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Ausgabe 34 - Verbandsgemeinde Arzfeld

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<strong>Arzfeld</strong> - 8 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>34</strong>/2013<br />

So müssen mögliche neue Windkraftvorranggebiete einen Mindestabstand<br />

von 1000 m zu Gemeinden mit den besonderen Funktionen<br />

E, F oder W einhalten, zu den übrigen Gemeinden 750 m, bei Einzelgehöften<br />

gelten 500 m.<br />

Die Kernzone des Naturparks Südeifel soll unbedingt von neuen<br />

Windkraftanlagen frei bleiben. Für neue Standorte muss eine Mindestwindgeschwindigkeit<br />

von mehr als 6,0 m/s vorliegen.<br />

Neue Vorranggebiete müssen wegen der Konzentrationswirkung<br />

ein Größenkriterium von mindestens 50 ha einhalten, ausgenommen<br />

davon ist die Erweiterung von bereits bestehenden Windparks.<br />

Aufgrund dieser Kriterien werden nur in wenigen Ortsgemeinden<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Arzfeld</strong> mögliche neue Vorranggebiete ausgewiesen<br />

werden können.<br />

Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat ist darüber hinaus der Auffassung, dass<br />

beim Bau neuer Anlagen eine möglichst hohe kommunale Wertschöpfung<br />

entstehen sollte.<br />

Es wurde deshalb versucht mit den privaten Grundstückseigentümern<br />

in den vergangenen Monaten entsprechende Nutzungsverträge<br />

im Vorfeld abzuschließen, mit dem Ziel, die Flächen für eine<br />

mögliche Windkraftnutzung für die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Arzfeld</strong> zu<br />

sichern.<br />

Es ist daran gedacht, dass die VG <strong>Arzfeld</strong> (AÖR „Islek Energie“)<br />

zusammen mit Partnern selbst Windkraftanlagen baut und betreibt,<br />

um hier eine möglichst hohe kommunale Wertschöpfung zu erhalten.<br />

Mit dem vorgesehenen Nutzungsvertrag erklären sich die privaten<br />

Grundstückseigentümer bereit, ein Drittel des Nutzungsentgeltes<br />

(43.000 € pro Jahr pro 3,0 MW-Anlage) an die Standortgemeinden<br />

abzugeben, was einem Betrag von 14.333 € entsprechen würde.<br />

Die Gemeinden, auf deren Gemarkungsflächen neue Vorrangflächen<br />

entstehen, erklären sich ihrerseits dazu bereit, von diesem<br />

Pachtanteil wiederum 1/3 (4.777 € pro Jahr pro Anlage) an einen<br />

Solidarfond abzugeben, der an alle Ortsgemeinden, ohne neue Vorrangflächen<br />

verteilt werden soll.<br />

Eventuelle Wegemitbenutzungsentgelte oder Entschädigungen für<br />

Kabeltrassen bleiben unberührt, und stehen allein den Standortgemeinden<br />

zu.<br />

Der Rat fasste folgenden Beschluss:<br />

Bei der anstehenden Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für<br />

den Teilbereich Windenergie soll es zu einem fairen und gerechten<br />

Interessenausgleich kommen.<br />

Wegen der hohen Raumbedeutung von möglichen neuen Windkraftanlagen,<br />

dem Eingriff in das Landschaftsbild, der über die<br />

eigene Gemarkungsgrenze hinauswirkt, erklärt sich die Ortsgemeinde<br />

bereit von dem gemeindlichen Anteil des Nutzungsentgeltes<br />

neuer Wind-kraftanlagen ein Drittel an einen Solidarfond auf<br />

Ebene der VG <strong>Arzfeld</strong> abzugeben.<br />

Der Solidarfond soll auf die übrigen Ortsgemeinden ohne neue<br />

Windkraftvorrangflächen aufgeteilt werden, um so einen Ausgleich<br />

zu schaffen.<br />

Dachsanierung an der Leichenhalle<br />

Das Dach der Leichenhalle ist mittlerweile über 50 Jahre alt und<br />

somit an einigen Stellen undicht.<br />

Eine Sanierung würde lt. einem ersten Angebot ca. 6.436,-€ kosten.<br />

Nach einer Besichtigung durch den Planungs- und Bauausschuss<br />

empfiehlt dieser dem Rat, dass der Vorsitzende weitere Angebote<br />

anfordern soll.<br />

Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des 1. Nachtragshaushaltsplanes<br />

2013.<br />

Sanierungsmaßnahmen Gemeindehaus<br />

Vordach am Eingang<br />

Bei der Vereinsvertreterversammlung wurde angeregt, ein Vordach<br />

beim Eingang anzubringen. Dies könnte gegen die Feuchtigkeit an<br />

der Stirnseite des Gebäudes helfen. Eine Überprüfung durch das<br />

Technische Büro der Verwaltung hat allerdings ergeben, dass man<br />

hier den Giebel freilegen, trocknen und evtl. neu verputzen müsste.<br />

Die Kosten würden sich auf ca. 12.000,00 € belaufen.<br />

Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des 1. Nachtragshaushaltsplanes<br />

2013.<br />

Kamin<br />

Der Ventilator auf dem Kamin des Gemeindehauses funktioniert<br />

nicht mehr einwandfrei und droht demnächst auszufallen. Laut<br />

einem ersten Angebot kostet ein neuer Ventilator 3.500,-€.<br />

Eine Alternative hierzu wäre laut Aussage des Schornsteinfegers<br />

die Anbringung eines Edelstahlkamins.<br />

Nach kurzer Diskussion war der Rat aber der Meinung, dass der<br />

Vorsitzende weitere Angebote für einen neuen Ventilator anfordern<br />

soll.<br />

Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des 1. Nachtragshaushaltsplanes<br />

2013.<br />

Erneuerung der Toilettenanlage in der Kindertagesstätte<br />

Der Rat war der Meinung, dass die Erneuerung der Toilettenanlage<br />

durchgeführt werden muss. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen<br />

des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2013.<br />

Unterhaltung der gemeindeeigenen Kapelle im Ortsteil Hölzchen<br />

Der Vorsitzende informierte den Rat über ein Schreiben der Verwaltung,<br />

wonach die Unterhaltung der Kapelle im Ortsteil Hölzchen<br />

eine freiwillige Aufgabe der Gemeinde ist. Für das Jahr 2013<br />

rechnet man bei diesem Produkt mit einem Defizit von 745,- €.<br />

Der Ortsbürgermeister wird demnächst die Bürger des Ortsteils<br />

Hölzchen zu einer Bürgerversammlung einladen.<br />

Die Finanzierung des Defizits in 2013 erfolgt im Rahmen des 1.<br />

Nachtragshaushaltsplanes 2013.<br />

Beratung und Beschlussfassung einer 1. Nachtragshaushaltssatzung<br />

und eines 1. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2013<br />

Der von der Verwaltung aufgestellte Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung<br />

und des 1. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr<br />

2013 wurde vorgetragen, erläutert und vom Gemeinderat<br />

so beschlossen.<br />

Vorschlagslisten zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen<br />

für die Jahre 2014 - 2018<br />

Für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen sind von der Ortsgemeinde<br />

zwei Personen vorzuschlagen.<br />

Zur Wahl standen 3 Personen.<br />

Der Vertreter der Verwaltung informierte über das Wahlverfahren<br />

und die dabei nach dem Gerichtsverfassungsgesetz besonders zu<br />

beachtenden Bestimmungen.<br />

Ortsbürgermeister Kockelmann hat gemäß § 36 Abs. 3 GemO bei<br />

der Wahl nicht mitgewirkt.<br />

In die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen/Schöffen wurde<br />

mit Mehrheit der anwesenden Mitglieder, Peter Antweiler und Rainer<br />

Hoffmann gewählt.<br />

Dackscheid<br />

Ortsbürgermeister: Matthias Knauf, Tel. 06554/595<br />

www.dackscheid.com<br />

Wanderung<br />

Die Ortsgemeinde Dackscheid lädt zum Wandern am Mittwoch,<br />

den 28. August 2013 ein.<br />

Gewandert wird der Wanderweg D. Treffpunkt ist um 19:00 Uhr<br />

am Mehrzweckgebäude. Anschließend gemütliches Beisammensein.<br />

Euscheid<br />

Ortsbürgermeister: Rainer Probst, Tel. 06556/1253<br />

www.euscheid.de<br />

Widmung von<br />

gemeindlichen Verkehrsanlagen nach § 36<br />

Abs. 1 Landesstraßengesetz (LStrG)<br />

Widmungsverfügung<br />

Auf Grund des § 36 Abs. 1 Landesstraßengesetz (LStrG) vom<br />

01.08.1977 (GVBl. S. 273), in der zurzeit geltenden Fassung, wird die<br />

gemeindliche Verkehrsanlage<br />

Buchenweg<br />

für den allgemeinen öffentlichen Verkehr in folgendem Umfange<br />

gewidmet:<br />

Bezeichnung der<br />

Verkehrsanlage Widmungsstrecke Flur, Flurstück<br />

„Buchenweg“ in Ab der Einmündung in Gemarkung<br />

Euscheid die K 118 bis zum Euscheid,<br />

Anwesen Buchenweg 2 Flur 2,<br />

(Geltungsbereich der Nr. 17/15<br />

Ergänzungssatzung)<br />

Die Verkehrsanlage erhält die Eigenschaft einer öffentlichen<br />

Gemeindestraße (§ 3, Nr. 3a LStrG). Für die Fußwege und Gehwege<br />

wird der Gemeingebrauch auf den Fußgängerverkehr beschränkt.<br />

Die Widmung umfasst die Straße in der gesamten Breite einschließlich<br />

der vorhandenen Seitenflächen. Den Anliegern wird bei vorhandenen<br />

Seitenflächen ein Zugang bzw. Zufahrt auf Dauer gestattet.<br />

Die mit dieser Verfügung gewidmete öffentliche Gemeindestraße

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