Naturparkplan - Naturpark Stromberg-Heuchelberg
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§ 3<br />
Zweck des <strong>Naturpark</strong>s<br />
<strong><strong>Naturpark</strong>plan</strong> <strong>Stromberg</strong>-<strong>Heuchelberg</strong> | 81<br />
(1) Zweck des <strong>Naturpark</strong>s <strong>Stromberg</strong>-<strong>Heuchelberg</strong> ist, diesen als vorbildliche Erholungslandschaft<br />
zu entwickeln und zu pflegen, insbesondere<br />
‐ die charakteristische Landschaft mit ihrem Wechsel von bewaldeten Höhenzügen,<br />
Weinbergen und landwirtschaftlich genutzten Tälern für eine harmonische, auf die<br />
Landschaft abgestimmte Erholungsnutzung zu erhalten, zu pflegen und zu erschließen,<br />
‐ die natürliche Ausstattung mit Lebensräumen für eine vielfältige, freilebende Tier-<br />
und Pflanzenwelt zu bewahren und zu verbessern und<br />
‐ den Bau, die Unterhaltung und unentgeltliche Nutzung von Erholungseinrichtungen<br />
für die Allgemeinheit zu gewährleisten.<br />
(2) Im <strong>Naturpark</strong> sollen in sinnvoller räumlicher Differenzierung die verschiedenen Erholungsformen<br />
mit anderen Nutzungsformen und den ökologischen Erfordernissen aufeinander<br />
abgestimmt und entwickelt werden.<br />
(3) Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2 werden innerhalb des <strong>Naturpark</strong>s auf der<br />
Grundlage eines <strong><strong>Naturpark</strong>plan</strong>s vom Land gefordert. Der <strong><strong>Naturpark</strong>plan</strong> wird im Einvernehmen<br />
mit den beteiligten Behörden und Stellen vom Träger aufgestellt.<br />
Die jüngste Verordnungsänderung über den <strong>Naturpark</strong> "<strong>Stromberg</strong>-<strong>Heuchelberg</strong>" datiert<br />
vom 20. Februar 2006.<br />
Zur Zweckbestimmung trägt außerdem die Satzung des Trägervereins „<strong>Naturpark</strong><br />
<strong>Stromberg</strong>-<strong>Heuchelberg</strong> e.V.“ bei, die zu Zweck und Aufgaben des Vereins ausführt:<br />
§ 2<br />
(1) Der Verein ist Träger des „<strong>Naturpark</strong>s <strong>Stromberg</strong>-<strong>Heuchelberg</strong>“. Er will im Zusammenwirken<br />
mit allen interessierten Stellen im Rahmen der Landesplanung und der Bauleitplanung<br />
der Gemeinden den „<strong>Naturpark</strong> <strong>Stromberg</strong>-<strong>Heuchelberg</strong>“ mit dem Ziel fördern,<br />
in diesem als Erholungsgebiet besonders geeigneten Raum die Landschaft zu erhalten<br />
und zu pflegen, die heimische Tier- und Pflanzenwelt zu schützen und durch geeignete<br />
Maßnahmen eine naturnahe Erholung zu ermöglichen.