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ARBEITSORDNUNG - St. Nikolaus-Hospital Eupen

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Arbeitsordnung<br />

NB : Periode von aufeinander folgenden freien Tage :<br />

Kann aus einer Kombination von Urlaubstagen, Zusatzurlaubstagen,<br />

Kulturtag, Anwesenheitstagen, AZV oder Feiertage bestehen. Im Falle eines<br />

Ausgleichsruhetages (für einen Feiertag) oder Überstundenabbaus gilt diese<br />

Regel nicht, da diese trotz Krankheit später genommen werden können.<br />

h) Bei Entfernung vom Arbeitsplatz, Mutterschaftsurlaub und <strong>St</strong>illurlaub<br />

In diesem Fall hat man weiterhin Anrecht auf die Anwesenheitstage. Falls man sie zu Beginn<br />

der Abwesenheit noch nicht genommen hat, müssen sie im Prinzip direkt nach der Rückkehr<br />

genommen werden.<br />

i) Abwesenheiten von längerer Dauer, die kein Anrecht auf Erhöhung der Dienstjahre<br />

geben<br />

Hierbei handelt es sich um folgende Abwesenheiten:<br />

Elternurlaub (bei vollständiger Abwesenheit)<br />

Zeitkredit (bei vollständiger Abwesenheit)<br />

Krankheit über 1 Jahr<br />

...<br />

Wenn die Abwesenheit ein Jahr überschreitet, werden die Dienstjahre für die<br />

Anwesenheitstage gestoppt.<br />

Beispiel: Ein(e) Arbeitnehmer(in) hat 11 Dienstjahre und Anrecht auf 3 Anwesenheitstage.<br />

Wenn sie während zwei Jahren abwesend ist, bleibt sie während dieser Zeit bei 11<br />

Dienstjahren und 3 Anwesenheitstagen stehen.<br />

j) Bemerkung<br />

Im Prinzip sollen bis Ende des Jahres alle Tage genommen werden.<br />

Ist dies in der Pflege bis zum 31.12 nicht geschehen, werden sie in Einverständnis mit dem<br />

Dienstleiter, der Direktion und dem Betriebsrat ausbezahlt.<br />

In den anderen Diensten können die noch nicht genommenen Tage auch noch später<br />

genommen werden.<br />

Die noch nicht genommenen Tage werden auf das nächste Jahr übertragen (im gleichen<br />

Guthaben) und sollen dann im neuen Jahr vor allen anderen Tagen abgebaut werden<br />

Ist dies bis zum 31.01 des neuen Jahres nicht geschehen, werden sie in Einverständnis mit<br />

dem Dienstleiter, der Direktion und dem Betriebsrat ausbezahlt.<br />

2) Kulturtag (1 Tag / Jahr)<br />

a) Ausrechnung:<br />

Im Jahr, wo der Mitarbeiter eingestellt wird, erhält er den Kulturtag noch im selben Jahr, falls<br />

dies bis zum 1/10 inklusive geschehen ist.<br />

b) Zu nehmen: Vom 1/1 bis zum 31/03 des darauffolgenden Jahres<br />

c) Anwendung:<br />

Dieser Tag steht zur freien Verfügung und ist in Absprache mit seinem Dienst zu nehmen. Er<br />

wird zum aktuellen Prozentsatz des Monats genommen (z.B. 7,6 <strong>St</strong>. oder 3,8 <strong>St</strong> bei 50%,<br />

etc.).<br />

d) Bezahlung:<br />

Er wird zum aktuellen Prozentsatz des Monats bezahlt. Der Tag wird in die Lohnbuchhaltung<br />

eingespielt in dem Monat, wo er genommen wird.<br />

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