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Naturparkplan - Naturpark Stromberg-Heuchelberg

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<strong><strong>Naturpark</strong>plan</strong> <strong>Stromberg</strong>-<strong>Heuchelberg</strong> | 37<br />

Ein weiteres gemeinsames Ziel von <strong>Naturpark</strong> und Naturschutz ist der Erhalt naturschutzfachlich<br />

wertvoller und für die strukturreiche Erholungslandschaft wichtiger Flächen<br />

wie etwa Streuobstwiesen.<br />

Der <strong>Naturpark</strong> fördert im Rahmen der <strong>Naturpark</strong>richtlinie des Landes landschaftspflegerische<br />

Maßnahmen von Kommunen und Verbänden und leistet damit einen unmittelbaren<br />

Beitrag zur Landschaftserhaltung. Die finanziellen Möglichkeiten des <strong>Naturpark</strong>s<br />

sind in dieser Beziehung allerdings sehr begrenzt.<br />

Mittelbar dienen auch alle Maßnahmen und Projekte zur Unterstützung der Vermarktung<br />

regional erzeugter Produkte dem Erhalt der Kulturlandschaft im <strong>Stromberg</strong>-<br />

<strong>Heuchelberg</strong>. Durch die vielfältigen Kontakte zur Verwaltung und den Naturschutzverbänden<br />

einerseits, Touristikern, Landnutzern und Gastronomen andererseits bildet der<br />

<strong>Naturpark</strong> ein geeignetes Netzwerk insbesondere zur Umsetzung integrativer Projekte.<br />

Grundsätzlich besteht als Konflikt die „klassische“ Problematik zwischen der Vermarktung<br />

des <strong>Naturpark</strong>s als Erholungsraum und dem Schutz naturschutzfachlich wertvoller<br />

Flächen. Durch die Förderung von Erholungsinfrastruktur, Publikationen sowie Werbe-<br />

und Informationsmaterialien steigen der Bekanntheitsgrad des <strong>Naturpark</strong>s und dadurch<br />

die Besucherzahlen. Dies führt in einigen Bereichen zu einem hohen Besucherdruck.<br />

Hinzu kommt ggf. der nachfolgende Ausbau von Infrastruktureinrichtungen wie Parkflächen,<br />

weiteren Wegen u. ä.. Besonders deutlich tritt diese Problematik hervor, wenn<br />

die Landschaft von Besuchern in erster Linie als schöne Kulisse für die sportbetonte<br />

Freizeitgestaltung gesehen wird. Attraktionen wie der Stausee Ehmetsklinge mit Tausenden<br />

von Badegästen im Sommer, Scharen von Zugvögeln im Winter, können aber<br />

als Beispiel dafür gelten, wie selbst an zeitweise sehr stark frequentierten Erholungsbereichen<br />

Erholung und Naturschutz nebeneinander existieren können.<br />

Bei Betrachtung der Erholungsinfrastruktur des <strong>Naturpark</strong>s (vgl. Freizeitkarte 517 des<br />

LGL Baden-Württemberg, Kartenblatt Heilbronn – <strong>Naturpark</strong> <strong>Stromberg</strong>-<strong>Heuchelberg</strong>)<br />

wird ersichtlich, dass der gesamte <strong>Naturpark</strong> weitgehend zu Erholungszwecken genutzt<br />

wird und dafür auch etwa durch Wanderwege oder Grillplätze erschlossen ist,<br />

unabhängig von Fragen der Qualität der Infrastruktur. Die wenigen noch schwächer<br />

erschlossenen Bereiche wie etwa die Waldflächen zwischen Zaberfeld und Diefenbach<br />

sollten auch künftig als ruhige Zonen erhalten bleiben. Grundsätzlich gelten die naturschutzrechtlichen<br />

Regelungen, z. B. zum Betreten von Naturschutzgebieten, uneingeschränkt,<br />

so dass hier eine Möglichkeit besteht regelnd einzugreifen, sollten sich stark<br />

frequentierte Bereiche als zu empfindlich erweisen.

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