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Zur Lebenssituation von Asylbewerbe

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monatlich zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen<br />

Lebens.“ 34<br />

Diese gekürzten Leistungen gibt es in Form <strong>von</strong> Gutscheinen,<br />

Sachleistungen oder über eine „Chip-Card“ 35 , mit welcher anstelle <strong>von</strong><br />

Bargeld in bestimmten Geschäften bezahlt werden kann.<br />

Neben den gekürzten Grundleistungen ist auch die medizinische<br />

Versorgung durch das AsylbLG problematisch. Gemäß § 4 AsylbLG<br />

haben Leistungsempfänger einen Anspruch auf medizinische<br />

Versorgung bei akuten Erkrankungen und mit Schmerzzuständen<br />

verbundenen Erkrankungen. 36 Laut § 6 AsylbLG 37 können „Sonstige<br />

Leistungen“ gewährt werden, wenn sie zur Sicherung der Gesundheit<br />

unerläßlich sind. Nach der deutschen Rechtsauffassung zählen hierzu<br />

auch Heil- und Hilfsmittel wie Arzneien, Brillen und Rollstühle. Bei § 6<br />

AsylbLG handelt es sich um eine „Kann-Leistung“, die <strong>von</strong> den<br />

Behörden unterschiedlich ausgelegt und bewilligt wird. Die Behandlung<br />

<strong>von</strong> Zahnerkrankungen muß gewährt werden, wenn die Schmerzen<br />

akut sind. Zahnersatz wird nur dann bezahlt, wenn Folgeschäden bei<br />

Nichtbehandlung drohen oder bereits eingetreten sind. Bei chronischen<br />

Krankheiten wird die Behandlung bezahlt, wenn die Krankheit<br />

gleichzeitig akut ist und wenn bei Nichtbehandlung eine wesentliche<br />

Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu erwarten ist. 38<br />

Die Leistungen des AsylbLG können eingeschränkt werden, wenn die<br />

Voraussetzung des § 1a, die sogenannte Anspruchseinschränkung,<br />

zutrifft (s. Anhang S. 7). Die Bestimmung kann auf Leistungsberechtigte<br />

nach § 1 AsylbLG, Abs 1, Nr. 4-6 angewandt werden. Das bedeutet auf<br />

<strong>Asylbewerbe</strong>r, die eine Duldung nach § 55 AuslG besitzen und<br />

nachvollziehbar ausreisepflichtig sind. Die Einschränkung gilt auch für<br />

Ehegatten und Familienangehörige des <strong>Asylbewerbe</strong>rs. Folgende<br />

Tatbestände müssen für eine Kürzung erfüllt sein: Der Asylsuchende<br />

34 Deutsches Ausländerrecht, 2002, S. 222.<br />

35 Flüchtlingsrat, 2000, S. 57f.<br />

36 Deutsches Ausländerrecht, 2002, S. 223.<br />

37 Deutsches Ausländerrecht, 2002, S. 224.<br />

38 Flüchtlingsrat, 2000, S. 63ff.<br />

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