Naturparkplan - Naturpark Stromberg-Heuchelberg
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3.1.2.3 Regionalplanung<br />
<strong><strong>Naturpark</strong>plan</strong> <strong>Stromberg</strong>-<strong>Heuchelberg</strong> | 87<br />
Vorbemerkungen<br />
Raumbezogene Aussagen für das <strong>Naturpark</strong>gebiet ergeben sich aus den jeweiligen<br />
Regionalplänen der vier beteiligten Regionalverbände (Regionalverband Mittlerer Oberrhein,<br />
Regionalverband Nordschwarzwald, Regionalverband Heilbronn-Franken,<br />
Verband Region Stuttgart). Die Zielsetzungen und Grundsätze der Raumordnung zur<br />
Siedlungsentwicklung, zur Freiraumstruktur und zur Infrastruktur/Energie beruhen auf<br />
einer ausgewogenen Abwägung zwischen allen regional bedeutsamen Nutzungsansprüchen<br />
an die Landschaft. Sie dienen dem Interessenausgleich, indem sie das Verhältnis<br />
zwischen Landschaftserhaltung und Landschaftsnutzung und baulicher Entwicklung<br />
für einen großen Raum verbindlich darstellen. Die Planaussagen sind gemäß den<br />
gesetzlichen Vorschriften von den anderen Planungsträgern zu berücksichtigen bzw.<br />
zu beachten. Die Regionalpläne tragen somit zur Erhaltung und Entwicklung einer<br />
nachhaltigen und vorbildlichen Erholungslandschaft gerade innerhalb des <strong>Naturpark</strong>s<br />
bei. Die Regionalpläne stellen darüber hinaus einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung<br />
der Leitvorstellungen der <strong>Naturpark</strong>-Rechtsverordnung dar.<br />
In einer Gesamtbetrachtung werden in allen vier Regionalplänen insbesondere die<br />
Freiraumfunktionen des <strong>Naturpark</strong>gebietes betont bzw. in entsprechenden Ausweisungen<br />
dargestellt. Insbesondere die Ausweisung der inneren Erschließungszonen in der<br />
Rechtsverordnung des <strong>Naturpark</strong>s ermöglichte jedoch seit Gründung des <strong>Naturpark</strong>s<br />
auch eine maßgebliche Entwicklung von Siedlungs- und Gewerbeflächen im <strong>Naturpark</strong>.<br />
Befürchtungen aus den Gründungsjahren, der <strong>Naturpark</strong> könnte sich zur Käseglocke<br />
für die Gemeinden entwickeln, haben sich dadurch nicht bestätigt. Die Auswirkungen<br />
dieser Siedlungs- und Gewerbeflächenentwicklung auf den <strong>Naturpark</strong> sind ambivalent.<br />
Positiv hinsichtlich der Freiraumfunktionen der Region wirkte sich aus, dass zum Ausbau<br />
der Schnellbahntrasse Mannheim – Stuttgart keine weiteren größeren Zerschneidungen<br />
hinzukamen. Auch die Summe der punktuellen Landschaftsinanspruchnahmen<br />
führen jedoch zu einer schleichenden Beeinträchtigung der Freiraumfunktionen, die<br />
über die reine Flächeninanspruchnahme hinausgeht (Landschaftsbild, Verkehr, sonstige<br />
Infrastruktur). Hinsichtlich etwa des Landschaftsbildes sind zudem auch die Entwicklungen<br />
im Umland des <strong>Naturpark</strong>s zu beachten.