Naturparkplan - Naturpark Stromberg-Heuchelberg
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<strong><strong>Naturpark</strong>plan</strong> <strong>Stromberg</strong>-<strong>Heuchelberg</strong> | 37<br />
Ein weiteres gemeinsames Ziel von <strong>Naturpark</strong> und Naturschutz ist der Erhalt naturschutzfachlich<br />
wertvoller und für die strukturreiche Erholungslandschaft wichtiger Flächen<br />
wie etwa Streuobstwiesen.<br />
Der <strong>Naturpark</strong> fördert im Rahmen der <strong>Naturpark</strong>richtlinie des Landes landschaftspflegerische<br />
Maßnahmen von Kommunen und Verbänden und leistet damit einen unmittelbaren<br />
Beitrag zur Landschaftserhaltung. Die finanziellen Möglichkeiten des <strong>Naturpark</strong>s<br />
sind in dieser Beziehung allerdings sehr begrenzt.<br />
Mittelbar dienen auch alle Maßnahmen und Projekte zur Unterstützung der Vermarktung<br />
regional erzeugter Produkte dem Erhalt der Kulturlandschaft im <strong>Stromberg</strong>-<br />
<strong>Heuchelberg</strong>. Durch die vielfältigen Kontakte zur Verwaltung und den Naturschutzverbänden<br />
einerseits, Touristikern, Landnutzern und Gastronomen andererseits bildet der<br />
<strong>Naturpark</strong> ein geeignetes Netzwerk insbesondere zur Umsetzung integrativer Projekte.<br />
Grundsätzlich besteht als Konflikt die „klassische“ Problematik zwischen der Vermarktung<br />
des <strong>Naturpark</strong>s als Erholungsraum und dem Schutz naturschutzfachlich wertvoller<br />
Flächen. Durch die Förderung von Erholungsinfrastruktur, Publikationen sowie Werbe-<br />
und Informationsmaterialien steigen der Bekanntheitsgrad des <strong>Naturpark</strong>s und dadurch<br />
die Besucherzahlen. Dies führt in einigen Bereichen zu einem hohen Besucherdruck.<br />
Hinzu kommt ggf. der nachfolgende Ausbau von Infrastruktureinrichtungen wie Parkflächen,<br />
weiteren Wegen u. ä.. Besonders deutlich tritt diese Problematik hervor, wenn<br />
die Landschaft von Besuchern in erster Linie als schöne Kulisse für die sportbetonte<br />
Freizeitgestaltung gesehen wird. Attraktionen wie der Stausee Ehmetsklinge mit Tausenden<br />
von Badegästen im Sommer, Scharen von Zugvögeln im Winter, können aber<br />
als Beispiel dafür gelten, wie selbst an zeitweise sehr stark frequentierten Erholungsbereichen<br />
Erholung und Naturschutz nebeneinander existieren können.<br />
Bei Betrachtung der Erholungsinfrastruktur des <strong>Naturpark</strong>s (vgl. Freizeitkarte 517 des<br />
LGL Baden-Württemberg, Kartenblatt Heilbronn – <strong>Naturpark</strong> <strong>Stromberg</strong>-<strong>Heuchelberg</strong>)<br />
wird ersichtlich, dass der gesamte <strong>Naturpark</strong> weitgehend zu Erholungszwecken genutzt<br />
wird und dafür auch etwa durch Wanderwege oder Grillplätze erschlossen ist,<br />
unabhängig von Fragen der Qualität der Infrastruktur. Die wenigen noch schwächer<br />
erschlossenen Bereiche wie etwa die Waldflächen zwischen Zaberfeld und Diefenbach<br />
sollten auch künftig als ruhige Zonen erhalten bleiben. Grundsätzlich gelten die naturschutzrechtlichen<br />
Regelungen, z. B. zum Betreten von Naturschutzgebieten, uneingeschränkt,<br />
so dass hier eine Möglichkeit besteht regelnd einzugreifen, sollten sich stark<br />
frequentierte Bereiche als zu empfindlich erweisen.