Sportordnung - Radsport-in-niedersachsen.de
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6.5 Pflichtenheft DM<br />
(2) Der BDR veranlasst die Veröffentlichung im amtlichen Organ.<br />
6.5.4 Durchführung <strong>de</strong>r Veranstaltung<br />
(1) Während <strong>de</strong>r Veranstaltung obliegt <strong>de</strong>m Ausrichter <strong>in</strong>sbeson<strong>de</strong>re:<br />
─ Markieren <strong>de</strong>r Anfahrtswege<br />
─ Kennzeichnung <strong>de</strong>r Sportstätten und Presse-, Kommissärs-, Kontroll-<br />
Räumlichkeiten <strong>in</strong>kl. <strong>de</strong>r Wegweisung<br />
─ Bereitstellung <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>m BDR abgestimmten Räumlichkeiten, Fahrzeuge und<br />
techn. Wettkampfmittel wie Glocke, Run<strong>de</strong>nanzeige, Ergebnistafeln, Lautsprecheranlage<br />
─ Ausgabe von Teilnehmer-Karten/-Ausweisen an Aktive und Betreuer<br />
─ E<strong>in</strong>weisung <strong>de</strong>r Organisations-Mitarbeiter <strong>in</strong> ihre spezifischen Aufgaben<br />
─ Bereitstellung e<strong>in</strong>es angemessenen Siegerehrungsbereichs<br />
─ Organisation <strong>de</strong>s Ergebnisdienstes <strong>in</strong>kl. <strong>de</strong>r Ergebnisvervielfältigung<br />
Die Ergebnisse enthalten alle Sportler, die <strong>de</strong>n Wettbewerb regulär been<strong>de</strong>t haben.<br />
(2) Deutsche Meisterschaften wer<strong>de</strong>n grundsätzlich nach <strong>de</strong>m aktuellen UCI-<br />
Reglement ausgetragen (festgelegt im UCI-Reglement Ziffer 1.2.027).<br />
Evtl. abweichen<strong>de</strong> Regelungen wer<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>r Ausschreibung bekannt gegeben.<br />
(HA 03/2010)<br />
6.5.5 Kostenübernahme Veranstalter<br />
(1) Der Veranstalter stellt je Wettbewerb drei gravierte Ehrenpreise. Außer<strong>de</strong>m<br />
übernimmt er die <strong>in</strong> <strong>de</strong>n Wettkampfbestimmungen angegebenen bzw. von <strong>de</strong>n<br />
Kommissionen festgesetzten Preise.<br />
(2) Er übernimmt außer<strong>de</strong>m folgen<strong>de</strong> Kosten:<br />
─ die Kosten für die Vorbereitung und Durchführung <strong>de</strong>r DM<br />
─ die vom BDR-Präsidium festgelegten Gebühren<br />
─ die Kosten für die vom BDR e<strong>in</strong>gesetzten Kommissäre und <strong>de</strong>n BDR-Beauftragten<br />
Die Kostenübernahme durch <strong>de</strong>n Veranstalter kann für e<strong>in</strong>zelne Meisterschaften<br />
zwischen BDR und Veranstalter spezifisch geregelt wer<strong>de</strong>n.<br />
32 <strong>Sportordnung</strong> 04/2011