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Naturparkplan - Naturpark Stromberg-Heuchelberg

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§ 3<br />

Zweck des <strong>Naturpark</strong>s<br />

<strong><strong>Naturpark</strong>plan</strong> <strong>Stromberg</strong>-<strong>Heuchelberg</strong> | 81<br />

(1) Zweck des <strong>Naturpark</strong>s <strong>Stromberg</strong>-<strong>Heuchelberg</strong> ist, diesen als vorbildliche Erholungslandschaft<br />

zu entwickeln und zu pflegen, insbesondere<br />

‐ die charakteristische Landschaft mit ihrem Wechsel von bewaldeten Höhenzügen,<br />

Weinbergen und landwirtschaftlich genutzten Tälern für eine harmonische, auf die<br />

Landschaft abgestimmte Erholungsnutzung zu erhalten, zu pflegen und zu erschließen,<br />

‐ die natürliche Ausstattung mit Lebensräumen für eine vielfältige, freilebende Tier-<br />

und Pflanzenwelt zu bewahren und zu verbessern und<br />

‐ den Bau, die Unterhaltung und unentgeltliche Nutzung von Erholungseinrichtungen<br />

für die Allgemeinheit zu gewährleisten.<br />

(2) Im <strong>Naturpark</strong> sollen in sinnvoller räumlicher Differenzierung die verschiedenen Erholungsformen<br />

mit anderen Nutzungsformen und den ökologischen Erfordernissen aufeinander<br />

abgestimmt und entwickelt werden.<br />

(3) Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2 werden innerhalb des <strong>Naturpark</strong>s auf der<br />

Grundlage eines <strong><strong>Naturpark</strong>plan</strong>s vom Land gefordert. Der <strong><strong>Naturpark</strong>plan</strong> wird im Einvernehmen<br />

mit den beteiligten Behörden und Stellen vom Träger aufgestellt.<br />

Die jüngste Verordnungsänderung über den <strong>Naturpark</strong> "<strong>Stromberg</strong>-<strong>Heuchelberg</strong>" datiert<br />

vom 20. Februar 2006.<br />

Zur Zweckbestimmung trägt außerdem die Satzung des Trägervereins „<strong>Naturpark</strong><br />

<strong>Stromberg</strong>-<strong>Heuchelberg</strong> e.V.“ bei, die zu Zweck und Aufgaben des Vereins ausführt:<br />

§ 2<br />

(1) Der Verein ist Träger des „<strong>Naturpark</strong>s <strong>Stromberg</strong>-<strong>Heuchelberg</strong>“. Er will im Zusammenwirken<br />

mit allen interessierten Stellen im Rahmen der Landesplanung und der Bauleitplanung<br />

der Gemeinden den „<strong>Naturpark</strong> <strong>Stromberg</strong>-<strong>Heuchelberg</strong>“ mit dem Ziel fördern,<br />

in diesem als Erholungsgebiet besonders geeigneten Raum die Landschaft zu erhalten<br />

und zu pflegen, die heimische Tier- und Pflanzenwelt zu schützen und durch geeignete<br />

Maßnahmen eine naturnahe Erholung zu ermöglichen.

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