Sportordnung - Radsport-in-niedersachsen.de
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6.3 Leitung und Aufsicht<br />
und die Bed<strong>in</strong>gungen bezüglich <strong>de</strong>r Qualifikation bei <strong>de</strong>n e<strong>in</strong>zelnen Wettbewerben<br />
erfüllen.<br />
(2) Ausländische Sportler und Sportler<strong>in</strong>nen <strong>de</strong>s Nachwuchsbereiches bis<br />
e<strong>in</strong>schl. U17 (BHV 04/2011), die <strong>in</strong> Deutschland geboren und wohnhaft s<strong>in</strong>d,<br />
können unter o. g. Bed<strong>in</strong>gungen ebenfalls an <strong>de</strong>n Deutschen Meisterschaften teilnehmen.<br />
(3) Bei Sportlern <strong>de</strong>utscher Staatsangehörigkeit mit Lizenz e<strong>in</strong>es ausländischen<br />
Verban<strong>de</strong>s entschei<strong>de</strong>t die jeweilige Kommission über <strong>de</strong>ren Teilnahme.<br />
(4) Sportler mit mehreren Nationalitäten dürfen grundsätzlich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Jahr nur<br />
an Meisterschaften e<strong>in</strong>es UCI-Verban<strong>de</strong>s teilnehmen (Anpassung an UCI-<br />
Bestimmungen 03/2010).<br />
(5) Bei Mannschaftswettbewerben können auch Sportgeme<strong>in</strong>schaften zugelassen<br />
wer<strong>de</strong>n. Diese können auch Titelträger wer<strong>de</strong>n.<br />
(6) S<strong>in</strong>d für e<strong>in</strong>e Deutsche Meisterschaft Qualifikations-Zeiten o<strong>de</strong>r -Punkte erfor<strong>de</strong>rlich,<br />
müssen diese bei <strong>de</strong>r Meldung angegeben se<strong>in</strong> und vom LV-Fachwart<br />
bestätigt wer<strong>de</strong>n.<br />
Erreicht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em LV ke<strong>in</strong> Sportler die gefor<strong>de</strong>rte Qualifikation, so ist <strong>de</strong>r jeweilige<br />
LV-Meister startberechtigt (Bestätigung durch <strong>de</strong>n LV-Fachwart erfor<strong>de</strong>rlich).<br />
(7) Für <strong>de</strong>n Hallenradsport wer<strong>de</strong>n die Qualifikationsnormen durch die Kommission<br />
Leistungssport Halle festgelegt und im amtlichen Organ veröffentlicht.<br />
6.3 Leitung und Aufsicht<br />
6.3.1 Kommissärskollegium<br />
(1) Zu allen Deutschen Meisterschaften wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Vorsitzen<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Kollegiums<br />
<strong>de</strong>r Kommissäre (VKK) und m<strong>in</strong><strong>de</strong>stens zwei weitere Kommissäre von <strong>de</strong>r Technischen<br />
Kommission bzw. zuständigen Kommission benannt.<br />
(2) Das Kollegium <strong>de</strong>r Kommissäre besteht aus <strong>de</strong>m VKK und m<strong>in</strong><strong>de</strong>stens vier<br />
weiteren Kommissären, Kampfrichtern o<strong>de</strong>r Spielleitern. Sie wer<strong>de</strong>n <strong>in</strong> <strong>de</strong>r ergänzen<strong>de</strong>n<br />
Anzahl ebenfalls vom BDR bestellt. Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s KK müssen m<strong>in</strong><strong>de</strong>stens<br />
BDR-Kommissäre se<strong>in</strong>.<br />
(3) Weitere Kampfrichter s<strong>in</strong>d auf Anfor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s VKK <strong>in</strong> ausreichen<strong>de</strong>r Anzahl<br />
durch <strong>de</strong>n LV zu benennen.<br />
(4) Das KK leitet und überwacht <strong>de</strong>n Wettbewerb, erstellt das Ergebnis und entschei<strong>de</strong>t<br />
über E<strong>in</strong>sprüche.<br />
(5) VKK und BDR-Beauftragter nehmen e<strong>in</strong>en Tag vor <strong>de</strong>m Wettbewerb die<br />
Wettkampfstätten endgültig ab.<br />
6.3.2 BDR-Aufsicht<br />
(1) Die vorgesehene Wettkampfstätte wird durch e<strong>in</strong>en BDR-Beauftragten besichtigt<br />
und zugelassen. Diese Besichtigung erfolgt spätestens e<strong>in</strong> halbes Jahr vor<br />
<strong>de</strong>m Veranstaltungsterm<strong>in</strong>.<br />
30 <strong>Sportordnung</strong> 04/2011