15.11.2012 Aufrufe

Heft - Landwirtschaft in Sachsen - Freistaat Sachsen

Heft - Landwirtschaft in Sachsen - Freistaat Sachsen

Heft - Landwirtschaft in Sachsen - Freistaat Sachsen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Fi@cherei hi]ori@ch erstellt von Matthias Pfeifer<br />

kommt es freilich vor, daß die Fische im Lager abstehen, worauf man im Frühjahr die Gräten<br />

nebene<strong>in</strong>ander liegend f<strong>in</strong>det. Es ist stets mißlich, wenn die Fische vom W<strong>in</strong>terlager<br />

aufstehen und die Wuhnen aufsuchen.<br />

Das beste Gedeihen haben die Karpfen <strong>in</strong> warmem und weichem Wasser. Das Erdreich des<br />

Teichgrundes ist von E<strong>in</strong>fluß auf die Temperatur. Zäher Thon und Torf s<strong>in</strong>d kalt, Lehm und<br />

Sand warm, fruchtbarer Lehm besser als unfruchtbarer, weil er mehr Gewürm beherbergt.<br />

Gewässer, welche Zufluß aus Städten und Dörfern haben, vorausgesetzt, daß ke<strong>in</strong>e<br />

schädlichen Stoffe dar<strong>in</strong> enthalten s<strong>in</strong>d, befördern das Gedeihen wegen der <strong>in</strong> ihnen<br />

enthaltenen Nahrungsstoffe, und solche, die an fruchtbaren Abhängen entlang ihren Lauf<br />

nehmen und gelegentlich bei Regengüssen fetten Schlamm zugeführt erhalten.<br />

Die Nahrung der Karpfen s<strong>in</strong>d Würmer, Insekten, verwesende Vegetabilien, also auch<br />

Excremente; das ist <strong>in</strong> Bezug auf ihre Zucht wichtig, weil dar<strong>in</strong> e<strong>in</strong> Mittel der wohlfeilen<br />

Ernährung liegt. Es ist behauptet, daß dieselben auch fetten Schlamm fräßen, das ist wohl<br />

nur <strong>in</strong> soweit richtig, als auf der Oberfläche verwesende Stoffe und Gewürm sich f<strong>in</strong>den,<br />

denn sonst kann der Schlamm ke<strong>in</strong>e Nahrung enthalten. Das Wachsthum hängt von der<br />

Wärme des Wassers, der Zeitdauer dieses Zustandes und von der Nahrung ab.<br />

Die Karpfenzucht kann <strong>in</strong> der Weise betrieben werden, daß man <strong>in</strong> e<strong>in</strong> und demselben<br />

Teiche die Karpfen von dem Auskommen bis zur Ausbildung zur Marktwaare beläßt und<br />

alljährlich die letzteren ausfischt; der Femelbetrieb. Das kann nur dann räthlich se<strong>in</strong>, wenn<br />

nur e<strong>in</strong> Teich vorhanden ist. Bei Besitz mehrerer Teiche scheidet men die Karpfen nach dem<br />

Alter und hat für dieselben dreierlei Teiche, nämlich Laich- oder Brutteiche, ferner<br />

Streckteiche und zuletzt Wachsteiche. Außerdem sorgt man für Fischhälter zum<br />

aufbewahren der Karpfen im W<strong>in</strong>ter.<br />

Zum Schluss der Auszüge sei noch e<strong>in</strong> besonders köstliches Zitat zum besten, jedoch nicht<br />

zur Nachahmung, gegeben.<br />

Es ist auffallend, wie sehr das ruhige Wasser den Fischen zuwider ist. Am besten halten sie<br />

sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em flachen Gefäß mit großer Oberfläche, über welche die Luft frei streicht.<br />

Schleien und Karauschen lassen sich auf diese Weise längere Zeit am Leben erhalten,<br />

Karpfen dagegen nicht. Wohl aber ertragen die Karpfen, <strong>in</strong> feuchtes Moos gewickelt im Keller<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Netze aufgehängt und gefüttert zu werden; es soll sogar möglich se<strong>in</strong>, sie auf diese<br />

Weise zu mästen.<br />

Über Fischdiebstahl und deren Bestrafung<br />

Die Fischereiaufsicht im <strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong> wacht seit 1996 mit ihrer Arbeit über die<br />

E<strong>in</strong>haltungen der Bestimmungen des sächsischen Fischereigesetzes. Vorschriften gegen<br />

den Fischdiebstahl gibt es <strong>in</strong> Deutschland seit über 800 Jahren und wurden erstmals im<br />

<strong>Sachsen</strong>spiegel festgehalten. Man g<strong>in</strong>g mit alttestamentarischer Grausamkeit gegen jegliche<br />

Form von Fischdiebstahl vor. Die Bestrafungen reichten von Hängen, Foltern, Geldstrafe bis<br />

zur Landesverweisung. Diese Rituale hielten sich bis <strong>in</strong> die Neuzeit. Interessanterweise<br />

wurde seit den Anfängen der schriftlich festgehaltenen deutschen Rechtssprechung schon<br />

immer unterschieden, ob der Fischdiebstahl aus geschlossenen Gewässern oder aber aus<br />

offenen Gewässern, wie Flüssen, Bächen und Seen, erfolgte. War es im ersten Fall immer<br />

e<strong>in</strong> Diebstahl persönlichen Eigentums, der härtestens geahndet wurde („den Dieb hängt<br />

man“), so fielen die Strafen beim illegalen Fischen <strong>in</strong> offenen Gewässern „milder“ aus. Diese<br />

Rechtstradition der Unterscheidung des Fischens <strong>in</strong> geschlossenen und offenen Gewässern<br />

wird <strong>in</strong> der Praxis auch heute noch begründetermaßen beibehalten.<br />

1735 erschien <strong>in</strong> Halle/Leipzig der neunte Band von Zedlers Großen Universallexikon, dem<br />

folgende Ausführungen über Fischdiebe entnommen s<strong>in</strong>d:<br />

Fisch-Diebe. Die aus Teichen, Weyhern, Hältern und andern beschlossenen Wassern Fische<br />

nehmen, s<strong>in</strong>d so wohl als die andern Diebe, nach Beschaffenheit des Verbrechens mit dem<br />

Strange zu bestraffen. Pe<strong>in</strong>liche Hals-Gerichts-Ordnung Art. 169. Welches auch <strong>in</strong> denen<br />

Sächsischen Gerichten stat f<strong>in</strong>det. So viel aber die Teiche und Hälter anlanget, wenn aus<br />

denselben Fische gestohlen, lassen wir es bey der Straffe bleiben, so unsere<br />

Schöppenstühle ohne das zu erkennen pflegen, nemlich, dass sie nach Gelegenheit des<br />

42

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!