Sportordnung - Radsport-in-niedersachsen.de
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4.4 Teilnahme an Wettbewerben<br />
4.4 Teilnahme an Wettbewerben<br />
4.4.1 Allgeme<strong>in</strong>es<br />
(1) Für alle von <strong>de</strong>r UCI betreuten und reglementierten Diszipl<strong>in</strong>en gilt (BHV<br />
04/2011): E<strong>in</strong> über <strong>de</strong>n BDR lizenzierter Sportler darf nur an solchen <strong>Radsport</strong>-<br />
Veranstaltungen teilnehmen, die vom BDR, e<strong>in</strong>em LV bzw. e<strong>in</strong>em <strong>de</strong>r UCI angeschlossenen<br />
Verband genehmigt und ordnungsgemäß ausgeschrieben wor<strong>de</strong>n<br />
s<strong>in</strong>d. Dies gilt auch während e<strong>in</strong>er Sperre.<br />
(2) Die Teilnahme an Wettbewerben erfolgt immer auf eigene Rechnung und Gefahr<br />
e<strong>in</strong>schließlich <strong>de</strong>r Haftung bei Unfall- und Haftpflichtschä<strong>de</strong>n Dritten gegenüber.<br />
4.4.2 Teilnahme an Wettbewerben im Inland<br />
(1) An Wettbewerben können alle Lizenz<strong>in</strong>haber teilnehmen, die <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n<br />
Alters- und Leistungsklasse angehören.<br />
(2) Lan<strong>de</strong>sverbandoffene Veranstaltungen s<strong>in</strong>d <strong>de</strong>n Lizenz<strong>in</strong>habern <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sverban<strong>de</strong>s,<br />
<strong>in</strong> <strong>de</strong>ssen Term<strong>in</strong>kalen<strong>de</strong>r die Veranstaltung enthalten ist, vorbehalten;<br />
entsprechen<strong>de</strong>s gilt für bezirksoffene Veranstaltungen.<br />
Abweichen<strong>de</strong> Regelungen <strong>de</strong>r Teilnahmemöglichkeit für Sportler an<strong>de</strong>rer Lan<strong>de</strong>sverbän<strong>de</strong>/Bezirke<br />
s<strong>in</strong>d mit <strong>de</strong>r Ausschreibung zu regeln. Dies gilt auch für <strong>de</strong>n<br />
kle<strong>in</strong>en Grenzverkehr im Rahmen von existieren<strong>de</strong>n Vere<strong>in</strong>barungen. Ausgeschlossen<br />
von dieser Regelung s<strong>in</strong>d die jeweiligen LV-Meisterschaften.<br />
(3) Bei bun<strong>de</strong>soffenen Wettbewerben s<strong>in</strong>d alle Lizenz<strong>in</strong>haber <strong>de</strong>s BDR sowie<br />
Sportler aus maximal drei ausländischen Verbän<strong>de</strong>n teilnahmeberechtigt sowie<br />
aus weiteren Län<strong>de</strong>rn gemäß abgeschlossener Abkommen <strong>de</strong>s kle<strong>in</strong>en Grenzverkehrs.<br />
Die WBs können hier E<strong>in</strong>schränkungen enthalten.<br />
(4) Bei <strong>in</strong>ternationalen Wettbewerben s<strong>in</strong>d Lizenz<strong>in</strong>haber aus allen <strong>de</strong>r UCI angeschlossenen<br />
nationalen Verbän<strong>de</strong>n teilnahmeberechtigt.<br />
(5) Bei Mannschaftswettbewerben ist <strong>in</strong> <strong>de</strong>r Ausschreibung anzugeben, ob Vere<strong>in</strong>smannschaften,<br />
Auswahlmannschaften (z. B. LV-Mannschaften) und/o<strong>de</strong>r<br />
Wettkampfgeme<strong>in</strong>schaften zugelassen s<strong>in</strong>d.<br />
4.4.3 Teilnahme an Wettbewerben im Ausland<br />
(1) Vor e<strong>in</strong>em beabsichtigten Auslandsstart ist e<strong>in</strong>e Genehmigung e<strong>in</strong>zuholen:<br />
─ beim BDR bei allen Veranstaltungen, die im Internationalen Kalen<strong>de</strong>r stehen.<br />
Hierbei ist das BDR-Mel<strong>de</strong>formular zu benutzen<br />
─ beim LV für alle übrigen Veranstaltungen<br />
20 <strong>Sportordnung</strong> 04/2011