Sportordnung - Radsport-in-niedersachsen.de
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5.3 Lizenzwechsel<br />
(2) Der beanspruchte Betreuungs- und Ausbildungsausgleich muss auf <strong>de</strong>m Abkehrsche<strong>in</strong><br />
vermerkt se<strong>in</strong>. An<strong>de</strong>rnfalls erhebt <strong>de</strong>r abgeben<strong>de</strong> Vere<strong>in</strong> ke<strong>in</strong>en Anspruch<br />
auf diesen.<br />
(3) Trifft dies zu, ist dieser Betrag durch <strong>de</strong>n Aktiven an <strong>de</strong>n abgeben<strong>de</strong>n Vere<strong>in</strong><br />
zu zahlen.<br />
(4) Wer im abgelaufenen Kalen<strong>de</strong>rjahr ke<strong>in</strong>e Lizenz gelöst hat, fällt nicht unter<br />
diese Bestimmungen.<br />
5.3.3 Ablauf e<strong>in</strong>es Lizenzwechsels bei Wechsel <strong>in</strong>, aus o<strong>de</strong>r zwischen<br />
UCI-Vertragsteams<br />
(1) Für e<strong>in</strong>en Lizenzwechsel zwischen Vertragsteams und die Ausstellung e<strong>in</strong>er<br />
diesbezüglichen neuen Lizenz gelten die Bestimmungen <strong>de</strong>r UCI. Sofern diese<br />
ke<strong>in</strong>e Wechselsperre vorsehen, entfällt die Sperrfrist.<br />
(2) Bei e<strong>in</strong>em Lizenzwechsel von e<strong>in</strong>em Vere<strong>in</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Vertragsteam entfällt die<br />
Sperrfrist. Die neue Lizenz kann vom Sportler nach Vertragsabschluss für das<br />
Vertragsteam direkt beim BDR beantragt wer<strong>de</strong>n.<br />
(3) Beim Wechsel <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Vertragsteam wird die bisherige Lizenz erst mit <strong>de</strong>m Vertragsbeg<strong>in</strong>n<br />
als Vertragsfahrer und <strong>de</strong>r Auslieferung <strong>de</strong>r neuen Lizenz ungültig<br />
und ist <strong>de</strong>m BDR zurückzugeben.<br />
(4) Bei e<strong>in</strong>em Lizenzwechsel von e<strong>in</strong>em Vertragsteam <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en Vere<strong>in</strong> entfällt<br />
ebenfalls die Sperrfrist. Der Lizenzantrag ist vom neuen Vere<strong>in</strong> über <strong>de</strong>n LV an<br />
<strong>de</strong>n BDR zu stellen.<br />
28 <strong>Sportordnung</strong> 04/2011