Sportordnung - Radsport-in-niedersachsen.de
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2.1 Übersicht<br />
2 Gremien Wettkampfveranstaltungen<br />
2.1 Übersicht<br />
1) Zur Leitung <strong>de</strong>r Wettkampfveranstaltungen wer<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong> Gremien e<strong>in</strong>gesetzt:<br />
das Kollegium <strong>de</strong>r Kommissäre (KK) mit <strong>de</strong>m Vorsitzen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Kommissärskollegiums<br />
(VKK)<br />
die Sportaufsicht <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sverban<strong>de</strong>s bzw. <strong>de</strong>s BDR<br />
(2) Die Zusammensetzung und Zuständigkeit dieser Gremien ist <strong>in</strong> <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n<br />
Bestimmungen festgelegt.<br />
2.2 Kollegium <strong>de</strong>r Kommissäre (KK)<br />
2.2.1 Zusammensetzung und Benennung<br />
(1) Für je<strong>de</strong> Wettkampf-Veranstaltung, bei Großveranstaltungen auch für die e<strong>in</strong>zelnen<br />
Wettbewerbe ist durch <strong>de</strong>n Veranstalter gemäß Kapitel 4.2 e<strong>in</strong> Kommissärskollegium<br />
zu bestellen. Die Lan<strong>de</strong>sverbän<strong>de</strong> können sich vorbehalten, für die<br />
unter ihrer Aufsicht stehen<strong>de</strong>n Wettbewerbe die Vorsitzen<strong>de</strong>n und Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />
Kommissärskollegien selbst zu benennen bzw. diese Aufgabe <strong>de</strong>n zuständigen<br />
Gremien ihres Verantwortungsbereiches übertragen.<br />
(2) Für Rennen und Veranstaltungen <strong>de</strong>s Internationalen Kalen<strong>de</strong>rs, Deutsche<br />
Meisterschaften und sonstige unter Aufsicht <strong>de</strong>r Kommissionen Leistungssport<br />
Rennsport bzw. Hallenradsport stehen<strong>de</strong>n Veranstaltungen und aller Rennen, an<br />
<strong>de</strong>nen Vertrags-Rennsportler teilnehmen, wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r VKK und die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s<br />
KK, bei Trial die „Schiedsrichter" von <strong>de</strong>r zuständigen Technischen Kommission<br />
nom<strong>in</strong>iert, sofern diese Kommissäre bei Veranstaltungen <strong>de</strong>r Internationalen Kalen<strong>de</strong>r<br />
nicht anteilig von <strong>de</strong>r UCI berufen wer<strong>de</strong>n. Zusätzlich s<strong>in</strong>d Mitglie<strong>de</strong>r für<br />
das KK aus <strong>de</strong>m jeweiligen LV nach Anfor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s VKK zu bestellen.<br />
(3) E<strong>in</strong> Kommissärskollegium besteht aus <strong>de</strong>m VKK und weiteren Mitglie<strong>de</strong>rn, die<br />
im Besitz e<strong>in</strong>er Kommissärs-Lizenz s<strong>in</strong>d. Diese Mitglie<strong>de</strong>r sollten möglichst verschie<strong>de</strong>nen<br />
Vere<strong>in</strong>en angehören.<br />
(4) Für Hallenradsport-Veranstaltungen regeln die jeweiligen Wettkampfbestimmungen<br />
<strong>de</strong>n E<strong>in</strong>satz <strong>de</strong>r Kommissäre und die Zusammensetzung <strong>de</strong>r Berufungskommission.<br />
2.2.2 Ausbildung und Bestätigung im Bereich Rennsport<br />
(1) Die Technische Kommission Rennsport ist im Auftrag <strong>de</strong>r Kommission Leistungsport<br />
Rennsport verantwortlich für die Ausbildung von BDR-Kommissären. Sie<br />
führt dazu <strong>in</strong> erfor<strong>de</strong>rlichen Abstän<strong>de</strong>n Lehrgänge durch, die mit e<strong>in</strong>er Abschlussprüfung<br />
als BDR-Kommissär abgeschlossen wer<strong>de</strong>n. Sie sichert, dass m<strong>in</strong><strong>de</strong>stens<br />
6 <strong>Sportordnung</strong> 04/2011