Sportordnung - Radsport-in-niedersachsen.de
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4.8 Werbebestimmungen<br />
(6) Auf <strong>de</strong>m Trikot <strong>de</strong>s Deutschen Meisters stehen <strong>de</strong>m Sportler Werbeflächen<br />
gemäß <strong>de</strong>n UCI-Bestimmungen zur Verfügung; dies s<strong>in</strong>d aktuell:<br />
- auf Vor<strong>de</strong>r- und Rückseite <strong>de</strong>s Trikots e<strong>in</strong> 10 cm hohes Rechteck<br />
- e<strong>in</strong> Streifen von max. 5 cm Höhe auf <strong>de</strong>n Schultern und Ärmeln <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Zeile<br />
- e<strong>in</strong> Streifen von max. 9 cm Höhe auf <strong>de</strong>r Seite <strong>de</strong>s Trikots<br />
- e<strong>in</strong> Zeichen <strong>de</strong>s Herstellers mit e<strong>in</strong>er Fläche von max. 25 cm².<br />
(7) Der schwarz-rot-gol<strong>de</strong>ne Brustr<strong>in</strong>g darf nicht verän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />
4.7.3 Tragen <strong>de</strong>r Nationaltrikots<br />
(1) Bei Wettbewerben mit Nationenwertung (Län<strong>de</strong>rkämpfe, Etappenrennen,<br />
Weltmeisterschaften und Olympische Spiele) tragen die Teilnehmer das Nationaltrikot.<br />
(2) Bei allen sonstigen Veranstaltungen darf das Nationaltrikot nur mit Zustimmung<br />
<strong>de</strong>r zuständigen Kommission getragen wer<strong>de</strong>n.<br />
4.8 Werbebestimmungen<br />
(1) Im BDR gibt es sportartspezifische Werbebestimmungen. Diese s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>de</strong>n<br />
WB enthalten und haben <strong>de</strong>n jeweiligen <strong>in</strong>ternationalen Reglements zu entsprechen.<br />
Generell gilt:<br />
(2) Werbung für Alkohol (außer Bier) und für Tabakwaren ist ausgeschlossen.<br />
Ebenso ist Werbung, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt o<strong>de</strong>r das Ansehen<br />
<strong>de</strong>s Sports schädigt, nicht gestattet.<br />
(3) Für das Genehmigungsverfahren von Werbung kann e<strong>in</strong>e Verwaltungsgebühr<br />
erhoben wer<strong>de</strong>n.<br />
24 <strong>Sportordnung</strong> 04/2011