ARBEITSORDNUNG - St. Nikolaus-Hospital Eupen
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Arbeitsordnung<br />
NB : Periode von aufeinander folgenden freien Tage :<br />
Kann aus einer Kombination von Urlaubstagen, Zusatzurlaubstagen,<br />
Kulturtag, Anwesenheitstagen, AZV oder Feiertage bestehen. Im Falle eines<br />
Ausgleichsruhetages (für einen Feiertag) oder Überstundenabbaus gilt diese<br />
Regel nicht, da diese trotz Krankheit später genommen werden können.<br />
h) Bei Entfernung vom Arbeitsplatz, Mutterschaftsurlaub und <strong>St</strong>illurlaub<br />
In diesem Fall hat man weiterhin Anrecht auf die Anwesenheitstage. Falls man sie zu Beginn<br />
der Abwesenheit noch nicht genommen hat, müssen sie im Prinzip direkt nach der Rückkehr<br />
genommen werden.<br />
i) Abwesenheiten von längerer Dauer, die kein Anrecht auf Erhöhung der Dienstjahre<br />
geben<br />
Hierbei handelt es sich um folgende Abwesenheiten:<br />
Elternurlaub (bei vollständiger Abwesenheit)<br />
Zeitkredit (bei vollständiger Abwesenheit)<br />
Krankheit über 1 Jahr<br />
...<br />
Wenn die Abwesenheit ein Jahr überschreitet, werden die Dienstjahre für die<br />
Anwesenheitstage gestoppt.<br />
Beispiel: Ein(e) Arbeitnehmer(in) hat 11 Dienstjahre und Anrecht auf 3 Anwesenheitstage.<br />
Wenn sie während zwei Jahren abwesend ist, bleibt sie während dieser Zeit bei 11<br />
Dienstjahren und 3 Anwesenheitstagen stehen.<br />
j) Bemerkung<br />
Im Prinzip sollen bis Ende des Jahres alle Tage genommen werden.<br />
Ist dies in der Pflege bis zum 31.12 nicht geschehen, werden sie in Einverständnis mit dem<br />
Dienstleiter, der Direktion und dem Betriebsrat ausbezahlt.<br />
In den anderen Diensten können die noch nicht genommenen Tage auch noch später<br />
genommen werden.<br />
Die noch nicht genommenen Tage werden auf das nächste Jahr übertragen (im gleichen<br />
Guthaben) und sollen dann im neuen Jahr vor allen anderen Tagen abgebaut werden<br />
Ist dies bis zum 31.01 des neuen Jahres nicht geschehen, werden sie in Einverständnis mit<br />
dem Dienstleiter, der Direktion und dem Betriebsrat ausbezahlt.<br />
2) Kulturtag (1 Tag / Jahr)<br />
a) Ausrechnung:<br />
Im Jahr, wo der Mitarbeiter eingestellt wird, erhält er den Kulturtag noch im selben Jahr, falls<br />
dies bis zum 1/10 inklusive geschehen ist.<br />
b) Zu nehmen: Vom 1/1 bis zum 31/03 des darauffolgenden Jahres<br />
c) Anwendung:<br />
Dieser Tag steht zur freien Verfügung und ist in Absprache mit seinem Dienst zu nehmen. Er<br />
wird zum aktuellen Prozentsatz des Monats genommen (z.B. 7,6 <strong>St</strong>. oder 3,8 <strong>St</strong> bei 50%,<br />
etc.).<br />
d) Bezahlung:<br />
Er wird zum aktuellen Prozentsatz des Monats bezahlt. Der Tag wird in die Lohnbuchhaltung<br />
eingespielt in dem Monat, wo er genommen wird.<br />
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