK kann Maßnahmen und Strafen aufgrund Tatsachenentscheidungen<br />

o<strong>de</strong>r Rennvorfällen ohne Anhörung nach se<strong>in</strong>er <strong>in</strong>ternen Beratung verhängen.<br />

Gegen diese im Kommuniqué aufgeführten Strafen s<strong>in</strong>d Rechtsmittel nicht zulässig.<br />

3.4 Sportaufsicht durch <strong>de</strong>n BDR o<strong>de</strong>r LV<br />

Ziffer wur<strong>de</strong> durch Ziffer 2.4 ersetzt (BHV 04/2011)<br />

3.5 Ordnungsstrafen durch <strong>de</strong>n BDR<br />

(1) Der für die Sportaufsicht <strong>de</strong>r Veranstaltung zuständige Vize-Präsi<strong>de</strong>nt ist berechtigt,<br />

bei Verstößen gegen Bestimmungen wie SpO, Wettkampf-<br />

Bestimmungen, Generalausschreibungen, Pflichtenhefte etc. gegen Veranstalter<br />

o<strong>de</strong>r volljährige Sportler und Lizenz<strong>in</strong>haber Ordnungsstrafen <strong>in</strong> Höhe von max.<br />

500,--€ auszusprechen. Dem Bestraften wird als Rechtsmittel e<strong>in</strong>e Berufung beim<br />

BSSG e<strong>in</strong>geräumt, unabhängig von <strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>r Ordnungsstrafe. Die entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Regelungen <strong>in</strong> <strong>de</strong>n Wettkampfbestimmungen bleiben unberührt. (HA<br />

03/2010).<br />

<strong>Sportordnung</strong> 04/2011 13

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