Infodienst #89 - Arbeitskreis Asyl Rheinland-Pfalz
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Meldepflicht<br />
Caritas begrüßt Einschränkung der Übermittlungspflichten<br />
Caritas begrüßt Einschränkung der Übermittlungspflichten<br />
Neue Perspektive für Kinder und Jugendliche in der Illegalität<br />
Berlin, 08. Juli 2011. Der Deutsche Caritasverband (DCV) begrüßt die heutige Entscheidung<br />
des Bundestages, Kindern und Jugendlichen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität den Schulbesuch<br />
zu erleichtern. „Endlich bekommen diese Kinder und Jugendlichen eine Perspektive“,<br />
so Caritas-Präsident Peter Neher.<br />
Bisher waren alle öffentlichen Bildungs- und Erziehungseinrichtungen verpflichtet, die Ausländerbehörden<br />
zu informieren, wenn sie von Menschen erfuhren, die illegal in Deutschland<br />
leben. Diese sogenannte Übermittlungspflicht führte bei den betroffenen Kindern und deren<br />
Eltern zu erheblichen Unsicherheiten. Viele der betroffenen Kinder und Jugendlichen gingen<br />
beispielsweise aus Angst vor Aufdeckung des fehlenden Aufenthaltsstatus nicht zur Schule.<br />
„Seit Jahren hat die Caritas gefordert, dass Bildungseinrichtungen von dieser Übermittlungspflicht<br />
ausgenommen werden“, betont Neher. Es sei erfreulich, dass diese Regelung jetzt nicht<br />
nur für Schulen, sondern auch für Kindergärten, Kindertagesstätten und kinder- und jugendtherapeutische<br />
Einrichtungen gelten soll.<br />
„Die betroffenen Kinder und Jugendlichen haben selbst keinen Einfluss auf ihre Lebenssituation.<br />
Wenn ihnen auf Dauer der Zugang zu Bildung verweigert wird, hat dies gravierende<br />
Auswirkungen auf ihre Chancen im Leben“, so Neher. Somit habe der Bundestag einen längst<br />
fälligen Schritt getan.<br />
Die Übermittlungspflichten öffentlicher Stellen waren als Instrument der internen Migrationskontrolle<br />
gedacht gewesen. Tatsächlich erfüllen sie diese Aufgabe nur in seltenen Fällen. Vielmehr<br />
führen sie dazu, dass Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität den Kontakt mit<br />
öffentlichen Stellen meiden, um nicht entdeckt zu werden und so einer drohenden Ausweisung<br />
zu entgehen. Dies führt dazu, dass die Übermittlungspflichten den Betroffenen faktisch den<br />
Zugang zu elementaren Lebensbereichen wie z. B. Gesundheitsversorgung, Rechtsschutz und<br />
auch Bildung verwehren. Auch hier muss der Gesetzgeber noch eine Lösung finden.<br />
Kontakt: Tobias Mohr, Referent Migration und Integration, Telefon: 0761 200475, E-Mail: tobias.mohr@caritas.de<br />
50 <strong>Infodienst</strong> <strong>Asyl</strong> in <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong>, September 2011