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ARBEITSORDNUNG - St. Nikolaus-Hospital Eupen

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Arbeitsordnung<br />

10.1.3 Eine Aussperrung während eines oder mehrerer Arbeitstage ohne Entgelt mit<br />

vorheriger schriftlicher Begründung durch den Arbeitgeber bei erneutem Rückfall bei<br />

gleichen Vergehen oder bei einer Häufung von verschiedenen Verstößen<br />

10.1.4 Die Aufkündigung des Arbeitsvertrages.<br />

Artikel 10.2<br />

Als schwere Verfehlungen, die frist- und entschädigungslose Auflösung des Vertrages<br />

gestatten, können u.a. geltend gemacht werden:<br />

- das <strong>St</strong>echen für einen anderen Belegschaftsangehörigen bzw. das <strong>St</strong>echen lassen<br />

durch andere Belegschaftsangehörige<br />

- die ungerechtfertigte Abwesenheit von mehr als 24 <strong>St</strong>unden, es sei denn 3.4.2 und<br />

3.4.3 finden Anwendung ;<br />

- die nicht triftig begründete Weigerung der Ausführung von Anweisungen bzw. der<br />

Durchführung von Eigeninitiativen, die zu schwerwiegenden Risiken bzw. Schäden<br />

führen<br />

- die Unsittlichkeit, die schwere Beleidigung, der Diebstahl<br />

- wiederholte leichtere Verfehlungen nach einer schriftlichen Mahnung entsprechend<br />

Artikel 10.1, einschließlich der wiederholten kürzeren Abwesenheit ohne ernsthaften<br />

Grund, der wiederholten Verspätung oder des Weggangs vor Ende des Arbeitstages,<br />

- schwere Verfehlen gegen das Berufsgeheimnis u.a. nicht gestattete Einsicht der<br />

Patientenakte bzw. nicht erlaubte bzw. beabsichtigt falsche Veränderungen der<br />

elektronischen Angaben in der Patientenakte<br />

- physische Gewaltanwendung bei Belegschaftsangehörigen oder Patienten.<br />

11. AUFLÖSUNG DES ARBEITSVERTRAGES<br />

Artikel 11.1.<br />

Der Arbeitsvertrag kann in gegenseitigem Einvernehmen, durch einseitige Kündigung oder<br />

durch Vertragsbruch, im Falle eines schweren Fehlers, aufgelöst werden.<br />

Artikel 11.2.<br />

Die Auflösung des Vertrags im gegenseitigen Einvernehmen wird schriftlich bestätigt und von<br />

beiden Parteien unterschrieben.<br />

Artikel 11.3.<br />

Die einseitige Kündigung hat gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu erfolgen.<br />

Aufgestellt in <strong>Eupen</strong>, am 20.4.2011 und den Arbeitnehmern, per Anschlag am 27.4.2011 zur<br />

Kenntnis gebracht.<br />

Einregistriert bei der Sozialinspektion unter der Nummer 39/00007491/WE am 21.10.2011.<br />

Der Arbeitgeber<br />

W. Heuschen - Direktor<br />

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