Ausgabe 34 - Verbandsgemeinde Arzfeld
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<strong>Arzfeld</strong> - 8 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>34</strong>/2013<br />
So müssen mögliche neue Windkraftvorranggebiete einen Mindestabstand<br />
von 1000 m zu Gemeinden mit den besonderen Funktionen<br />
E, F oder W einhalten, zu den übrigen Gemeinden 750 m, bei Einzelgehöften<br />
gelten 500 m.<br />
Die Kernzone des Naturparks Südeifel soll unbedingt von neuen<br />
Windkraftanlagen frei bleiben. Für neue Standorte muss eine Mindestwindgeschwindigkeit<br />
von mehr als 6,0 m/s vorliegen.<br />
Neue Vorranggebiete müssen wegen der Konzentrationswirkung<br />
ein Größenkriterium von mindestens 50 ha einhalten, ausgenommen<br />
davon ist die Erweiterung von bereits bestehenden Windparks.<br />
Aufgrund dieser Kriterien werden nur in wenigen Ortsgemeinden<br />
der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Arzfeld</strong> mögliche neue Vorranggebiete ausgewiesen<br />
werden können.<br />
Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat ist darüber hinaus der Auffassung, dass<br />
beim Bau neuer Anlagen eine möglichst hohe kommunale Wertschöpfung<br />
entstehen sollte.<br />
Es wurde deshalb versucht mit den privaten Grundstückseigentümern<br />
in den vergangenen Monaten entsprechende Nutzungsverträge<br />
im Vorfeld abzuschließen, mit dem Ziel, die Flächen für eine<br />
mögliche Windkraftnutzung für die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Arzfeld</strong> zu<br />
sichern.<br />
Es ist daran gedacht, dass die VG <strong>Arzfeld</strong> (AÖR „Islek Energie“)<br />
zusammen mit Partnern selbst Windkraftanlagen baut und betreibt,<br />
um hier eine möglichst hohe kommunale Wertschöpfung zu erhalten.<br />
Mit dem vorgesehenen Nutzungsvertrag erklären sich die privaten<br />
Grundstückseigentümer bereit, ein Drittel des Nutzungsentgeltes<br />
(43.000 € pro Jahr pro 3,0 MW-Anlage) an die Standortgemeinden<br />
abzugeben, was einem Betrag von 14.333 € entsprechen würde.<br />
Die Gemeinden, auf deren Gemarkungsflächen neue Vorrangflächen<br />
entstehen, erklären sich ihrerseits dazu bereit, von diesem<br />
Pachtanteil wiederum 1/3 (4.777 € pro Jahr pro Anlage) an einen<br />
Solidarfond abzugeben, der an alle Ortsgemeinden, ohne neue Vorrangflächen<br />
verteilt werden soll.<br />
Eventuelle Wegemitbenutzungsentgelte oder Entschädigungen für<br />
Kabeltrassen bleiben unberührt, und stehen allein den Standortgemeinden<br />
zu.<br />
Der Rat fasste folgenden Beschluss:<br />
Bei der anstehenden Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für<br />
den Teilbereich Windenergie soll es zu einem fairen und gerechten<br />
Interessenausgleich kommen.<br />
Wegen der hohen Raumbedeutung von möglichen neuen Windkraftanlagen,<br />
dem Eingriff in das Landschaftsbild, der über die<br />
eigene Gemarkungsgrenze hinauswirkt, erklärt sich die Ortsgemeinde<br />
bereit von dem gemeindlichen Anteil des Nutzungsentgeltes<br />
neuer Wind-kraftanlagen ein Drittel an einen Solidarfond auf<br />
Ebene der VG <strong>Arzfeld</strong> abzugeben.<br />
Der Solidarfond soll auf die übrigen Ortsgemeinden ohne neue<br />
Windkraftvorrangflächen aufgeteilt werden, um so einen Ausgleich<br />
zu schaffen.<br />
Dachsanierung an der Leichenhalle<br />
Das Dach der Leichenhalle ist mittlerweile über 50 Jahre alt und<br />
somit an einigen Stellen undicht.<br />
Eine Sanierung würde lt. einem ersten Angebot ca. 6.436,-€ kosten.<br />
Nach einer Besichtigung durch den Planungs- und Bauausschuss<br />
empfiehlt dieser dem Rat, dass der Vorsitzende weitere Angebote<br />
anfordern soll.<br />
Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des 1. Nachtragshaushaltsplanes<br />
2013.<br />
Sanierungsmaßnahmen Gemeindehaus<br />
Vordach am Eingang<br />
Bei der Vereinsvertreterversammlung wurde angeregt, ein Vordach<br />
beim Eingang anzubringen. Dies könnte gegen die Feuchtigkeit an<br />
der Stirnseite des Gebäudes helfen. Eine Überprüfung durch das<br />
Technische Büro der Verwaltung hat allerdings ergeben, dass man<br />
hier den Giebel freilegen, trocknen und evtl. neu verputzen müsste.<br />
Die Kosten würden sich auf ca. 12.000,00 € belaufen.<br />
Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des 1. Nachtragshaushaltsplanes<br />
2013.<br />
Kamin<br />
Der Ventilator auf dem Kamin des Gemeindehauses funktioniert<br />
nicht mehr einwandfrei und droht demnächst auszufallen. Laut<br />
einem ersten Angebot kostet ein neuer Ventilator 3.500,-€.<br />
Eine Alternative hierzu wäre laut Aussage des Schornsteinfegers<br />
die Anbringung eines Edelstahlkamins.<br />
Nach kurzer Diskussion war der Rat aber der Meinung, dass der<br />
Vorsitzende weitere Angebote für einen neuen Ventilator anfordern<br />
soll.<br />
Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des 1. Nachtragshaushaltsplanes<br />
2013.<br />
Erneuerung der Toilettenanlage in der Kindertagesstätte<br />
Der Rat war der Meinung, dass die Erneuerung der Toilettenanlage<br />
durchgeführt werden muss. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen<br />
des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2013.<br />
Unterhaltung der gemeindeeigenen Kapelle im Ortsteil Hölzchen<br />
Der Vorsitzende informierte den Rat über ein Schreiben der Verwaltung,<br />
wonach die Unterhaltung der Kapelle im Ortsteil Hölzchen<br />
eine freiwillige Aufgabe der Gemeinde ist. Für das Jahr 2013<br />
rechnet man bei diesem Produkt mit einem Defizit von 745,- €.<br />
Der Ortsbürgermeister wird demnächst die Bürger des Ortsteils<br />
Hölzchen zu einer Bürgerversammlung einladen.<br />
Die Finanzierung des Defizits in 2013 erfolgt im Rahmen des 1.<br />
Nachtragshaushaltsplanes 2013.<br />
Beratung und Beschlussfassung einer 1. Nachtragshaushaltssatzung<br />
und eines 1. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2013<br />
Der von der Verwaltung aufgestellte Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung<br />
und des 1. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr<br />
2013 wurde vorgetragen, erläutert und vom Gemeinderat<br />
so beschlossen.<br />
Vorschlagslisten zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen<br />
für die Jahre 2014 - 2018<br />
Für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen sind von der Ortsgemeinde<br />
zwei Personen vorzuschlagen.<br />
Zur Wahl standen 3 Personen.<br />
Der Vertreter der Verwaltung informierte über das Wahlverfahren<br />
und die dabei nach dem Gerichtsverfassungsgesetz besonders zu<br />
beachtenden Bestimmungen.<br />
Ortsbürgermeister Kockelmann hat gemäß § 36 Abs. 3 GemO bei<br />
der Wahl nicht mitgewirkt.<br />
In die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen/Schöffen wurde<br />
mit Mehrheit der anwesenden Mitglieder, Peter Antweiler und Rainer<br />
Hoffmann gewählt.<br />
Dackscheid<br />
Ortsbürgermeister: Matthias Knauf, Tel. 06554/595<br />
www.dackscheid.com<br />
Wanderung<br />
Die Ortsgemeinde Dackscheid lädt zum Wandern am Mittwoch,<br />
den 28. August 2013 ein.<br />
Gewandert wird der Wanderweg D. Treffpunkt ist um 19:00 Uhr<br />
am Mehrzweckgebäude. Anschließend gemütliches Beisammensein.<br />
Euscheid<br />
Ortsbürgermeister: Rainer Probst, Tel. 06556/1253<br />
www.euscheid.de<br />
Widmung von<br />
gemeindlichen Verkehrsanlagen nach § 36<br />
Abs. 1 Landesstraßengesetz (LStrG)<br />
Widmungsverfügung<br />
Auf Grund des § 36 Abs. 1 Landesstraßengesetz (LStrG) vom<br />
01.08.1977 (GVBl. S. 273), in der zurzeit geltenden Fassung, wird die<br />
gemeindliche Verkehrsanlage<br />
Buchenweg<br />
für den allgemeinen öffentlichen Verkehr in folgendem Umfange<br />
gewidmet:<br />
Bezeichnung der<br />
Verkehrsanlage Widmungsstrecke Flur, Flurstück<br />
„Buchenweg“ in Ab der Einmündung in Gemarkung<br />
Euscheid die K 118 bis zum Euscheid,<br />
Anwesen Buchenweg 2 Flur 2,<br />
(Geltungsbereich der Nr. 17/15<br />
Ergänzungssatzung)<br />
Die Verkehrsanlage erhält die Eigenschaft einer öffentlichen<br />
Gemeindestraße (§ 3, Nr. 3a LStrG). Für die Fußwege und Gehwege<br />
wird der Gemeingebrauch auf den Fußgängerverkehr beschränkt.<br />
Die Widmung umfasst die Straße in der gesamten Breite einschließlich<br />
der vorhandenen Seitenflächen. Den Anliegern wird bei vorhandenen<br />
Seitenflächen ein Zugang bzw. Zufahrt auf Dauer gestattet.<br />
Die mit dieser Verfügung gewidmete öffentliche Gemeindestraße