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Naturparkplan - Naturpark Stromberg-Heuchelberg

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3.1.2.3 Regionalplanung<br />

<strong><strong>Naturpark</strong>plan</strong> <strong>Stromberg</strong>-<strong>Heuchelberg</strong> | 87<br />

Vorbemerkungen<br />

Raumbezogene Aussagen für das <strong>Naturpark</strong>gebiet ergeben sich aus den jeweiligen<br />

Regionalplänen der vier beteiligten Regionalverbände (Regionalverband Mittlerer Oberrhein,<br />

Regionalverband Nordschwarzwald, Regionalverband Heilbronn-Franken,<br />

Verband Region Stuttgart). Die Zielsetzungen und Grundsätze der Raumordnung zur<br />

Siedlungsentwicklung, zur Freiraumstruktur und zur Infrastruktur/Energie beruhen auf<br />

einer ausgewogenen Abwägung zwischen allen regional bedeutsamen Nutzungsansprüchen<br />

an die Landschaft. Sie dienen dem Interessenausgleich, indem sie das Verhältnis<br />

zwischen Landschaftserhaltung und Landschaftsnutzung und baulicher Entwicklung<br />

für einen großen Raum verbindlich darstellen. Die Planaussagen sind gemäß den<br />

gesetzlichen Vorschriften von den anderen Planungsträgern zu berücksichtigen bzw.<br />

zu beachten. Die Regionalpläne tragen somit zur Erhaltung und Entwicklung einer<br />

nachhaltigen und vorbildlichen Erholungslandschaft gerade innerhalb des <strong>Naturpark</strong>s<br />

bei. Die Regionalpläne stellen darüber hinaus einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung<br />

der Leitvorstellungen der <strong>Naturpark</strong>-Rechtsverordnung dar.<br />

In einer Gesamtbetrachtung werden in allen vier Regionalplänen insbesondere die<br />

Freiraumfunktionen des <strong>Naturpark</strong>gebietes betont bzw. in entsprechenden Ausweisungen<br />

dargestellt. Insbesondere die Ausweisung der inneren Erschließungszonen in der<br />

Rechtsverordnung des <strong>Naturpark</strong>s ermöglichte jedoch seit Gründung des <strong>Naturpark</strong>s<br />

auch eine maßgebliche Entwicklung von Siedlungs- und Gewerbeflächen im <strong>Naturpark</strong>.<br />

Befürchtungen aus den Gründungsjahren, der <strong>Naturpark</strong> könnte sich zur Käseglocke<br />

für die Gemeinden entwickeln, haben sich dadurch nicht bestätigt. Die Auswirkungen<br />

dieser Siedlungs- und Gewerbeflächenentwicklung auf den <strong>Naturpark</strong> sind ambivalent.<br />

Positiv hinsichtlich der Freiraumfunktionen der Region wirkte sich aus, dass zum Ausbau<br />

der Schnellbahntrasse Mannheim – Stuttgart keine weiteren größeren Zerschneidungen<br />

hinzukamen. Auch die Summe der punktuellen Landschaftsinanspruchnahmen<br />

führen jedoch zu einer schleichenden Beeinträchtigung der Freiraumfunktionen, die<br />

über die reine Flächeninanspruchnahme hinausgeht (Landschaftsbild, Verkehr, sonstige<br />

Infrastruktur). Hinsichtlich etwa des Landschaftsbildes sind zudem auch die Entwicklungen<br />

im Umland des <strong>Naturpark</strong>s zu beachten.

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